Reisekrankenversicherung, doch bis wann zahlt diese
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Hallo,
meine Tochter hat eine Stoffwechselerkrankung der Leber, und ist zu 100% organisch Behindert. Leider können Entgleisung des Zuckerhaushalts wie Koma u.ä. vorkommen. Auch könnte ihre Magensonde kaputtgehen. Im einfachsten Fall wäre eine Magen-Darm Grippe ein Grund uns 5 Tage ins Krankenhaus zu legen. Doch wann ist das bei einer Reiseversicherung ein unvorherzusehender Grund? Da sie angeblich bei etwas vorhersehbarem nicht zu zahlen brauchen. Wie zum Beispiel ein Rücktransport, wer sagt dann was vorhersehbar war und was nicht.
Vielleicht hat schon mal jemand mit etwas ähnlichem zu tun gehabt, und wie ging es aus??
Antwort würden mich freuen.
L.G. Anita -
In so einem Fall würde ich auf jeden Fall vor Vertragsauschluß die Versicherung vorher
kontaktieren mit Zeugen .Auch das Kleingedruckte unbedingt
von rechts nach links und umgekehrt lesen.Das alles vor der Unterschrift.
Um bei der Krankheit Deiner Tochter sagen zu können was unvorhersehbar ist müsste man die genaue Diagnose kennen. Der Versicherung muß diese auf jeden Fall wissen.Hier eine Liste von St.Warentest mit empfehlenswerten Vers. :
www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/-Top-Ten/1673116/1673116/1673117/
Auch der ADAC hat eine gute Versicherung.Vielleicht solltet Ihr auch noch eine Reiseabbruchversicherung in Betracht ziehen.
LG
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Hallo,
wielen Dank für die Antwort. Meine Tochter hat eine sog. Glykogenose 1a, eine Glykogenspeicherkrankheit der Leber. Leider sind bei fast allen Vers. nur diese unvorhersehbaren Sachen versichert. Auch beim ADAC. Wir nehmen eig. immer das komplettpaket von ELVIA. Da ist eigentlich alles drin.
L.G. -
Hallo Anita,
wir hatten schon vergleichbare Angelegenheiten mit der Reiserücktrittsversicherung - mein Mann ist schwer herzkrank und dann ging es um die Definition der Fälle, in denen man über die RRV abgesichert ist. Ansonsten käme für chronisch Kranke quasi nie ein Urlaub in Frage. Auf meine schriftliche Anfrage bei der Versicherung gab es dann die Antwort, mir unmittelbar vor der Buchung vom behandelnden Arzt bestätigen zu lassen, dass aus seiner Sicht zum Buchungszeitpunkt nichts gegen die Buchung sprach und der Urlaub mit ihm abgesprochen war. So sind wir seither immer verfahren und haben, im eingetretenen Notfall - auch keine Probleme bekommen.
LG Netty
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Vielen dank, werde es dieses Jahr auch so machen. Hast du die RVV telefonisch oder schriftlich kontaktiert?
L.G. Anita