Baustellen in Anlage / Abweichungen von Katalogbeschreibung
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Hallo zusammen, bin neu hier

Hier mal ein Schriftverkehr in meiner Angelegenheit. Namen und private Daten habe ich ausgeIXt. Was haltet Ihr davon? Eigentlich lobenswert die schnelle Reaktion, aber irgendwie kam sie mir ZU schnell... Kostenlose Umbuchung ok. Ist ja das was wir eigentlich wollten. Wie ist die rechtliche Situation? Handelt ITS nur aus "Kulanz"? Wir hatten mit Frühbucher Rabatt gebucht ... (50€/Person). Können wir diesen Rabatt bei Umbuchung in ein anderes Hotel beanspruchen?
Ach ja, sorry: Es geht um eine Buchung für 14.4.10-5.5.10 in die Dominikanische Republik, Punta Cana, Hotel Barceló Bavaro Casino, befindlich in einem Resort zusammen mit (ursprünglich) 4 weiteren Barceló Hotels
Vielen Dank für eure Hinweise und: Macht weiter so! Ist höchst interessant hier im Forum

Nun aber der Text:
18.2.2010 19:47 >>>
ITS - Kontakt - Anfrage Kundenbetreuung
Datum: 18.02.2010
Rechnungsnummer: xxxxxxxxxxx
Anrede: xxx
Name: xxxxxxx, xxx
E-Mail Adresse:xxxxxxxxxx
Nachricht:parallel per Fax an 0220342888
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Buchung unseres Urlaubs sind wir davonausgegangen, die Angebote der weiteren in diesem Resort befindlichen Angebote nutzen zu können (außer Barceló Bávaro Palace).
Dies ist auch in Ihrer Angebotsbeschreibung (noch heute) so ausgeschrieben und so kennen wir es, da wir bereits zum 5. Mal in diesem Resort Ferien machen.
Inzwischen mussten wir erfahren, dass dies nicht mehr den Tatsachen entspricht und 2 der ehemals vorhandenen Hotels abgerissen wurden.Die anderen Hotels nennen sich nun "DeLuxe" und die Angebote dieser Hotels sind von Urlaubern aus dem Barceló Casino nicht mehr nutzbar.
Wir sind also auf das Barceló Casino beschränkt und damit sind wir gar nicht einverstanden!
Dies insbesondere auch deshalb, weil der Service indiesem Hotel extremst nachgelassen haben soll und der Zustand wohl als "erbärmlich" zu bezeichnen ist. Diese Infos haben wir sowohl aus Internet Foren (u.a. holidaycheck.de) und aus Berichten von Urlaubern, die Ende Januar vor Ort waren.
Desweiteren befinden sich auf dem Gelände des Resorts 2 große Baustellen (2 abgerissene Hotels, Bautätigkeiten), von denen den ganzen Tag über erhebliche Lärmbelästigung ausgeht.
Wir möchten uns in unserem Urlaub weder mit Mängeln, noch nach dem Urlaub mit irgendwelchen Forderungen herumschlagen. Dies ist sicher auch in Ihrem Sinne !
Wir bitten Sie aus oben genannten Gründen zu prüfen, ob Sie uns eine kostenneutrale Umbuchung in ein anderes Hotel anbieten können oder, alternativ, ein kostenfreies Storno der gesamten Reise.
Vielen Dank für Ihre Mühe !
Mit freundlichem Gruß
xxx xxxxx
und hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Email vom 18.02.10.
In unserem Interesse, möchten auch wir, dass Sie einen unbeschwerten und schönen Urlaub verbringen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Umbuchung auf einanderes Hotel, ein anderes Ziel aus unseren Programmen (ITS-Reisen;Jahn-Reisen,Tjaereborg) an.
Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrem Reisevermittler in Verbindung zu setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
xxx xxxxxxx
REWE Group
Pauschaltouristik
ITS, JAHN Reisen, Tjaereborg
Service Center FernreisenREWE Touristik GmbH
51170 Köln
Amtsgericht Köln HRB 53152
USt ID DE 811177889
Geschäftsführer:
Ralph Schiller
Klaus FrankeTelefon: +49 2203 42-850
Telefax: +49 2203 42-866
E-Mail: sc.fern@rewe-touristik.com -
@benalein
erstmal herzlich willkommen im forum.
ich habe schon viele beiträge und fragen zum reiserecht gelesen.
aber dass sich jemand über eine schnelle reaktion seitens des va "beschwert" überrascht mich.
zu deiner frage:
der akt der umbuchung ist kostenlos. selbstverständlich bezahlst du den reisepreis, der dann für das "neue" hotel gültig ist.
der va handelt nicht aus kulanz. aufgrund der veränderungen vor ort kann dir der va deine gebuchten leistungen nicht mehr anbieten.
bleibt also:kostenloser storno oder kostenlose umbuchung.
bei der umbuchung muß man sich dann aber auch für eine destination entscheiden, die derselbe va im programm hat. -
Hallo,
auch will mich noch einmal Lexis Ausführungen anschließen.
Kostenloses Umbuchen heißt nicht, dass du auch den Mehrpreis erstattet bekommst. Lediglich die Umbuchungsgebühr wird dir erlassen, sollte ein anderes Hotel teurer sein, musst du die Differenz tragen.
Viele Grüße -
Na, ganz so einfach ist das nicht. Es besteht ein geschlossener Reisevertrag, basierend auf einem Leistungskatalog, der so nicht mehr eingehalten werden kann. Interessant ist, das die Informationen darüber nicht vom RV stammen, sie hat sich der Bucher anderweitig selbst besorgt. Er hätte -wenn er nicht über diese Quelle verfügt hätte- vor Ort erst die Mängel zur Kenntnis nehmen können. Dann wäre es seinen normalen Gang gegangen: nach Rückkehr aus dem Urlaub eine Auflistung der Mängel und eine wie auch immer geartete Auseinandersetzung mit dem RV. Aber es bleibt offen, ob er nicht doch durch den RV direkt informiert worden wäre.
Der RV bietet höchstwahrscheinlich wohl nur eine für ihn kostengünstige Lösung an, sprich kostenlose Stornierung oder Umbuchung auf ein adäquates anderes Hotel im Zielgebiet aus seiner Angebotspalette. Trotzdem bleibt es Fakt, das der RV den Reisevertrag nicht mehr einhalten kann, auch wenn er selbst die aktuellen Gründe jetzt oder später dem Reisenden mitgeteilt hätte. Zuviel Konjunktiv, und wie dann Richter entscheiden ist nicht vorhersehbar.
Die vernünftigste Lösung aus meiner Sicht: entweder einen Nachlass fordern, da die Beeinträchtigungen eine Minderung rechtfertigen, oder aber eine Alternative des RV wählen, aber Mehrkosten deswegen ablehnen. Das bitte schön soll sich der RV selbst ans Bein binden.
Oder kostenlos stornieren und juristisch wegen der Nichteinhaltung des Leistungsspektrum plus der erwähnten Nachteile vor Ort wg. Baulärms Schadensersatz ( analog den Stornobedingungen des RV ) fordern. Aber das ist mit Sicherheit die schlechteste Lösung im Sinne von Vernunft auf beiden Seiten.
Gruss Gabriela
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Hallo zusammen und vielen Dank für eure Meinungen !
Es ist tatsächlich so, das wir uns die Infos selbst besorgt haben, übrigens auch hier aus dem Bewertungsforum
.@ Lexilexi: Eine Beschwerde über die schnelle Reaktion kann ich nicht erkennen. Ich freue mich ja, das es so reibungslos "über die Bühne" geht. Aber es ging mir irgendwie ZU schnell d.h. ich tendiere auch zu Gabrielas Meinung: Das ganze soll schnell und kostengünstig für den RV abgewickelt werden. Vermutlich deshalb das schnelle Eingehen auf meinen Vorschlag.
Ein Storno kommt für uns ohnehn nicht in Frage, wir haben schon bei Jahn passenden "Ersatz" gefunden. Das wir den aktuellen Hotelpreis zahlen müssen ist soweit auch erst mal klar bzw. wird hingenommen. Die Frage die noch offen ist: Was ist mit dem Frühbucher Rabatt?
Aus meiner Laienhaften Sicht, müßte uns dieser doch eingeräumt werden ...oder?Liebe Grüße
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Tja, wenn ihr das Ersatzangebot ohne Vorbehalt angenommen habt ist die Sache erledigt. Der alte Vertrag ist in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst und in einen neuen Vertrag umgewandelt worden. Dann kann man nur noch Kulanz erbitten. Doch juristisch geht leider nichts mehr. Trotzdem müsste ein "guter" RV den Frühbucherrabatt gutschreiben. Ein Versuch ist es wert.
Gruss Gabriela
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Hallo zusammen,
um die Sache abzuschließen: ITS hat kostenfrei umgebucht, wir haben sowohl den
Frühbucher Rabatt als auch den 21=18 Rabatt aus Kulanz (nehme ich mal an) erhalten.Das ganze kommt sogar etwas günstiger als die ursprünglich gebuchte Reise, obwohl im Katalog teurer ausgeschrieben.
Insofern ist es durchaus angebracht ITS mal ein Lob für die sehr schnelle und
unkomplizierte Abwicklung auszusprechen. Wenn das alle so täten, gäbe es sicher
weniger Klagen.Es bleibt nur der schale Beigeschmack, das wir selbst uns die Informationen besorgen mussten die zu dieser ganzen Aktion geführt haben.
Wichtiger Hinweis für alle Reisenden also: Immer wieder mal herumschauen und sich über seine bereits gebuchten Hotels informieren. Gerne natürlich auch hier bei HC, denn aus dem Bewertungsforum hier kamen die entscheidenden Hinweise
Dann kann man im Vorfeld noch was regeln und muss sich nicht im Urlaub und danach ärgern.