Übergang Nord-Süd-Zypern für türkische Staatsbürger
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Hallo zusammen,
mein Freund (türkischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsgenehmigung ;-)) und ich wollten diesen Sommer nach Nordzypern fliegen; nun wollten wir mal schauen, ob man während des Urlaubes ggf. den Süden besuchen kann.
Im Internet findet man nun folgendes:
"Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land oder für die Schweiz besitzen UND die entweder mit einem EU-Bürger oder schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder nah verwandt sind (Nachweis erforderlich)."
Das heißt also, wir müssten für ihn ein Visum beantragen... Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Kann man dies auch vor Ort beantragen? Ist das nur eine Formalität oder kann es da wirklich Probleme geben?
Einreisen wollten wir wahrscheinlich über Istanbul nach Nordzypern.
Oder besteht die Möglichkeit, in den Süden einzureisen, dann in den Nordern zu fahren?
Danke & viele Grüße
Katti -
Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !
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Ich weiß nicht, ob es was bringt wenn ich ihnen antworte, da Sie die Antwort doch schon bekommen haben.
...ausgenommen...Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land oder für die Schweiz besitzen
Was also wollen Sie uns kundtun?
Das Sie mit ihrem türkischen Freund in Urlaub fahren wollen?
Dürfen Sie, meinen Segen haben Sie. -
Hi Katti,
sorry versteh ich jetzt nicht so ganz. Ich denk dein Freund hat eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, also EU. Ergo braucht er auch kein Visum laut dem Text. -
(b) Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land oder für die Schweiz besitzen UND die entweder mit einem EU-Bürger oder schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder nah verwandt sind (Nachweis erforderlich)."
<-- ich dachte, das "UND" hätte ich kenntlich genug gemacht......
das Wörtchen ist nämlich das, weshalb ich frage...