Gleiches Recht für RV und Kunde?
-
Hallo zusammen,
wie sieht es eigentlich mit dem Recht des Kunden aus, wenn ein Hotel überbucht oder vielleicht noch nicht fertiggestellt ist? Müßte der RV nicht rechtzeitig (vor Abreise) informieren?
Vor allem dann, wenn vor Ort keine gleichwertige Alternative möglich ist ( kleinere Insel) ?
Oder hat man als Kunde dann halt Pech gehabt ( kurzfristig findet man dann sicher auch nichts gleichwertiges). Die Rücktrittsversicherung hat man dann auch umsonst gezahlt.Andererseits muß man als Kunde in der Regel 20 % vom Reisepreis zahlen, selbst wenn man Monate vorher vom Vertrag zurücktritt ( außer bei Gründen die eine Rücktrittsversicherung auch vorsieht).
Wenn dem so ist, hat man als Kunde wirklich die schlechteren Karten.
Wer weiß hier Genaueres ? -
Danke Giselle 123 für Deinen Hinweis. ( habe da einiges gelesen)
Mein Problem ist eigentlich , dass ich befürchte, dass das neu erbaute Hotel auf Thassos zu unserer Reisezeit ( Ende Mai) eventl. nicht fertig wird ( habe da Hinweise in einem Forum gelesen). Wenn wir dort anreisen und dies erst dort vom RV erfahren, haben wir dann nur die Alternative - zurückreisen (wer will das schon ?) oder ein bis dahin nicht ausgebuchtes, wesentlich schlechteres Hotel , ohne AI, niedrigere Kategorie zu nehmen. Der RV hat dort nicht viele Hotels im Angebot. Außerdem hatten wir gerade dies Hotel ausgesucht, da es ein super Preis-Leistungs-Verhältnis hat und top Ausstattung (Suite).
Wollte halt mal im Vorfeld meine Rechte wissen.... -
Um welches Hotel geht es denn??
-
Ich habe mal etwas in Internet rumgeguckt, aber nur einen Eintrag vom September 2009 gefunden, da wird von einem Rohbau gesprochen.
Das Hotel ist buchbar ab ca. 15.05. und überall steht:
Moderne, in elegantem Stil neu erbaute Anlage.
Nimm Dir nicht die Vorfreude auf Deinen Urlaub. Sicher ist alles bestens.
Vielleicht ein paar Kleinigkeiten, die nicht ausbleiben bei einem neuen Hotel.
Was sagt denn der RV zu Deinen Bedenken??
