Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. rückerstattung reisepreis im gutschein?
  6. rückerstattung reisepreis im gutschein?

rückerstattung reisepreis im gutschein?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
10 Beiträge 9 Kommentatoren 6.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • manuelaReM Offline
    manuelaReM Offline
    manuelaRe
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    reise wurde mit 75 % durch einen gutschein , erstanden bei einem reisebüro und zu 25 % ganz normal gezahlt(gutschein reichte nicht aus)
    reise wurde kostenlos wegen der "wolke" bei dem reiseveranstalter stoniert.....das geld soll es jetzt nur in form eines gutscheins wiedergeben...
    ist dies so korrekt?

    danke .
    manu

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Kannst du das eventuell noch mal auf Deutsch in kompletten Sätzen schreiben?

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        wenn ich manuela richtig verstanden habe, dann wurde ihre reise wegen der wolke komplett storniert.
        den kompletten reisepreis hat sie zurück erhalten.
        aber nur 25% davon in form von bargeld. und 75% davon in form eines gutscheins des va, der auch nur bei ihm wieder einzulösen ist.
         
        @manuela
        ob das rechtens ist, weiß ich nicht. in solch einem fall, in dem "höhere gewalt" eine große rolle spielt, gibt es sicher grenzfälle und kulanzfälle.
        denn für derartige naturerignisse können die reiseveranstalter ja auch nichts.
         
        verständlich finde ich den va aber auch. wenn er dir deine reise storniert, dann sollst du die nächste reise auch wieder dort buchen.
        sowas nennt man kundenbindung.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Bifi44B Offline
          Bifi44B Offline
          Bifi44
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          hallo manu,

          wenn ich das richtig verstanden habe hattest du ja selbst 75% der Reise mit einem Gutschein bezahlt. Wenn dun nun für 75% des Preises wieder einen Gutschein erhältst und 25% in Bar stehst du jetzt nicht schlechter oder besser als vorher. Dann ist doch alles in Ordnung, oder?

          MfG  Rainer

          Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hey juanito! Kopf noch nicht klar? ausser dir hat es jder verstanden 😛
            zum Thema: finde das Verhalten des VA korrekt, Gutschein zum bezahlen bekommen, Gutschein bei Storno zurückgegeben. Was soll daran verkehrt sein? wie es Bifi schon sagt,
            es wurde alles in den Ursprungszustand versetzt.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • nixi25N Offline
              nixi25N Offline
              nixi25
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Also ich habe es so verstanden, dass der Ursprungszustand nicht erreicht wurde, sondern der gesamte Betrag jetzt als Gutschein rausgegeben wurden soll, statt nur der 75%

              24.05.-01.06.10 Calimera Monachus

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • omaliO Offline
                omaliO Offline
                omali
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Habe es auch so interpretiert wie nixi25, aber Aufklärung in diesem Punkt kann uns sicher nur
                manuelaRe geben?

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Sonne&mehrS Offline
                  Sonne&mehrS Offline
                  Sonne&mehr
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wenn der Gutschein in einem Reisebüro gekauft wurde, ist es die Frage ob dieser Gutschein Veranstalter gebunden ist oder nur Reisebüro gebunden ist.
                  Eine Rückzahlung in Form eines Gutscheins durch einen Veranstalter ist eher ungewöhnlich. Aber auf keinen Fall würde ich die Rückzahlung des gesamten Betrages in Form des Gutscheines akzeptieren.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • manuelaReM Offline
                    manuelaReM Offline
                    manuelaRe
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    guten morgen, es war genauso gemeint wie von nixi verstanden...

                    es soll alles per gutschein ausgezahlt werden, obwohl ein teil der reise ja bar bezahlt wurde. der gutschein war vom reisebüro aus und nicht vom veranstalter.
                    danke für eure meinungen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • AntoniaWA Offline
                      AntoniaWA Offline
                      AntoniaW
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hey manuelaRe,

                      ich meine, dass das Reisebüro sich und Ihnen bestenfalls die Mühe der städnigen Hin- und Her-Überweiserei sparen möchte und daher den Gutscheinweg nimmt. Wenn die 25%-Summe entsprechend gross ist, würde ich meinen dortigen Berater darauf ansprechen, nach der Begründung fragen (Bspw. Geld liegt zu 100% beim Veranstalter.) und um Auszahlung für die persönliche Haushaltskassen bitten.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      Antworten
                      • In einem neuen Thema antworten
                      Einloggen
                      • Sortiert nach
                      • Älteste zuerst
                      • Neuste zuerst
                      • Meiste Stimmen

                      • 1 von 1
                      Reiseforum Service
                      • RSS-Feed abonnieren
                      • Verhaltensregeln im Reiseforum
                      • Reiseforum Hilfe
                      • Forensuche
                      • Aktuelle Themen

                      • Inhalte melden
                      • Veranstalter AGB
                      • Nutzungsbedingungen
                      • Datenschutz
                      • Privatsphäre-Einstellungen
                      • AGB
                      • Impressum
                      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                      • Erster Beitrag
                        Letzter Beitrag