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organisatorische Frage / Namen.. ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Ägypten
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  • citronella73C Offline
    citronella73C Offline
    citronella73
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
     
    ein besserer Titel fiel mir nicht ein, sorry.
     
    Mir brennt heute eine Frage auf der Seele, vll hat jemand Tips/Ahnung/Erfahrung.
     
    Ich werde im Sommer wieder nach Egypt fliegen mit meinem Sohn , wie auch im vergangenen Jahr. So weit so gut. Unterschied: ich habe vor einiger Zeit meinen Mädchennamen wieder angenommen (lange lange nach der Scheidung) .. Die Reise ist auch entsprechend gebucht, also mein Ticket auf den neuen (alten) Namen, Ticket von Sohn auf Sohnis Namen. Neue Papiere (Ausweise) für mich kommen in Kürze.
     
    Frage: muss ich irgendwas beachten bzw. kann mir dieser Namensunterschied Probleme machen ? Sohn ist als Erwachsener gebucht mit seinen 15, machte keinen Unterschied , vereinfachte aber die Buchung ..
     
    Im letzten Jahr hatte ich, fragt mich  nciht warum, sicherheitshalber die Geburtsurkunde von Junior mit, allerdings nix beglaubigt etc..
     
    Andererseits denke ich mir: es gibt ja seit langem auch für verheiratete keine Pflicht des gemeinsamen Ehenamens, da wäre die Namensungleichheit ja auch gegeben ? Und Kind im Pass der Eltern ist ja Geschichte..

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    • sandratatooS Offline
      sandratatooS Offline
      sandratatoo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Citronella,
      bei uns war es auch so,habe nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen und dann nochmal geheiratet und es wurde ein Doppelname.
      Ich hatte die Papiere der Namensänderung mal zur Vorsicht mitgenommen und konnte so ja den Bezug zu meinem Sohn nachweisen.
      Bei der Paßkontrolle bin ich auch gefragt worden,was ich denn mit dem Kind zu tun hätte,habe dann die Papiere vorgelegt und es war alles  ok.

      LG Sandra

      09.11. - 30.11.2014 Hurghada , Sharm el Naga

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      • citronella73C Offline
        citronella73C Offline
        citronella73
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        danke schonmal für diese rückmeldung..
         
        die geb.-urkunde habe ich eh dabei, aber halt eben "nur" unsere deutsche, ohne grossartig beglaubigt/übersetzt etc..
        hatte mir da bis heute mittag auch ehrlich gesagt, weniger gedanken gemacht, eben mit dem gedanken: hätte ich bei der hochzeit damals meinen mädchennamen behalten, hiesse kind heute ja auch anders..
         
        die dame auf dem bürgeramt hat mir bei der passbeantragung panik gemacht, von wegen, sie hätte schon erlebt, dass air-berlin den flug verweigert habe, weil keine notarielle vollmacht des kindsvaters vorlag usw usw..
         
        nun mag ich mich schon nicht in dtl mit zoll etc anlegen, und in egypt schon mal gar nicht.. wobei ich wiederum nicht glaube, dass denen das grossartig auffällt, wenn ich an das stakkato-gestempele im letzten jahr denke..

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • sandratatooS Offline
          sandratatooS Offline
          sandratatoo
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          In Ägypten hat sich niemand dafür interesiert.
          Beim Abflug und der Ankunft in Deutschland kamen die Fragen.
          Eine Vollmacht vom Vater wäre nicht schlecht.
          Wie gesagt das Problem liegt nicht in Ägypten.

          LG Sandra

          09.11. - 30.11.2014 Hurghada , Sharm el Naga

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • kerzebrozzerK Offline
            kerzebrozzerK Offline
            kerzebrozzer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wir waren in 2009 mit unserem Enkel in Ägypten und hatten ein Formlose unbeglaubigte Vollmacht unsere Tochter dabei. Nur beim Abflug gab es da eine kurze Frage ob der Namensungleichheit welche sich aber nach Vorlage der Vollmacht in Wohlgefallen auflöste.

            Wie schon von einem anderen User geschrieben eventuell eine Vollmacht des Vaters aber das kommt dann auch auf die Individuellen Verhältnisse darauf an Sorgerechrt Aufenthaltsbestimmungsrecht.
            Es soll ja auch Ex Eheleute geben die sich nicht das schwarze unter den Fingenägeln gönnen da könnte so etwas schwierig werden.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • einesE Offline
              einesE Offline
              eines
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              ich reise im Juli mit 2 Kindern (beide nicht meine) nach Ägypten. Dass ich eine Vollmacht brauche ist mir klar, nur habe ich jetzt gelesen, dass die Vollmacht von der Botschaft beglaubigt werden muss. Hat von euch schon mal jemand die Vollmacht von der Botschaft beglaubigen lassen oder ist das unnötig? Ich schätze mal, dass sie bei möglichen Kontrollen bei einem Kind nicht lange nachfragen würden, da es den selben Nachname hat, wie wir 2 Erwachsenen, aber das andere Kind hat doch einen anderen Nachnamen, da wird sicher nachgefragt...
              Eine Passkopie der Mutter der Kinder wollten wir auch mitnehmen, brauchen wir da eigentlich auch eine der Väter? Bei beiden Kindern haben die Väter andere Nachnamen als die Kinder.
              Bisher hatte ich noch nie Kinder mit im Urlaub (außer ihre Eltern waren dabei) und deshalb bin ich eventuell etwas zu übervorsichtig?!

              Danke schon mal!
              Lg eines

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