Ein Urlaub wie man ihn sich nicht vorstellt - Fragen
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Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen. Und zwar hatte sich meine Eltern zu einem ruhigen Mallorca Urlaub entschieden. Sie hatten sich im Internet für ein gutes Angebot mit JT Touristik entschieden, der Flug sollte mit Ryanair gehen.
Jetzt gingen die Probleme los...
Sie erhielten von JT eine Rechnung wo der Flug und das Hotel korrekt genannt wurden. Eine separate Bestätigung haben sie nicht erhalten.
Am Flughafen wollten sie dann bei Ryanair einchecken, da hieß es, wenn sie noch nicht online eingeckeckt haben, kostet dies 40€ p.P. Meine Eltern waren völlig verwundert, da hiervon auf keiner Mail etwas stand. Sie haben daraufhin mit JT telefoniert, dort sagte man ihnen, dass dies auf der zugeschickten Bestätigung auch stand, diese haben sie allerdings nie erhalten, man sagte ihnen, dass sie dies dann wohl zahlen müssen. JT hat daraufhin die Mail noch einmal verschickt, was natürlich mittlerweile zu spät war. Dort stand es dann auch drauf. Um weitere Probleme zu vermeiden, wollten meine Eltern dann zahlen. Allerdings als sie dann einchecken wollten, sagte die Dame, dass das Gate geschlossen ist und man nicht mehr einchecken kann und sie nicht mehr mitfliegen können. (Es war 35 Minuten vor Abflug)
Nach langer Diskussion, ohne Erfolg, sind sie dann gegangen. Am Flughafen haben sie dann nochmal mit JT telefoniert um einen Ersatzflug zu finden, keine Alternativlösung. Sie haben sich dann selber um einen Flug am nächsten Tag gekümmert und mussten die Kosten hierfür selber tragen.
Am nächsten Tag auf Mallorca angekommen wollten sie dann im gebuchten Hotel einchecken. Dort hieß es erst, das Zimmer wäre noch nicht fertig (schon komisch, denn eigentlich wären Sie ja schon seit 1 Tag dort. Sie sind dann erst frühstücken gegangen, hinterher hieß es dann, das Hotel sei überbucht. Das Hotel hätte aber ein Alternativhotel, ein Taxi steht bereit. Ein Ansprechpartner vor ort ist nur von Mo-Fr zu erreichen (es war Sa). Im anderen Hotel angekommen, stellte sich heraus, dass das Hotel das Gegenteil vom gebuchten war, (sehr laut, keine Erholung, recht nah am Ballermann)
Dann nochmal telefoniert, und es wurde ihnen noch einmal ein anderes Hotel angeboten, die Taxikosten mussten sie jedoch selber tragen.
Im anderen Hotel dann angekommen, diesmal war es auch halbwegs OK, erhielten sie aufgrund der Vorkommnisse HP statt der gebuchten Ü/F.
Letztendlich war das Hotel dann auch OK, aber sie wären halt gerne i gebuchten Hotel gewesen.
Zur Info noch: gebucht war das Hotel Marina LUZ, das 1. Ausweichhotel war das Grupotel Taurus Park und letztendlich gewohnt haben sie im Hotel Nautic.Was meint ihr, was sie geltend machen können. Haben sie überhaupt ne Möglichkeit einen Teil wieder zu bekommen. Ich denke, da sie sich vor Ort mit dem 3. Hotel zufrieden gegeben haben und eine bessere Verpflegung erhalten haben, könnte es hier schwer werden, oder? Aber was ist mit den zusätzl. Flugkosten und den Taxikosten?
Wäre schön, wenn ihr mir eure Meinungen schreiben könntet.
Vielen Dank! -
Nur meine Meinung, also keine Rechtsauskunft. Wenn sie das Ersatzhotel mit Upgrade ohne Widerspruch vor Ort akzeptiert haben, gibt es wohl dafür nichts, siehe auch AGB`s von JT. Zum Flug: Ryanair hat knallharte Bedingungen. Ob es Pflicht des Veranstalters ist, darauf zu verweisen, ist mir leider nicht bekannt.
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Hallo,
so ganz verstehe ich das nicht-
eine Rechnung ist natütlich keine Bestätigung, und bei meinen Internet-Buchungen lege ich größten Wert auf aussagekräftige Bestätigung der ganzen Angelegenheit.Ohne die setze ich mich einfach nicht in Bewegung!
Wenn das bei JT-Touristik normalerweise über den Postweg erfolgt, müßten andere Kunden dies ja auch so bestätigen (oder dementieren) können.
Ist das so üblich,dann wäre JT nicht für den EMPFANG der Bestätigung bei euch verantwortlich,da kann auf dem Postweg immer mal etwas verloren gehen!
Eine (telefonische?) Nachfrage vor Abreise hätte da schon Klarheit gebracht.
Habe ich das richtig verstanden-haben Deine Eltern am Flughafen beim Einchecken(?)sich nochmal mit JT in Verbindung gesetzt und mit JT diskutiert?
Dieses hin und her wegen 2x40.-EURO die letzlich doch zu zahlen waren?
Hätten sie diesen Betrag nicht besser schnell bezahlt, den Flug bekommen und HINTERHER evtl. gerechtfertigte Ansprüche gelten machen können...?
Also ICH wäre so vorgegangen,einfach will ich schon am Flughafen bin und los will-wie es dann anders läuft hat sich dann ja gezeigt.
Ich denke auch daß die Mitarbeiter das Gate nicht willkürlich (auch wenn es "35 Minuten vor Abflug"war) geschlossen hatten sondern daß sie ganz klare Vorschriften und Anweisungen haben.
Irgentwie hätte man sich,zumindest den Flugärger, mit zügigem Handeln und Zahlen von 80.-EURO (die letztendlich ja sogar gerechtfertigt waren und tags drauf ja dann doch bezahlt werden mußten!)sparen können.
Viele Grüße
Jürgen -
sehe ich nicht ganz so. Wie oben von mir schon bemerkt, sehe ich für Hotelerstattung wenig Chancen, weil die Umbuchung mit Upgrade wohl vor Ort ohne Widerspruch akzeptiert wurde.
Beim Flug könntest du allerdings recht haben, in den AGB`s von JT habe ich dazu leider nichts gefunden. Kommt halt darauf an, ob es üblicherweise zur Sorgfaltspflicht des Veranstalters gehört, seine Kunden auf spezielle Handlungsweisen der Airline hinzuweisen. -
Informationspflicht des Veranstalters: Auf Überbuchung des Hotels wurde vor Abreise offenbar nicht hingewiesen. (Aktuelle Urteile: Reisemangel 10-20%) Allerdings kann es sein, dass bei taggenauer Anreise das Zimmer vielleicht zur Verfügung gestanden hätte und zwischenzeitlich wegen der Nichtanreise vom Hotel vergeben wurde. Inwieweit war das Hotel über die spätere Anreise informiert?
Alternativhotel muss zumindest gleichwertig sein. Das eine direkt am Meer, das letztere eher mitten im Ort usw.. Da dies aber wohl nicht direkt vor Ort beanstandet und protokolliert wurde, wird eine nachträgliche Forderung eher nicht akzeptiert werden.
Wie Gastwirt schon sagte, Hinweise des Veranstalters zur Airline sollte man mal unter die Lupe nehmen.
Gruß privacy
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Also zum einen war es eine kurzfrist-Buchung. Die Unterlagen wurde daher nur als eMail versandt. Die Rechnung hatten sie erhalten, da dort beides genannt war, waren sie davon ausgegangen, dass es sich um eine Bestätigung handelt. Die eigentliche Bestätigung haben sie im Vorfeld aber nicht bekommen, JT behauptet dies jedoch. Auf dieser Bestätigung steht auch der Hinweis mit dem Online-Check-in. Diese wurde nach der Diskussion am Flughafen noch einmal verschickt, daher ist uns der Inhalt mittlerweile bekannt.
Lt. dem 2. Telefonat mit JT, nachdem der FLug verpasst wurde, sollte das Hotel über die verspätete Ankunft informiert werden.
Gebucht wurde übrigens auch als Pauschalreise alles über JT, mit Transfer, FLug und Hotel.
Klar, im Nachhinein sagen meine Eltern auch, hätten wir man die 80 Euro bezahlt, aber nun ist zu spät.
Wir werden heute auch auf jeden Fall eine schriftliche Beschwerde an JT schicken, es geht mir nur im Vorfeld schonmal darum, zu hören, was ihr meint, was wir von den Verlangen können.
Wenn das Ergebnis dann nicht zu unserer Zufriedeneit ist, können wir doch immer noch zum Rechtsanwalt/Verbraucherschutz, oder? -
Heutzutage hat eine Email natürlich einen anderen Stellenwert als noch vor einigen wenigen Jahren. Dennoch ist das mit der Rechtssicherheit so eine Sache. Kann eine Emailzustellung von Reisebestätigungen demnach als verbindlich angesehen werden?
Oder ist die Fehlerquote - immer noch - sehr hoch? Muß sich der Reiseveranstalter also zumindest eine Teilschuld vorwerfen lassen? Ist ja auch generell von Interesse, wie das zu werten ist.
Gruß privacy
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Gibt es schon länger, wenn es richtig günstig sein soll.
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Ist nicht ungewöhnlich. Speziell die virtuellen Veranstalter buchen da ein, was das Zeug hält.
Nachdem Ryanair seit einigen Jahren verstärkt Warmwasserziele anfliegt.Da ist natürlich Ärger vorprogrammiert. Ohne das verallgemeinern zu wollen, sind doch einige klassische Pauschalreisegäste nicht besonders fit, was das Internet betrifft. Und wenn dann die Airline als Grundvoraussetzung zur Vermeidung weiterer Kosten einen Web-Checkin vorgibt, treffen 2 Welten aufeinander.
Gruß privacy
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..zur Buchung einer Pauschalreise ist eine Geschäftsfahigkeit notwendig. Internetfähigkeit ist meiner Meinung nach nicht notwendig und kann vom Anbieter nicht gefordert werden.
Spielen wir den Gedanken doch einmal weiter, in Zukunft muß ich meine Handynummmer bei Buchung angeben und ständig empfangsbereit sein. Es besteht ja die Möglichkeit das notwendige Änderungen des Urlaubsablaufes eintreten und ich hierüber informiert werden soll. Bei Nichterreichbarkeit entfallen alle Ansprüche.
Wollen wir das?
MfG Rainer
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Heute war ja auch hier ( über FTI ) zu lesen, dass der Reisegast verpflichtet ist, einige Stunden vor Abreise eine Telefonnummer anzurufen. Wegen des Rückflugs. Das geht genau in diese Richtung.
Urlaub von Anfang an vielleicht, am Ende wird dann eigene Organisation erwartet. Rückflüge werden nach Anruf des Kunden eingeteilt, übertrieben formuliert. Wer nicht anruft, bleibt am Urlaubsort. So lassen sich Kosten senken und Maschinen kurzfristig an den einen zentralen Flughafen schicken. Der Rest fährt von dort per Bus nach Hause
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