TAP - Problem beim Checkin
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Meiner Tochter, 12 Jahre alt, wurde am Sonntag in Rio de Janeiro am Schalter der TAP der Rückflug verweigert mit der Begründung, sie bräuchte eine Authorisation des Vaters. Laut Auskunft des deutschen Konsulats benötigen deutsche Kinder mit eigenem gültigen Reisepass keinerlei Authorisation und meine Tochter hat die deutsche und nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Nun sitzt sie in Rio mit ihrer Mutter fest und auf mich kommt ein Haufen Kosten zu, Ticket verfallen usw....
Was kann ich tun ? -
Hallo,
versuche doch mal über die deutsche Niederlassung der TAP eine kompetente Ansprechperson zu finden.
Hauptvertretung/AbteilungTAP Büro
ÖffnungszeitenMontag - Freitag 09:00 - 17:30
Baseler Strasse 48
60329 FrankfurtTelefon+ 49 69 272 29 300Fax+ 49 69 272 29 380
Wenn die deutschen Vorschriften eingehalten wurden, können die das vielleicht den Kollegen dort intern besser vermitteln und das Ticket noch kostenfrei auf einen der nächsten Flüge umbuchen.
Gruß privacy
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Okay, dein Falk ist sehr problematisch... Wieso sitzt sie mit der Mutter in Rio wenn es deine Tochter ist? Ist es ein Adoptivkind?
Grundsätzlich ist die Ausreise nicht zu verweigern, denn es gilt die deutsche Einreisebestimung, die eine solche Bestätigung nicht verlangt.
Auf der anderen Seite, wenn deine Tochter eine Wohnensitz in Brasilien hat braucht sie für die Einreise nach Brasilien eine "Alvara do Juiz de Menores".
Und dadurch kann es zu Verwirrungen gekommen sein, wenn die tap deine Tochter in Rio mit deutschem Pass und Wohnsitz in Brasilien eingecheckt hat- dann werden auch die Dokumente für die EINREISE geprüft und sollte dieses Dokument gefehlt haben, so könnten sie durchaus berechtigt gehandelt haben.
Wahrscheinlich ist aber nur deine Tochter in Brasilien geboren, hat aber Wohnsitz in Deutschland. Dann hat die tap die Unterlagen nicht richtig geprüft und es liegt ein eindeutiges Fehlverhalten vor.
Ich würde die Deutsche Botschaft in Brasilien einschalten, die tap in Frankfurt und ggfs. einen Anwalt nehmen. Aber dafür kenne ich den sachverhalt nicht zur Genüge. -
also die Sachlage ist die:
Meine Tochter hat nur die deutsche Staatsbügerschaft und ist in Deutschland geboren
die Mutter ist Brasilianerin.
Reist die Tochter mit der Mutter, so ist die Mutter implizit verpflichtet, für die Tochter eine Authorisation des Vaters (Deutsch) beizubringen, daß sie Brasilien verlassen darf, auch wenn sie nach Deutschland nach Hause fliegen will.
klingt irre, ist aber so und kostet einen Haufen Geld und 4 Wochen Schulversäumnis -
ach ja, und die an das Telefon der Tap in Frankfurt geht nie jemand dran. Hab es etliche mal versucht. Haben wohl den Apparat abgebaut. In der Hotline der TAP hängt man (kostenpflichtig) ewig in der Warteschleife drin, bis man aufgibt. Nie wieder TAP !!!