Ich hab das hier im Internet gefunden
"(1) Nur-Flug-Vertrag
Da Sie mehr, als zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Abflug über die Vorverlegung informiert wurden, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Ausgleichszahlung befreit. In diesem Fall sieht die Verordnung (EG) 261/2004 drei Möglichkeiten vor. Art. 8, Abs. 1, lit. a):
„binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde […]“
Und Art. 8, Abs. 1, lit. b):
„b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“
Oder Art. 8, Abs. 1, lit. c):
„c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.“
Die Möglichkeiten b) und c) sind, wahrscheinlich, viel mehr im Falle einer ungeplanten, erheblichen Flugverspätung oder Flugannullierung angebracht. Wenn die Airline keine weitere Flugalternative anbieten kann, haben sie wohl nur eine Möglichkeit – den Flug stornieren, die Kosten erstatten lassen und einen neuen Flug buchen."
Ich habe das so verstanden, dass man von denen innerhalb 7 Tage den Flugpreis erstattet bekommen muss, wenn man das will. Also das, was unter dem Punkt a steht..
Oder verstehe ich das falsch?
Viele Grüße