@Quad27: Vielleicht solltest du das nächste Mal ein besseres Beispiel wählen, das mit dem Gerichtsvollzieher ist wohl etwas unglücklich.
Natürlich brauch er im Zweifel einen Gerichtsbeschluss, aber wenn er den hat brauch er keinen Polizisten dabei.
@bernhard707: Von daher liegt Quad27 nicht ganz daneben, eher du, denn einen Polizisten bruach der Gerichtsvollzieher eben nicht dabei! (siehe Beitage von schlanga)
Aber lasst uns zum Thema zurückkehren. Hier muss ich Quad27 beipflichten, die Koffer werden in der Tat nicht im Beisein eines Polizisten geöffnet, die haben damit nämlich nichts zu tun.
So long...