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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    ahazi_66A ahazi_66

    Danke für den Hinweis.
    Zu wieviel Prozent darf denn ein Flug überbucht werden vom RV? Das hier etwa 20 % Überbuchung vorgelegen haben glaube ich schon beweisen zu können.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    ahazi_66A ahazi_66

    Der Reiseveranstalter kann gemäß Reisevertrag die Flugzeiten ändern und somit beliebig Passagiere umbuchen. Eine arglistige Täuschung kann ich hier nicht erkennen - oder wurde Dir eine Flugzeit verbindlich zugesagt? Ansonsten gelten der erste und der letzte Tag der Buchung als Reisetage und nicht als Urlaubstage.

    Nun ja, also wenn mir jemand etwas verkauft, was ihm gar nicht gehöhrt, nenne ich das Betrug! Und wenn -  wie in diesem Fall - ein Reiseveranstalter in großem Stil Flugkapazitäten anbietet, die er gar nicht hat, erschleicht er sich damit einen Reisevertrag mit seinen Kunden unter bewußter Vorspielung falscher Tatsachen. Hier sind nicht "Flugzeiten geändert" worden, sondern hier sind Flüge angeboten worden, die in der Anzahl nie verfügbar waren, das ist ein Unterschied! Wäre der 18:40 -Rückflug auf 6:40 verlegt worden, oder wären 2 Flüge "aus wirtschaftlichen Gründen zusammengelegt" worden (wie es im Vertragstext an anderer Stelle heißt), wäre das sicher etwas anderes.

    PS. Ich danke Dir natürlich trotzdem für den Hinweis!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    ahazi_66A ahazi_66

    Hallo zusammen, bin heute aus Bulgarien zurückgekommen und stinksauer. Alle (die es wollten) haben vom Reiseveranstalter einen Rückflug um 18:40 Uhr verkauft bekommen. Der Flug 18:40 war auch nicht gestrichen und befindet sich momentan wohl gerade im Landeanflug auf Leipzig, nur war der vom Veranstalter völlig überbucht worden. Aus der Lostrommel wurden dann willkührlich zahlreiche Deppen gezogen, deren Rückflug bereits 6:40 stattfand. Ich habe beim Rückflug recherchiert und bin auf 28 (mir nunmehr namentlich bekannte Opfer) + Dunkelziffer (einige haben fest geschlafen) gekommen. Ich gehe davon aus, dass hier doch eigentlich der Tatbestand der arglistigen Täuschung vorliegen sollte. Ist da was zu machen in Sachen Entschädigung? Habt ihr einen Tipp, wie ich mich dem Veranstalter gegenüber verhalten sollte?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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