Nun melde ich mich doch noch mal zu meinem ursprünglichen Thread, wenngleich mit Verzögerung.
Ich habe damals meinen Dad überzeugt, doch noch einmal ein Schreiben aufzusetzen und er hat dem dann zugestimmt. Ich habe versucht zu begründen, weshalb meines Erachtens doch Versicherungschutz bestanden hat, sprich dass der Verlauf so nicht zu erwarten war. Unter anderem wurde in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ein Schub bei einer psychischen Erkrankung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Umkehrschluss: Schub bei einer physischen Erkrankung sollte versichert sein. Und siehe da, nach etwas hin und her wegen vorzulegender Unterlagen, welche die Versicherung an sich schon hatte, sind die Stornokosten vollständig erstattet worden.
Also aus dieser Erfahrung kann ich raten, zumindest nicht sofort bei einem ablehnenden Bescheid der Versicherung die Flinte ins Korn zu werfen.

