Ok, nochmals nachgelesen: laut Allg. Reisebedingungen wird in zwei Fälle unterschieden:
.) Das Reisebüro als Vermittler
.) Das Reisebüro als Veranstalter
In meinem Fall tritt Hofer Reisen offenbar als Veranstalter (da es sich um eine Pauschalreise handelt) auf.
In diesem Fall gilt - hnsichtlich eines Rücktritts ohne Stornogebühr:
"7.) Rücktritt vom Vertrag
7.1.) Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, im folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fall, zurücktreten:
Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.
Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.
Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
b) Anspruch auf Ersatzleistung
**Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist."**Dieser Anspruch auf Ersatzleistung gilt also nur, wenn der Veranstalter die Reise storniert - aber nicht umgekehrt? Les ich das hier richtig?