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  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    erikroemer:
    Da Kulanz offenbar nicht angesagt ist, kannste nur noch prüfen, ob z.B. die AGB fehlerhaft sind (bei Reisebüros nichts ungewöhnliches) oder z.B. der Sicherungsschein fehlt oder was auch immer ein Grund sein kann in Verhandlung zu treten.

    Sicherungsschein?

    Ich hab in meiner ersten Mail schon darauf hingewiesen, dass Hofer-Reisen hinsichtlich der Buchungsbestätigung keine einheitlichen Angaben bzw. Begriffe verwendet. Also auf der Website ist an manchen Stellen etwas anderes zu lesen als in den postalisch geschickten ARB's. Das hab ich damals an Hofer Reisen geschickt und die haben das Mail an Eurotours weitergeleitet...die dann wiederum gemeint haben "Ach, von uns aus ist eine kostenlose Stornierung kein Problem" (O-Ton).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    Okay, dann finde ich es aber wirklich ziemlich ungut bzw. eine reine Abzocke.
    Ich hab gebucht, ja. Aber innerhalb von 24 Std. nach der Buchung meinen Rücktritt angegeben. Keine Spur von Kulanz oder Entgegenkommen. Dann frag ich nach einer Umbuchung & Reise beim selben Veranstalter. Wieder keine Chance.

    Ja bitte, dann storniere ich eben kostenpflichtig - am liebsten würd ich das ja ganz kurz vor Ende der Frist machen^^ wobei sie wohl trotzdem kein Problem haben, die Reise dann last minute irgendwo unter zu bringen! Aber vielleicht erhöht sich der Preis bis dahin ja gravierend, dann könnt ich nämlich stornofrei zurücktreten. 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    Ok, nochmals nachgelesen: laut Allg. Reisebedingungen wird in zwei Fälle unterschieden:
    .) Das Reisebüro als Vermittler
    .) Das Reisebüro als Veranstalter

    In meinem Fall tritt Hofer Reisen offenbar als Veranstalter (da es sich um eine Pauschalreise handelt) auf.

    In diesem Fall gilt - hnsichtlich eines Rücktritts ohne Stornogebühr:

    "7.) Rücktritt vom Vertrag
    7.1.) Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

    a) Rücktritt ohne Stornogebühr
    Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, im folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fall, zurücktreten:

    Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.

    Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

    Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

    b) Anspruch auf Ersatzleistung
    **Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist."**Dieser Anspruch auf Ersatzleistung gilt also nur, wenn der Veranstalter die Reise storniert - aber nicht umgekehrt? Les ich das hier richtig?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    So, ich nochmals...die Rückfragen bei Reisevermittler (Hofer Reisen) und Reiseveranstalter (Eurotours) haben ein wenig gedauert.

    Folgendes: Ursprünglich hatte ich beim Reiseveranstalter angerufen, und nachgefragt, ob eine Umbuchung (bei gleichzeitiger kostenloser Stornierung der bereits gebuchten Reise) möglich ist. Die Antwort war "Ja, von uns aus schon. Wir werden die Anfrage an Hofer Reisen [den Reisevermittler] weiterleiten".

    Da kam bis jetzt keine Antwort. Also hab ich mal auf Eigeninitiative Hofer Reisen - den Vermittler - angeschrieben und nachgefragt. Die Antwort war:

    "Wir sind ein Pauschalreisebüro und unsere Angebote können nur wie ausgeschrieben gebucht werden. Änderungen sind bei Flugreisen nicht möglich, da der Flug über einen Lieferanten geht. Uns werden bereits Stornokosten verrechnet."

    Also ist auch dieser Versuch chancenlos!? Wie darf man sich die Vorgehensweise vorstellen? Ich dachte, Eurotours ist der Veranstalter und bucht dementsprechend alles? Wieso bucht Hofer Reisen? Ich werd aus dieser Aufgabenverteilung nicht schlau (leider auch nicht durch die Allg. Reisebedingungen).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    Also: Laut telefonischer Auskunft des Reiseveranstalters (Eurotours) wurde jetzt beim Vermittler (Hofer Reisen) angefragt, ob eine kostenlose Stornierung der bereits gebuchten Reise möglich ist, sofern auf eine andere Reise umgebucht wird.

    Ich versteh allerdings nicht ganz, wieso ich das nicht direkt mit dem Reiseveranstalter selbst abklären kann? Was hat Hofer Reisen (als Vermittler!) damit zu tun? Die buchen ja nichts bzw haben keine Kosten...oder lieg ich da falsch?

    Hab nur Angst, dass mich jetzt der eine auf den anderen verweist, und umgekehrt! 😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    Danke, [TDFCK71,](javascript:showPopUp('/ui/3cb3464a-040b-334b-81f2-292ac69bc17b', 'mhcprofile')) das ist ein guter Tipp...soweit hab ich jetzt noch gar nicht gedacht!!
    Eventuell ist eine Umbuchung möglich, es scheitert nämlich tatsächlich ja nicht am Reiseanbieter oder Vermittler oder der Reise selbst, sondern leider nur am Zeitraum (der für mich aus unvorhergesehenen berufl. Gründen nicht mehr möglich ist).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    Danke für eure Antworten/Einschätzungen! Das mit der Übertragung bzw. den damit verbundenen (möglichen) Kosten ist mir jetzt ein wenig klarer!!

    Auf der Website des Anbieters habe ich soeben gesehen, dass der Preis für dieselbe Saison (hier wird in A, B und C unterschieden), zu der wir fahren wollten, für dieselben Bedingungen (Doppelzimmer), sich plötzlich erhöht hat.

    Wir hätten noch € 2.559,- pro Person bezahlt, nun steht dort plötzlich (wie gesagt für denselben Reisezeitraum und dieselbe Kategorie/Saison) € 2.619,-.

    Ist das üblich, dass der Reiseveranstalter die Preise (während der Buchungszeit!) raufschraubt? Darf er das? Bzw. würde das zB umgekehrt für uns bedeuten, dass auf uns doch auch noch höhere Kosten zukommen könnten? Auch, was die Stornierung betrifft?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    juanito:
    14 Tage Kuba-Rundreise für 6.000,00 EUR?
    Das wäre aber für 2 Personen?
    November 2015?
    Ist schon vorbei.
    Achja, und wenn du schon mit Zahlen so genau bist...es sind 15 Tage, nicht 14! 😄 So schnell verschreibt man sich...aber danke trotzdem höflichst für den Hinweis!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    Danke für eure Antworten (oder Rückfragen)...es handelt sich in der Tat um einen Flüchtigkeitsfehler: gemeint ist November 2016 und nicht 2015! Mea culpa 😉

    Zu den Stornogebühren: Ja, das ist für 2 Reisende plus obligatorisch zu zahlende Reiseversicherung gerechnet.

    Die ARB hab ich nun mehrmals durchgelesen, werd aber nicht 100% schlau daraus:

    "Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers:
    Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
    2.1.) Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung 
    Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
    2.2.) Übertragung der Reiseveranstaltung 
    Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand"

    Welche Mehrkosten können durch den Abtritt entstehen? Für Namensänderungen, o.ä? Flüge sind ja meines Wissens nach noch keine gebucht...bzw wo ist der Unterschied zwischen Abtritt und Übertragung (rein formal betrachtet)? Das kann ich aus der Formulierung nicht erkennen!?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    Danke, den Link hab ich beim Stöbern auch schon entdeckt!
    Und wie sieht es mit meiner Frage zur Weitergabe an Dritte aus? 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kuba Rundreise Nov. 2015
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    Hallo zusammen,

    ich habe vergangene Woche Donnerstag eine 15-tägige Kuba Reise im November 2015 (Rundreise & Baden) über Hofer-Reisen.at gebucht. Am Tag darauf habe ich erfahren, dass ich diese berufsbedingt nicht antreten werden können. Das war absolut nicht vorhersehbar (wir haben nicht "einfach mal drauf los gebucht"...) - allerdings so gesehen auch kein Verschulden des Veranstalters o.ä.

    Auf meine Meldung - innerhalb von weniger als 24h - bei Hofer Reisen kam dann die ernüchternde Auskunft: Die Stornogebühren (10% des Reisepreises, d.h. ca 600 Euro) sind in jedem Fall zu begleichen. Auch bei erneuter Anfrage und Hinweis auf widersprüchliche Passagen zu Vertragsabschluss in den ARB (Allg. Reisebedingungen) kam dieselbe Antwort, diesmal vom Reiseveranstalter selbst (Eurotours).

    Jetzt meine Frage an euch: Ist da wirklich nichts mehr zu machen? Gibt es keine Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten, ohne die Stornogebühren zahlen zu müssen?

    Bzw. wie läuft die Vergabe an Dritte? Wer muss hier (welche) Kosten begleichen und wie läuft das Ganze ab? Vielleicht weiß ja jemand Bescheid... 🙂

    Vielen Dank für eure Antworten
    und liebe Grüße

    Alex

    Kuba

  • Kuba Rundreise - Rücktritt!
    Alex_Amigo97A Alex_Amigo97

    Hallo zusammen,

    ich habe vergangene Woche Donnerstag eine 15-tägige Kuba Reise im November 2015 (Rundreise & Baden) über Hofer-Reisen.at gebucht. Am Tag darauf habe ich erfahren, dass ich diese berufsbedingt nicht antreten werden können.

    Habe dies dann - innerhalb von weniger als 24h - bei Hofer Reisen gemeldet, die Auskunft dort war allerdings sehr ernüchternd: Die Stornogebühren (10% des Reisepreises, d.h. ca 600 Euro) sind in jedem Fall zu begleichen. Auch bei erneuter Anfrage und Hinweis auf widersprüchliche Passagen zu Vertragsabschluss in den ARB (Allg. Reisebedingungen) kam dieselbe Antwort, diesmal vom Reiseveranstalter selbst (Eurotours).

    Jetzt meine Frage an euch: Ist da wirklich nichts mehr zu machen? Gibt es keine Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten, ohne die Stornogebühren zahlen zu müssen?

    Bzw. wie läuft die Vergabe an Dritte? Wer muss hier (welche) Kosten begleichen und wie läuft das Ganze ab? Vielleicht weiß ja jemand Bescheid... 🙂

    Vielen Dank für eure Antworten
    und liebe Grüße

    Alex

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