Außerdem muss man beim Anwalt auch nicht immer in Vorleistung gehen.
Und wenn man bedenkt, dass (ohne gerichtliche Auseinandersetzung) das eine Schreiben des Anwaltes prozentual sogar günstiger sein könnte als die Provision von Flightright, bleiben immer noch genug Optionen übrig, wie man verfahren kann(auch ohne Rechtsschutz).
Sollte es dann tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, müsste Condor die Anwaltskosten sogar komplett übernehmen(wie in den allermeisten der geschilderten Fällen, Gerichte sind da ziemlich verbraucherfreundlich)
Insofern würde ich den Weg von VS gehen - Antwort an Condor, um zu erklären, dass man mit dem Textbausteinschreiben nicht einverstanden ist, und dann abwarten.
Die Fristen sind ja so großzügig gestaltet, dass man auch ein wenig warten kann.