Hallo beate_m,
Hep B Impfung ist bei Angestellten der pflegenden Berufe mittlerweile Pflicht, weil die Übertragung, wie Du richtigerweise schon schriebst, auf dem Blutweg geschieht. Im Falle eines "Arbeitsunfalles" kommt die Berufsgenossenschaft deshalb nicht unbedingt für Zahlungen auf, die aufgrund nicht stattgefundener Impfungen entstanden sind. Das heißt: Ist man im medizinischen Bereich tätig, hat man im Falle einer beruflich entstandenen Ansteckung unter Umständen die "A....karte" wenn man nicht ausreichend geimpft ist.
Die Impfung ist in den Impfkatalog aufgenommen worden, weil die Jugendlichen heutzutage "freizügiger" mit ihren Sexualpartnern umgehen und es deshalb zu vermehrten Ansteckungen gekommen ist. Grundsätzlich würde ich mich nur impfen lassen, wenn ich zum gefährdeten Personenkreis gehöre.
Schönen Sonntag