Es stimmt, dass man im Falle einer Veranstalterpleite mit Pauschalreise und obgligatorischem Sicherungsschein besser gestellt ist.
Bucht man (was nicht unüblich ist!) eben über einen Veranstalter Hotel oder Flug als Einzelleistung steht man im Falle einer Insolvenz wahrlich im Regen.
Ich finde es ganz gut, wenn hier Risiken und Vorteile betrachtet werden - nur möglichst mit objektiven Kriterien.
Dazu gehört beispielsweise die Präzisierung der "individuellen" Buchung.
Erfolgte sie nämlich einzelteilig jedoch über den insolvent gewordenen RV, schaut man ggf. tatsächlich mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Und mir muss keiner erzählen, dass solche finanziellen Schieflagen sich in jedem Fall schon zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung abzeichnen ...