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  • 20% Stornokosten zulässig? Klausel?
    Andre22A Andre22

    Hallo erstmal 🙂
    Bin froh dieses Forum gefunden zu haben und ich hoffe, dass mir einer von Ihnen weiterhelfen kann.
    Sachverhalt:

    • Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.
      Reisedaten: 19.3 - 26.3.05
      Wie in meinen AGB´s steht, wären jetzt 20 Prozent vom Reisepreis fällig, gültig bis 30 Tage vor Abflug.
      Jedoch habe ich bis auf die Buchungsbestätigung heute noch keinerlei Kosten verursacht und so find ich es doch etwas happig über 300 Euro an Rücktrittsgebühren zu zahlen.
      Zudem steht in meinen AGB´s: Weißt der Kunde dem Veransteler nach, dass dem Veranstalter tatsächlich geringere Kosten als die 20 Prozent entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber dem Veranstalter auszugleichen.
      Ich denke für ein paar Blatt Papier, Porto und die damit verbundene Arbeit stehen in keiner Relation zu über 300 Euro. Vor allem da es bis zur Reise noch fast ein halbes Jahr hin ist und ich 31 Tage vorher die gleiche Summe zu zahlen hätte.
      Wie kann man mit dieser Klausel zum Erfolg kommen? Evtl. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.
      Vielen Dank für Ihre Hilfe.
      Andre22
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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