Wenn bei Verträgen welcher Art auch immer in den AGB / Transportbedingungen eine Erhöhungsmöglichkeit aufgrund gestiegener, bei Buchung/Kauf nicht bekannter Einkaufspreise (hier aber nur gesetzlich zugelassen: Treibstoffpreise, staatliche Steuern oder Abgaben!) vorbehält und man diese akzeptiert, unterschreibt, zur Kenntnis nimmt, dann ist das zulässig.
Wenn also eine Fluglinie sagt, der angebotene Preis ist heute gültig, hat sie das Recht, wenn der Kunde seinerseits nicht die vorgeschriebenen Bedingungen einhält, dann jenen Preis zu verlangen, der zum Zeitpunkt des tatsächlichen Kaufes = Ausstellung gültig ist.
Es hat ja jeder Konsument selbst es in der Hand, ob er heute oder in fünf Monaten kauft. Warum hier immer jedes Risiko auf andere abwälzen?
Gruß
Peter