@vonschmeling sagte:
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.
Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.
Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...
Der Veranstalter scheint ja noch zu schlafen und die Frage an die Fluggesellschaft war ganz allgemein gehalten.