Nochmals:
Angenommen ein HUGO Peter erhält ein Ticket ausgestellt auf PETER Hugo und er reagiert nicht. Später, im Verlauf der Reise erleidet er einen Schaden welcher Art auch immer und will diesen einklagen.
Er klagt natürlich unter seinem richtigen Namen HUGO Peter. Der Richter MUSS die Klage abweisen, weil die Fluglinie völlig richtig argumentiert, in ihren Unterlagen wäre ein PETER Hugo geflogen.
Und so ist das nun einmal vor Gerichten und bei Versicherungen. Da geht es nicht darum, ob etwas "eigentlich eh logisch" wäre oder nicht, sondern um Tatsachen.
Das sollte man bei solchen Spielchen nie vergessen!!!
Gruß
Peter