Also, was ich dank papaya46 und vonschmeling entgenommen habe.
Falls ich zum bezeichneten Tag die Rechnung nicht begleiche, bekomme ich die Mahnung. Wenn ich innerhalb 30 Tage danach nicht begleiche, kommt Gerichtsvollzieher.
Stimmt?
vonschmeling, was meinen Sie damit:
vonschmeling:
Nun, @AnneViktoria wird eine Rechnung bekommen haben auf der zu lesen sein dürfte, dass sie sich automatisch im Verzug befindet, wenn nach 30 Tagen noch keine Zahlung erfolgt ist.
Ignorieren ist also so ungefähr die denkbar schlechteste Idee, denn auch ohne Mahnung wird die übliche Beitreibung des geschuldeten Betrages in Gang gesetzt.
Was praktisch bedeutet ''im Verzug sich befinden"?
Was bildet diese "übliche Beitreibung des geschuldeten Betrages in Gang gesetzt"?
Sorry für kindische Frage, aber wie mir klar wurde, habe ich keine Ahnung von Deutsche Realitäten und will jetzt klarmachen.