§ 433 BGb regelt den Kaufvertrag wie folgt:
"Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
Der (vereinbarte?) Kaufpreis beträgt hier 0 Euro, die der Käufer an den Verkäufer zu zahlen hat. Handelt es sich hier nun um einen Kaufvertrag? Es kommt für die Beurteilung, um was für einen Vertrag es sich handelt, übrigens nicht auf die Bezeichnung, sondern die tatsächlichen Umstände an. Insofern ist es nicht relavant, dass ihre_registrierung schreibt, sie hätte das Ticket "gekauft".

