So richtig scheint es auf diese Frage noch keine fundierte Antwort gegeben zu haben - ich hoffe, nichts überlesen zu haben.
Da ich keine Expertin für Reiserecht bin, möchte ich nachfolgend nur meine Gedanken/Vermutungen äussern:
Angesichts der Überbuchung hat die TUIfly hat whl schon richtig gehandelt und eine alternative Beförderung (z. T. an Land) besorgt. Für eine 7,5-stündige Verpätung scheint mir die genannte Summe allerdings zu gering. Wäre nicht eigentlich eine Entschädigung wegen Überbuchung/Verspätung (Kategorie bis 3.500km) fällig? Diese sollte doch nicht angesichts der erbrachten Beförderungsleistung entfallen, oder?
nicht hilft, wäre vielleicht eine kurze Übersicht, wie diese Eröffnungs-/Renovierungshinweise zu lesen sind, eine hilfreiche Abschweifung. Wer wagt's?