Es geht hier nicht um den Zwang Hotels in fremden Ländern zu Sicherheitsvorschriften zu zwingen. Sondern es geht darum, dass sich die Veranstalter ihre Hotels sehr genau anschauen - und eben nicht Hinz und Kunz einfach anbieten!
Es gab übrigens schon vor etwa 10 Jahren das so genannte "Balkonurteil", das zur gleichen Auffassung gekommen war. Aus meiner Sicht war daher die BGH Entscheidung so zu erwarten gewesen!
Ich freue mich auch mit den Familien, wenn man bei Fam. Wagner überhaupt noch von Freude sprechen kann. Auch ich kenne deren Webseite und die Geschichte.
Aber ich finde es einfach richtig, dass man zu jenen Dingen stehen muss, die man zu verantworten hat - ich meine hier den Veranstalter.
Viel zu oft sehen Veranstalter alles nur "sonnig" und versuchen Missstände unter den Teppich zu kehren. Klar, alles wird man nicht voraussehen können und das erwarte ich auch nicht. Aber wie schon von anderen geschrieben, kann man zumindest eine Betriebsstättengenehmigung oder eine Maschinengenehmigung usw. sich zeigen lassen.
Ich denke, dieses Urteil wird vielen anderen Betroffenen auf ihrem steinigen Weg zum Recht weiterhelfen.
Gruß
Peter