Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
aqua-gravisA

aqua-gravis

@aqua-gravis
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. aqua-gravis
  4. Beiträge
Über
Beiträge
35
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Ich widerspreche nicht, dass Fotos in Bewertungsportalen am besten aufgehoben sind. Allerdings könnte das für einige Betroffene zu spät sein. Ich gebe meine Bewertung ab, wenn ich aus dem Urlaub zurück bin. Diejenigen, welche jetzt seit gut einer Woche dort sind, werden jetzt noch keine Bewertung abgeben und diejenigen, welche unmittelbar vor Antritt des Urlaubs stehen, brauchen die Infos.
    Und von "warten" hatte Holingho schon gesprochen/geschrieben.
    Das aktuelle Einstellen von Bildern hier schließt ka nicht aus, dass diese dann auch nach Rückkehr ins Bewertungsportal eingepflegt werden. Nur gegenwärtig nützt es den Betroffenen wenig, wenn sie darauf "warten" sollen. Und natürlich rutschen die Bilder hier dann nach hinten. Macht aber dann auch nichts, da innerhalb der nächsten Woche/en Bewertungen online gehen werden, dann sind die Bilder chronologisch rückwärts im Bewertungsportal zu verfolgen.
    Nur aktuell (in diesen Tagen - heute, morgen, übermorgen) sollen andere Betroffene anreisen und die haben mehr davon, wenn Bilder umgehend hier eingestellt werden. Die Nachfrage ist da, was zeigt, dass diese Personen hier aktuell regelmäßig reinschauen und denen wäre geholfen.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    @Holginho
    Ich finde es bemerkenswert , dass Du jetzt die Betroffenen aufforderst zu warten, bis die ersten Bewertungen online sind. Du hast uns (Bucher von Hondaafushi) immer wieder angezählt, dass wir üns auf computeranimierte Bilder verlassen und uns nicht ausreichend informiert haben. Jetzt ergibt sich die Möglichkeit für reale Bilder...

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Da hier einige Betroffene unmittelbar vor Urlaubsantritt stehen und die auf Hondaafushi seienden wahrscheinlich noch nicht zurück sein werden, um die Bewertung mit Bildern einzustellen, was für gewöhnlich nach dem Urlaub geschieht, kann ich den Wunsch verstehen , möglichst vorher von sowohl den schönen als auch von den nicht so schönen Aspekten was gesehen zu haben.
    Solange die Fotos von den Urlaubern gemacht worden sind, die sie einstellen, sollte es urheberrechtlich auch keine Probleme geben - oder Günter?

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    @wup

    Wir waren im Oktober nach Umbuchung von Hondaafushi auf Furaveri. Ich habe einige Seiten weiter vorn ausführlich berichtet. Wir haben die Insel auch bewertet.
    Du kannst mich gern auch per PN anschreiben, wenn Du Fragen hast.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Hallo Günter,

    habe die Mail so eben abgesandt.

    VG

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Hallo Günter,

    danke für die Rückmeldung.
    Holidaycheck ist eines der größten Online-Reisebüros. Vielleicht wäre es im Sinne der Kundenfreundlichkeit einerseits und der Informationspflicht andererseits durchaus geboten, das Forum zu verlinken. Wenn ich eine Versicherung kaufe, muss ich als Kunde quitieren, das Kleingedruckte gelesen zu haben, was mir der Versicherer aushändigen bzw. Zukommen lassen muss. Die Inhalte dieses Forums könnten bei der Entscheidungsfindung seitens der potentiellen Bucher ausschlaggebend sein.
    Dem Hinweis, dass man durch googeln als erstes auf die Forumseite stößt, würde ich entgegnen, dass die meisten Reiseinteressierten sich vertrauensvoll auf der Seite des Reisebüros bewegen.
    Vielleicht könntet Ihr den Vorschlag der Verlinkung des Forums als vertrauensfördrnde Maßnahme an der Reisebüroabteilung unterbreiten. Wäre ja kein Aufwand für die IT-Abteilung.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Eine Frage an die Administratoren:

    Wieso geht Holidaycheck nicht mit gutem Beispiel voran und verlinkt dieses Forum mit der Angebotsseite des Holidaycheckbuchungsportals von Hondaafushi? Sinngemäß: Achtung, bitte vor Buchung lesen...
    Technisch möglich wäre das doch und im Sinne der Reisebüroseitigen Kundeninformation ein cleverer Schachzug hinsichtlich umfänglicher Kundeninformation...

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Wir waren Erstbucher...
    Und wie ich gelesen habe, sind/waren wir nicht die Einzigen...
    Für uns geht's dieses Jahr nach Zanzibar. Kein neues, noch nicht eröffnetes Hotel. ;•) Das passiert uns kein zweites Mal.
    Wir sind nun auch nicht so die Inselhocker. Wir schauen uns auch gern was vom Land an, wenn wir schon so lange Flüge mitmachen.
    Schnorcheln auf Furaveri war allerdings das Beste, was wir bislang hatten (Ägypten, Kuba, Mauritius, Thailand, Mexiko).

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Wir haben den Ärger und die Ohnmacht auch durch. Wir hatten 10 Monate im Voraus gebucht. Malediven hatten wir noch nie, weil uns an sich zu teuer. Wir dachten, okay, die Flitterwochen, wir machen es und sind auch dem Hondaafushi-Angebot auf den Leim gegangen. Schlussendlich landeten wir auf Furaveri, es war okay, aber das ganze Theater davor und das der Transfer von SLR nicht wie gebucht organisiert wurde, war keine Glanzleistung des RV.
    Was mich wundert ist, dass dieses Unding noch nicht in der Presse gelandet ist.
    Ich drücke allen Betroffenen die Daumen, dass sie einen schönen Urlaub haben werden, egal wo.
    Wir sind mit den Malediven vorerst durch.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    @Siegmar001:
    Wir waren auf Furaveri im Oktober, auch alternativ zu Hondaafushi.
    Einige Seiten weiter vorn hatte ich einer anderen Forumuserin Fragen beantwortet.
    Du kannst auch gern mal bei den Bewertungen bei holidaycheck schauen, da habe ich etwas ausführlicher geschrieben.

    Ich glaube, ein großer Vorteil von Furaveri gegenüber Hondaafushi ist, dass das Hausriff sehr nah ist (keine 50 m).
    Bei Hondaafushi scheint es sehr viel weiter draußen zu sein.
    Wenn man gerne schnorchelt, ist das sehr von Vorteil, wenn man nicht erst hunderte Meter schwimmen muss, um ans Riff zu gelangen. 🐵

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Das alte Jahr ist nun futsch, ich wünsche allen Forumnutzern einen guten Rutsch!
    Für alle jenen, welche eine Buchung am Laufen haben, drücke ich fest die Daumen, dass sie ihren Urlaub tatsächlich auf Hondaafushi antreten werden und allen anderen ihre Erfahrungen mitteilen können.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Mein ehemaliger Chef pflegte zu sagen:

    "So lang der Witz verboten ist, ist der Ernst der Lage noch nicht erkannt"... 😃

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    @Kourion:
    Mein Ansinnen ist keine Rechtsberatung, sondern eher ein Klarstellung i.S.v. Anwalt aufsuchen macht Sinn oder eben nicht.
    Viele werden keine RSV haben und müssten einen Anwalt selbst bezahlen, wo mal eben schnell ein paar hundert Euro zusammen kommen können. Insofern wäre es hilfreich, wenn zumindest ein Mal jemand vom Fach einen oder zwei Sätze dazu sagen könnte.
    Ich vermute, das würde einer ganzen Reihe von Leuten weiter helfen.
    Verbraucherzentrale kostet zwar nicht so viel, aber eben auch.
    Ich könnte mir vorstellen, dass dies insbesondere für Personen interessant ist, welche noch ein paar Monate Zeit haben, aber befürchten müssen, dann auch 2 Wochen vorher informiert zu werden, Hondaafushi wird doch nicht eröffnet und dann nicht mehr so viele Optionen haben wie es vielleicht jetzt der Fall wäre.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Bei knapp 1200 Forumeinträgen und über 200.000 Aufrufen, wundert es mich, dass keine juristisch versierte Person dabei ist, welche/r hier mal für Fakten sorgen kann.
    Sollte also ein Anwalt oder eine Anwältin unter den Lesern/innen oder auch Eintragenden sein, wäre es nett von ihm oder ihr, wenn er oder sie die tatsächlichen Möglichkeiten hier offenlegen würde.
    Alles andere ist eher Laienwissen oder Hörensagen und führt hier irgendwie immer wieder dazu, dass sich Leute verbal an die Gurgel gehen.
    Vielen Dank im Voraus!

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Wir hatten auch im Januar 2017 für Oktober 2017, wohlgemerkt unsere Hochzeitsreise, gebucht und bekamen auch knapp 3 Wochen vorher unsere Reiseunterlagen...
    Das gleiche Spiel haben viele andere vor, mit und nach uns auch erlebt.
    Wir haben uns auch echt veräppelt gefühlt und waren richtig sauer.
    Glücklicherweise war unser Reisezeitraum noch Vorsaison.
    Wirklich Auswahl gab's dann aber auch nicht, zumal die Preise 2-3 Wochen vor Starttermin eher durch die Decke gehen - bei allen Anbietern, Flüge zu bekommen auch eher aussichtslos, wenn man storniert und was komplett anderes machen wollen würde.
    Man fühlt sich in der Falle, weil entweder man nimmt eine Alternative oder man storniert und bleibt im blödesten Fall in seinem Jahresurlaub, welchen man am Ende des Vorjahres eingereicht hat und mal nicht eben verschieben kann, zu hause.
    Da kann man sich schon betrogen fühlen... verärgert sein und auf Revange sinnen... SLR die Beulenpest an den Hals wünschen...
    Wie gesagt, ich kann den Groll der Menschen hier nachvollziehen...

    Nichts-desto-trotz...
    ... gilt in Deutschland: Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen oft Welten, ebenso zwischen sich betrogen fühlen und tatsächlich betrogen werden im juristischen Sinn.

    Wir haben keinen Anwalt eingeschaltet.
    Wenn es jemand macht, wäre es gut, wenn der- oder diejenige das Ergebnis/die Erfahrungen hier zur Verfügung stellen würde.
    Vielleicht gibt es noch andere juristische/legale Wege, Betreiber oder Veranstalter oder Reisebüro zur Rechenschaft zu ziehen.
    Das wären wirklich hilfreiche Informationen.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Das ergibt sich im 2. Absatz, was der 1. Absatz sagen oder eben nicht sagen soll...

    Vielleicht mal die Gesetzesnorm im Amtsdeutsch, weil hier immer wieder von "Betrug" geredet wird:

    § 263 StBGB - Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
    (7) (weggefallen)

    Ob das Verhalten von SLR als Betrug zu bewerten ist oder eben nicht, kann nun aus unterschiedlichen Sichtweisen heraus interpretiert werden. Man sollte aber bedenken, dass hier der Vorsatz der Schädingung ("in der Absicht") vorausgesetzt wird, was i.a.R. und auch hier im konkreten Fall schwer nachweisbar sein dürfte.

    An dieser Stelle sollte auch auf folgende Stelle im StGB hingewiesen werden:

    § 186 StGB - Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Jemanden des Betruges bezichtigen könnte durchaus im Sinne des § 186 StGB gewertet werden.
    Zwischen "sich betrogen fühlen" und "betrogen werden" besteht ein erheblicher Unterschied - auf jeden Fall aus juristischer Sicht.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Also...
    ...ich meine mich zu erinnern, vor Jahren einen Patienten in forensischer Behandlung gehabt zu haben, welcher wegen Betruges verurteilt worden war, weil er Dinge verkauft hatte, welche er nicht besaß und entsprechend auch nicht geliefert hat...

    Der Unterschied zu dieser Situation ist, dass man sein Geld wieder bekommt, wenn man storniert (wenngleich ich es genauso befremdlich finde, wie viele andere hier, dass dies schon seit über zwei Jahren so läuft und SLR ausschließlich Doppelbungis auf Fili frei hält für den nun mittlerweile Dauerfall und nicht mehr Notfall).
    Allerdings möchte ein Verbraucher natürlich die Waschmaschine "Megawash" bekommen, wenn er diese bestellt und bezahlt hat und nicht "Superwash" oder "Premiumwash" haben, weil sich auf wundersame Weise kurz vor Lieferung herausstellt, dass "Megawash" nicht verfügbar ist. Sinnvoll ist natürlich ein Abgleich mit den Alternativen und ggfs. eine Preisverhandlung, wenn eine der Alternativen in Frage kommt, man aber Abstriche hinnehmen soll (z.B. kein Wollprogramm, kein Schonschleudern oder was auch immer, was "Megawash" hat und die Alernative nicht). Wenn der Verbraucher aber aus "Megawash" "Superdupermegawash" machen möchte, kostet es eben mehr.
    Unser Urlaub ist gelaufen, wir waren auf Furaveri, haben was drauf gezahlt und sind um eine Menge Erfahrungen im Guten wie im Schlechten reicher - das ist unbezahlbar. 😉
    Vielleicht wäre es für diejenigen, welche gegenwärtig in der unschönen Buchungssituation sind, noch mal eine Überlegung wert, mit dem Verbraucherschutz Kontakt aufzunehmen, um sich über tatsächliche Möglichkeiten und Unmöglichkeiten in diesem Fall zu informieren. Das ist zumindest kostengünstiger als einen Anwalt zu konsultieren.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    @Der mit dem Manta tanzt:
    Da war ich ja mit meiner Schätzung von Minimum 150m doch noch ein ganzes Stück drunter. Worauf beziehen sich die Schattenseiten?

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    @Ostseekiter:
    Auf Mauritius müsste da noch Trockenzeit sein. Vielleicht wäre ja auch südlicher indischer Ozean eine Idee. Sansibar ist zwar nicht Asien, hat aber im Januar-Februar m.E.n. eine kurze Trockenzeit. Alternativ wäre die Karibik möglicherweise eine Idee.

    Malediven

  • Hondaafushi
    aqua-gravisA aqua-gravis

    Als es immer wahrscheinlicher wurde, dass unser gebuchter Hondaafushi-Urlaub nix wird, sind wir los und haben uns einen Katalog aus dem Reisebüro geholt. Da kann man die regulären Preise miteinander vergleichen und dann auch sachlich argumentieren, ggfs. eben auch sehen, dass eine Zuzahlung gerechtfertigt ist, wenn die Insel höherpreisig beim Regulärpreis liegt.
    Dass jetzt Hochsaison ist, ist für die aktuellen Fälle besonders blöd, weil die meisten Inseln ausgebucht sind.

    Malediven
  • 1
  • 2
  • 1 von 2

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag