@Cindy
Meines Wissens nach ist das Infektionsschutzgesetz noch nicht geändert worden, d.h. bei einer Quarantäne ohne Erkrankung werden die Kosten vom entsprechenden Bundesland getragen, der Arbeitgeber tritt nur bezüglich Lohnfortzahlung in Vorleistung.
Bei einer häuslichen Isolation mit Erkrankung greift das Entgeltfortzahlunsgesetz, der AG muß also den Lohn fortzahlen.
Ich gehe davon aus das sehr schnell das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden daß bei Mitverschulden (hier wissentliche Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet) eine Mit- bzw. Vollhaftung angestrebt werden, die Kosten wären vom Betreffenden selbst zu tragen.
Was das Entgeltfortzahlungsgesetz anbelangt gehe ich davon aus daß sich der Arbeitgeber schon jetzt erfolgreich auf den genannten Umstand berufen kann.

. Und der "COVID Protect" der TUI vermittelt mir doch eine gewisse Sicherheit..schaun mer mal