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  • Wird auf Anschlußflüge gewartet?
    bade_meisterB bade_meister

    mangrovejack wrote:
    Generell gilt wohl, dass der Flugverkäufer bei internationalen Flügen darauf achtet, dass ein Puffer von 1 Stunde zum Umsteigen zur Verfügung steht. Liegt der "Umsteigepuffer" unter 1 Stunde, entfällt die Haftung für das Erreichen des Anschlussfluges. Liegt 1 Stunde oder mehr dazwischen, haftet der Anbieter (Airline) für den Weitertransport. Buchst Du Dir also selbst einen Flug, bei welchem die Zeit zum Umsteigen unterhalb von 1 Stunde liegt, hast Du Pech gehabt, falls Du den Flieger verpasst und keinen Anspruch auf einen Platz in einer späteren Maschine. So wurde mir das zumindest mal bei einem Flug nach Namibia erklärt, bei dem wir auch genau 1 Stunde Zeit zum Umsteigen hatten.

    Sorry, aber das ist so nicht ganz richtig....

    Wie geschrieben ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob ein Flug wartet. Das kommt in erster Linie drauf an, wie die Slots (also Abflugzeitrechte) des Anschlussfluges aussehen. Bei manchen Flughäfen muß ein Flug stundenlang warten, wenn er seinen Slot verpasst hat.
    Beispiel: Deine Maschine kommt statt geplant 08:00 um 08:45 an. Der Anschlussflug ist geplant für 08:50. Die Planer der Airline gehen davon aus, dass du es nicht schaffst so schnell zur nächsten Maschine zu kommen. Außerdem geht dieser Flug vielleicht auch noch von Frankfurt nach London (LHR). Würde dieser Flug warten, so würde dieser seinen Slot verpassen und könnte aufgrund von Restriktionen in FRA und LHR vielleicht erst um 11:00 starten..... und dann gäbe es wohl ein Problem mit den weitern Flügen, die dieses Flugzeug machen soll und mit dem fliegenden Personal.

    Weiter sind natürlich auch Anzahl der eventuell "gestrandeten Passagiere", deren Buchungsklasse und FF-Stati von Bedeutung. Eine gewisse Anzahl von nicht erreichten Verbindungen wird von allen Airlines eingeplant.

    Eine ganz andere Frage ist die der Haftung, also ob ein Passagier auf einen nächstmöglichen Anschlussflug gebucht wird. Hierbei ist es von Bedeutung, ob alle Strecken als eine Beförderungsleistung gebucht wurden (also auf einem Ticket). Ist das der Fall, wird die Airline eine Weiterbeförderung (+ Hotel etc, mit Ausnahme von Ryanair (FR)....) auf deren Kosten organisieren.

    Ist es separat gebucht.... Sorry. Hier kann man nur auf Kulanz hoffen.

    Airlines

  • Rückflugbestätigung ?
    bade_meisterB bade_meister

    habe mir mal die Mühe gemacht, die Rückbestätigung zu erläutern:

    http://www.holidaycheck.de/view.php?ch=fo&pid=453506&tid=39889#p453506
    (bekomme keine ordentlichen link hin....)
    ps. verlaßt euch als Pauschaltourist nicht auf die Reiseleitung in diesem falle

    Airlines

  • Mythos Rückbestätigung
    bade_meisterB bade_meister

    Hallo,
    bei Mitlesen in diesem Forum ist mir aufgefallen, das viele Gerüchte über die Rückbestätigung von Flügen hier rumkreisen.

    Als Servicemitarbeiter einer Airline will ich mal Licht ins Dunkle bringen:
    Eine Rückbestätigungeines Flüges (egal ob Hin- oder Rückflug oder auch Oneway) dient ausschliesslichdazu nocheinmal die Abflugzeit abzugleichen. Also, ob sich der Flug eventuell kurzfristig verschoben hat.
    Beispiel: auf dem Ticket oder der Buchnungsbestätigung steht:
    PMI-TXL XY1234 14:30-17:00, dann kann der Passagier über die Rückbestätigung herausfinden, ab es bei halb drei als planmäßige Abflugszeit bleibt.
    Dies kommt daher, dass die Flugesellschaften bei einer Flugzeitenänderung versuchen, den Passagieren dies (meist per Post oder kurzfristig: Telefon) mitzuteilen. War dieser allerdings gerade im Urlaub konnte man ihn im Zeitalter vor den Mobiltelefonen nur schlecht erreichen. Daher würde die Rückbestätigung seinerzeit eingeführt, um hierüber den Kunden informieren zu können.

    Allerdings hat die Rückbestätigung mit anderen Themen nichts zu tun! So bewahrt sie nicht davor, bei einer überbuchten Maschine eventuell stehen zu bleiben (also nicht mitfliegen zu können). Die Kriterien wer mitdarf liegen hier vielmehr beim Passagierstatus (Vielflieger) und Ticketpreis aber nicht ob rückbestätigt wurde oder nicht. Auch will die Fluggesllschaft über sie nicht herausfinden, wieviele Passagier wirklich mitfliegen werden.

    Im Nur-Flugist die Rückbestätigung (engl: reconfirmation, kurz RCF) mittlerweile eher unüblich, auch kann keine Fluggesellschaft dem Kunden vorschreiben, diese machen, oder gar Konsequenzen androhen, wenn sie ausbleibt. Sie ist hier freiwillig.
    Bei Pauschalreisenist dies ein wenig anders: Hier kann der Veranstalter auch kurzfristig noch die Fluggesellschaft wechseln. Daher ist die RCF hier ratsam und kann auch vom Veranstalter zwingendverlangt werden.

    Nochmal kurz:
    -Die RCF dient ausschliesslich der Information des Passagiers über die geplante Abflugzeit. verspätungen oder gar Streichungen können natürlich trotzdem vorkommen.

    Hoffe, ich konnte etwas helfen.

    Airlines
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