Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
BallonfliegerB

Ballonflieger

Gesperrt
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Ballonflieger
  4. Beiträge
Über
Beiträge
6
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    BallonfliegerB Ballonflieger

    @vonschmeling sagte:

    Entschuldige, aber wie soll "die Gültigkeit der Richtlinie 2015/2302" auf die Causa aus dem Jahre 1993/96 Wirkung entfaltet haben?
    Für Zeitreisende? Retrospektiv?

    Irgendwer hatte hier mal irgendwo von irgendwem "verstehendes Lesen" eingefordert. Der Name fing – glaube ich – mit "vonschme" an und hörte mit "ling" auf.

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    BallonfliegerB Ballonflieger

    @vonschmeling sagte:

    Kurz zur Erhellung: Die Rückbeförderung und Beherbergung bis zur Rückbeförderung stellt ein insolventer Reiseveranstalter genau wie sicher?

    Wenn Du genauer gelesen hättest, hätte es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Erhellung beigetragen...

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    BallonfliegerB Ballonflieger

    @vonschmeling sagte:

    So naheliegend es auf den ersten Blick erscheinen mag sind die Fälle keineswegs 1:1 vergleichbar, demnach sollte man daran weder allzu große Hoffnungen knüpfen oder gar eine Argumentation darauf abstellen.

    Dass die Fälle 1:1 vergleichbar sind, hat hier meines Wissens niemand behauptet. Was behauptet wurde ist, dass im Falle eines insolventen Reiseveranstalters die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen hat, dass gem. EU-Richtlinie die Gelder von Pauschalreisenden in vollem Umfang abzusichern sind. Und dass die Bundesregierung die Verpflichtung hat, die EU-Richtlinie ohne Wenn und Aber vollumfänglich umzusetzen, hat der EuGH 1996, wie bereits ausgeführt, zweifelsfrei entschieden. Und darin besteht die Parallelität der beiden Fälle, die auch Du leider nicht wegdiskutieren kannst, so gerne Du es auch tun würdest...

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    BallonfliegerB Ballonflieger

    @vonschmeling sagte:

    Hinsichtlich der Rückholungskosten habe ich noch nicht eine einzige Argumentation gelesen, weshalb sie nicht unter die 110Mio Grenze fallen sollte.

    Ich hab' nicht nur keine gelesen, sondern kann mir auch überhaupt keine vorstellen. Der § 651r BGB, Abs. 3, ist ja geradezu – richtigerweise – dazu geschaffen worden, um den Versicherer selbst vor der Insolvenz zu schützen. Deswegen steht dort unter Bezug auf Abs. 1 unmissverständlich: "Er (Anm.: der Versicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen." Eindeutiger geht's ja kaum. Wie die Bundesregierung da zu einem anderen Ergebnis kommen will, sollte sie mal in einer Sauflaune versuchen zu erklären. Scheinen alles keine Blitzbirnen da rumzulaufen. Weder diesbezüglich, noch in Fragen der sinnvollen Umsetzung der EU-Richtlinie zur vollumfänglichen Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen. Dass die Kosten für die Rückholaktion laut 651r zweifelsfrei unter die 110 Mio. fallen, macht die Sache aber nicht gerade besser. Wie denn auch, bei so viel Inkompetenz. Und selbstverständlich bleibt die Staatshaftung bzgl. der Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie davon völlig unberührt.
    Zur Rückholaktion steht aber bekanntlich auch etwas im 651r BGB, Abs. 1: "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen." Also, der Reiseveranstalter! Und nicht der Versicherer! Ist der Versicherer aber an der Rückholaktion beteiligt, kann er gem. Abs. 3, § 651r BGB seine Haftung inkl. der Rückbeförderung auf 110 Mio. beschränken.
    Für Eure Fehler, liebe Bundesregierung, kann leider kein anderer haften als Ihr selbst. Wie Ihr es auch dreht und wendet, es wird irgendwie nicht besser. Also, wenn Ihr Euren Drehwurm in den Griff gekriegt habt, dann handelt/haftet mal schön. Und das möglichst schnell...

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    BallonfliegerB Ballonflieger

    Ja sorry, Löschung durch mich, dann gab's ein "Spam-Problem", von dem ich nicht weiß, woran es lag, also nochmal:
    @towi1802 sagte:

    Der Form halber muss ich nämlich darauf hinweisen, dass die Legitimation des EuGH bestenfalls zweifelhaft ist.

    Du willst uns jetzt aber nicht ernsthaft beibringen, dass Du die Legitimation des EuGH anzweifelst? Bitte nicht. Möglicherweise hast Du Dich aber ja auch nur verschrieben und wolltest die Gültigkeit von EU-Richtlinien anzweifeln. Da gibt's ja auch noch ein paar andere hier.
    Wieviel Gültigkeit diese EU-Richtlinie 2015/2302 hat, musste die Bundesregierung, wie bereits schon mal irgendwo hier erklärt, bereits schmerzhaft im Jahre 1996 erfahren, nachdem Urlauber aufgrund der Insolvenz des Veranstalters MP Travel Line gegen die Bundesregierung bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen sind. Und dort Recht bekamen. WEIL die Bundesregierung die EU-Richtlinie NICHT UMGESETZT hatte. Nur zur Info: Der EuGH ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union. Und über jeden Zweifel erhaben.
    Ich gehe daher davon aus, dass die Bundesregierung sich eine erneute – diesmal hundertetausendfache – Schlappe/Blamage vor dem EuGH von vornherein ersparen will und sich daher von sich aus zu seiner zweifelsfreien Staatshaftung bekennt. Ohne dass man ihr dazu mit einer hundertetausendfachen Klagewelle auf die Sprünge helfen muss...

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    BallonfliegerB Ballonflieger

    Die Mehrheit von Euch hat diese Regierung gewählt. Diese Regierung hat in Eurem Namen die EU-Richtlinie bzgl. einer vollumfänglichen Absicherung der Kundengelder bei Pauschalreisen nicht umgesetzt. Damit liegt hier eine schuldhafte Handlung des Staates bzw. seiner Amtsträger vor, die zu einem hohen Schaden geführt hat. Schuldiger (Staat) muss, wie im richtigen Leben, für den durch sein fahrlässiges Handeln bei den Pauschalreisenden entstandenen Schaden aufkommen. Das nennt man Staatshaftung. Eine Staatshaftung wird grundsätzlich IMMER aus Steuergeldern finanziert. Wie denn sonst. Und was ist daran jetzt so schwer zu begreifen???

    Archiv (nur lesen)
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag