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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    beachcomberB beachcomber

    xxx bitte Regeln zur Verwendung fremder Textquellen beachten! Text angepasst xxx

    @vonschmeling sagte:

    Stornierungsgebühren werden nicht erstattet. Wartet ihr bis / ob eure Reise vom Veranstalter abgesagt wird sieht es anders aus.

    Die Verbraucherzentrale sagt: Klick

    Allgemeine Fragen

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    beachcomberB beachcomber

    2.555 geschätzte emails

    Archiv

  • Gewinnspiel mit Schauinsland-Reisen
    beachcomberB beachcomber

    ich schätze mal

    1.010.010

    Archiv

  • Sunexpress (XQ/XG)
    beachcomberB beachcomber

    nochmals zum Gepäck bei Sun Express
    (auf unserem Ticket (Pauschalreise) steht 'nur 1 Gepäckstück erlaubt' (20 kg), was ich hier als ungewöhnlich zur Diskussion stellte):

    @vonschmeling:
    Deine "persönliche Entscheidung" ist leider den tariflichen Bestimmungen unterworfen, es sei denn du bist bereit Gebühren zu bezahlen.
    Welchen Tarif dein Veranstalter mit XQ/XG vereinbart hat entnimmst du bei einem pauschalen Arrangement deinen Reiseunterlagen ...

    Diese Antwort wollte ich gerne bestätigt haben und ich habe daraufhin bei der Airline angefragt. Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, weshalb mein Reiseveranstalter bestimmen kann, wie ich persönlich meine erlaubten 20 kg Gepäck aufteilen möchte (falls denn nicht ausdrücklich von der Airline das piece concept ausgewiesen ist).

    Heutige Email-Antwort von Sun-Express:

    Sehr geehrte Frau SchXXXX,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    *Wir möchten gerne mitteilen, daß es keine Limitierung für die Gepäckstückanzahl gibt.*XXX Kundenservice

    Also, geht doch!! 😄

    Airlines

  • Sunexpress (XQ/XG)
    beachcomberB beachcomber

    Welche tariflichen Bestimmungen denn, das versteh ich nicht:
    Wenn ich 20 kg mitnehmen darf und Sunexpress auf der Homepage nicht ausdrücklich auf entweder weight- oder piece concept hinweist, kann meine persönliche Entscheidung für entweder das eine oder andere Konzept dem Veranstalter doch völlig schnuppe sein.
    Falls nicht, welche Gründe des Veranstalters sprechen für nur 1 Gepäckstück?
    (War beim Ablauf der online-Buchung der Reise übrigens kein Thema.)
    ❓

    Airlines

  • Sunexpress (XQ/XG)
    beachcomberB beachcomber

    @Mam62 - danke.

    Ich denke im Übrigen gar nicht daran, irgendwelche in meinen Augen gänzlich überflüssigen 'günstigen' Gepäck-, Getränke-,  Imbiss-, Sitz- oder Sonstwas-Pakete der Airlines zu kaufen. Ich kann erfahrungsgemäß wunderbar mehrere Stunden auf minderwertiges Essen und überteuerte Getränke verzichten. Gang-Platz vorausgesetzt, überstehe ich auch die meisten Flüge bei 178 cm Körpergröße relativ unbeschadet.

    Wünschenswert wäre es allerdings, wenn die EU sich mal insbesondere des Problems einer einheitlichen Regelung auf dem Gebiet Flug-Gepäck annehmen würde.

    Airlines

  • Sunexpress (XQ/XG)
    beachcomberB beachcomber

    Hallo,

    auf unserem Ticket nach Antalya steht 'maximal 1 Gepäckstück frei' und in der entsprechenden Spalte 20 kg.
    Das erstaunt mich, denn beim Stückkonzept ist die Höchstgrenze oft 23 kg.
    (Ich teile mein Gepäck zwecks besserer Handhabung lieber immer auf.)
    Kann bitte jemand das Stückkonzept bei Sun Express bestätigen?

    Danke.

    Airlines

  • GTI : Insolvenz----Erfahrungen mit " AMA"-WTA-X?
    beachcomberB beachcomber

    Hier mal was Positives zu GTI:

    Mit GTI vom 16.-26. April im Hotel Voyage in Belek, Flug mit SKY von/nach Bremen.
    Trotz vieler Bedenken: ALLES hat hervorragend geklappt. Es gab im Vorfeld nicht eine einzige Änderung der gebuchten Reise seitens GTI.
    Die Flüge sind auf die Minute pünktlich gestartet, unser schönes Zimmer entsprach exakt dem gebuchten, die Abwicklung durch die neue Incoming-Agentur MTS sowohl beim Transfer als auch bei der Betreuung im Hotel würde ich sogar vorbildlich nennen.

    Wir waren wirklich rundum zufrieden und das wünsche ich auch all denen, die hier derzeit so bange ihren Reisen entgegen sehen.

    Reiseveranstalter

  • Hotel Voyage Belek - Belek
    beachcomberB beachcomber

    Mir definitiv auch nicht!!! 😞
    Und deshalb ist unsere Vorfreude auf den vierten Aufenthalt in dieser Anlage leider auch getrübt.
    Da werden nun also in bester Zweiklassen-Manier äußerst zahlungskräftige Urlauber vor den Normalos in der Anlage durch Zäune (!!!) geschützt. (Oder - wenn man es mal genauer betrachtet - ist es vielleicht nicht doch eher umgekehrt???) ❓
    ‚Käfighaltung‘ ist die perfekte Definition dieses sehr befremdlichen Konzepts, das hoffentlich nicht auch noch Schule machen wird.

    Türkei (alt)

  • Hotel Voyage Belek - Belek
    beachcomberB beachcomber

    "Die Laguna Duplex-Villas sind komplett eingezäunt."

    Wie schrecklich ist dieses Konzept denn innerhalb einer Anlage!!!

    Hoffentlich fühlen sich diese Luxus-Urlauber nicht durch uns Durchschnitts-Urlauber gestört, die wir neugierig und begehrlich durch den Zaun gucken wie im Zoo bei all den seltenen Tieren ...

    Türkei (alt)

  • GTI : Insolvenz----Erfahrungen mit " AMA"-WTA-X?
    beachcomberB beachcomber

    Ich wundere mich darüber, dass von den hier geschilderten offenbar massiven GTI-Problemen bisher in den Medien (außer bei RTL) noch nicht berichtet wurde.

    Komplett verunsichert durch etliche Schreckensmeldungen hier haben wir von unserem Hotel auf Nachfrage heute die erst mal beruhigende Auskunft erhalten, dass wir von GTI dort gebucht sind. Alle Reiseunterlagen haben wir bereits komplett erhalten.
    Die Reise startet am 16. April ins Voyage Belek.

    Reiseveranstalter

  • GTI : Insolvenz----Erfahrungen mit " AMA"-WTA-X?
    beachcomberB beachcomber

    Zu den offenbar sehr häufig praktizierten GTI-Flugzeitenänderungen lese ich Folgendes:

    OLG Celle: Vorbehalt der Flugzeitenänderung in AGB-Klauseln unwirksam,
    Urteil vom 07.02.2013 - 11 U 82/12.

    Eine Klausel, mit der sich ein Veranstalter von Pauschalreisen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehält, nachträglich einseitig die Flugzeiten zu ändern, ist unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 07.02.2013 entschieden und einen Reiseveranstalter dazu verurteilt, künftig die Verwendung einer entsprechenden Klausel zu unterlassen (Az.: 11 U 82/12). Eine Flugzeitenänderung ändere die vertragliche Leistung und müsse für den Reisenden zumindest durch zuvor konkret beschriebene triftige Gründe überschaubar sein. Das OLG hat die Revision zugelassen.

    Welche Rechte gibt uns Kunden das Urteil denn nun (obwohl noch nicht rechtsgültig)?

    Reiseveranstalter

  • Sky Airlines - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    beachcomberB beachcomber

    Hallo,
    Zwei Gepäckstücke erleichtern mir aus Gründen der Übersichtlichkeit sowohl das Ein- als auch das Auspacken (z.B. Schuhe und Kosmetika getrennt sind mir einfach lieber).
    Frage: Gilt bei Sky Airlines inzwischen das Stückkonzept (also nur noch ein Gepäckstück), oder darf mann/frau auch zwei Gepäckstücke (in der Summe bis 20 kg) aufgeben?
    Danke.

    Airlines

  • Hotel Voyage Belek - Belek
    beachcomberB beachcomber

    Hallo!
    Folgende Mitteilung hat mich heute Abend erreicht*:*

    "Dem Reiseveranstalter GTI liegen zurzeit keine Informationen vor bezüglich Ihrer Anfrage, ob im Hotel Bauarbeiten stattfinden."

    Die Frage bleibt also, wo, wann und wie diese ominösen Laguna-Villas mitsamt Pool entstehen sollen. ❓

    LG

    Türkei (alt)

  • Hotel Voyage Belek - Belek
    beachcomberB beachcomber

    @schana:
    Verstehe ich nicht wirklich. Das hieße ja, alle dort momentan befindlichen Bungalows (Villas gab es m.E. bisher nicht) müssten dann den geplanten Laguna-Villas weichen, d.h. Abriss oder kompletter Umbau dieser Bungalows.
    www.holidaycheck.de/vollbild-Hotel+Voyage+Belek+Golf+Spa+Lageplan-ch_ub-id_1159370917.html

    Weiß denn bitte jemand, ob diese dann umfangreichen Bauarbeiten bereits im Gange sind?
    Uns schwant in diesem Fall nichts Gutes, da wir im April im Block B untergebracht sind ...

    Türkei (alt)

  • Hotel Voyage Belek - Belek
    beachcomberB beachcomber

    "Der Preis für die Laguna Villa steht fest pP. EUR 2.304,00 für 9 Tage in der Hauptsaison im Sommer 😞 "

    Beim Lesen dieses 'Schnäppchens' hab ich mich doch glatt am Kaffee verschluckt ...

    Villas zwischen Relaxpool and Rezeption??? Och nee, man muss doch nicht wirklich alles bebauen. Da bin ich jetzt richtig traurig. Gerade diesen Gartenbereich fand ich immer sehr ansprechend.

    Türkei (alt)

  • Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010
    beachcomberB beachcomber

    Amtsgericht Karlsruhe
    Aktenzeichen: 2 C 328/10

    Im Namen des Volkes
    U R T E I L
    verkündet am 17.12.2010

    In dem Rechtsstreit
    ...
    gegen
    ...
    wegen Forderung

    hat das Amtsgericht Karlsruhe durch den Richter am Amtsgericht am 17.12.2010 nach dem Sach- und Streitstand vom 08.12.2010 ohne mündliche Verhandlung gemäß 495a ZPO für Recht erkannt:

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 466,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2010 zu zahlen.

    2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    (abgekürzt nach 313a Abs. 1ZPO)

    Entscheidungsgründe:

    Die zulässige Klage ist begründet.

    Der Kläger hat gegen die Beklagte Anspruch auf Erstattung für die Zeit vom 17.04. bis 21.04.2010 aufgebrachter Hotelkosten als Aufwendungsersatz gemäß 651c Abs. 2 und 3BGB.

    Die Beklagte hat den von ihr nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Reisevertrag als vertragliche Hauptleistungspflicht geschuldeten Rückflug am 17.04.2010 nicht erbracht. Einer Aufforderung zur Abhilfe unter Fristsetzung durch den Kläger bedurfte es nicht. Denn die Beklagte hat die Erbringung der Reiseleistung zum 17.04.2010 endgültigund eindeutig verweigert.

    Der Anspruch aus 651 c besteht verschuldensunabhängig.

    Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteienwurde von der Beklagten nicht zu einem Zeitpunkt vor dem 21.04.2010 gekündigt. Der dem Kläger am 17.04.2010 übergebene Handzettel der örtlichen Reiseleitung beinhaltet keine Kündigungserklärung. Abgestellt auf den objektivenEmpfängerhorizont des Klägers konnte dieser nicht davon ausgehen, dass sich die Beklagte mit der Übergabe des Handzettels von sämtlichen von ihr vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflichten für die Zukunft lösen wollte.

    So trug die Beklagte auch danach Sorge für die Unterbringung des Klägers.

    Die Erklärung im dem Handzettel „weitere Übernachtungen sind vom Gast zu zahlen“ musste der Kläger deshalb so verstehen, dass die Übernachtungskosten zunächst von ihm vorzustrecken sind. Mit derFormulierung, „dann man sucht das Recht weiter zu Hause, was gesetzlich möglich ist“, kommt zum Ausdruck, dass der Reiseleiter, der diese Erklärung abgab, nicht in dem Bewusstsein handelte, eine Kündigungserklärung abzugeben.

    Dass die Beklagte am 17.04.2010 keine Kündigungserklärung abgab, kommt auch in der am 21.04.2010 erklärten Kündigung zum Ausdruck, mit der erklärt wurde, dass die Beklagte bereit ist, zwei Übernachtungen zu übernehmen.

    Diese Erklärung stellt im Übrigen ein formlos wirksames deklaratorisches Teilanerkenntnis dar.

    Der Aufwendungsersatzanspruch des Klägers ist folglich nicht nach 651j Abs. 2Satz 3 BGB ausgeschlossen.

    Die Beklagte schuldet mithin die Bezahlungder dem Kläger in der Zeit vom 17.04. bis 21.04.2010 entstandenen Hotelkosten in unstreitiger Höhe von EUR 700,00. Nach Abzug der vom Kläger vorgenommenVerrechnung mit dem Betrag von EUR 234,00 war der geltend gemachte Restbetrag von EUR 466,00 zuzusprechen.

    Der Klage war demnach stattzugeben.

    Die zugesprochenen Zinsen ergeben sich aus 286,288BGB.

    Die Kostenentscheidung folgt aus 91 ZPO.

    Die vorläufige Vollstreckbarkeit hat ihre Rechtsgrundlage in den 708Nr. 11, 713 ZPO.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010
    beachcomberB beachcomber

    Hm, bei mir geht's - und ich bin dort nicht registriert ...
    Kann jemand helfen bitte?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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