@miss-janet / beat
Ungesetzliches Verhalten - wen kümmerts?
Die einzige Aufmerksamkeit/Beschleunigung könnt ihr erzielen, wenn ihr
eine Zinsrechnung - in Euren Fällen derzeit bis zu 3 Monaten - an den Veranstalter schickt. Denn der unberechtigte Betrag muß ja schließlich von Euch bis zur Erstattung (Frechheit: Kann 3 Monate dauern ) irgendwie finanziert werden.
5% über dem geltenden Basiszinssatz der Bundesbank können
veranschlagt werden, wenn ein privater Verbraucher beteiligt ist.
Der aktuelle Basiszinssatz ab 01.07.2006 liegt bei 1,95%,
also Zinsrechnung über 6,95% für den Zeitraum zwischen
Abbuchung und Gutschrift. Geht zunächst auch ohne Anwalt.
Ach ja, angemessene Kosten für Porto / Telefonate usw. sollten
auch gefordert werden.
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