Ich denke, der Poster ist ident mit dem Poster in einem anderen Forum, in dem ich wie folgt antwortete:
"...Familienunterbringung: 2 DZ mit Verbindungstür, ausgestattet wie DZ. Aber: Es war für 5 Personen nur 1 Bad da, nur 1 Fernseher und 1 Campingliege für das 3. Kind. In dem 2. Zimmer waren außer den Betten und 2 Nachtschränke keine weiteren Gegenstände..."
--> wenn beim Familienzimmer nichts von einem zweiten Bad oder zweiten Fernseher stand, weshalb sollte dann einer vorhanden sein? Bei "Familienzimmern" ist es durchaus üblich, nur ein Bad zu haben und nur in einem Zimmer einen Fernseher haben. Oder seid Ihr wegen des Fernsehens in den Urlaub geflogen? Welche weiteren Gegenstände hätten vorhanden sein müssen? Gab es in einem der beiden Zimmer einen Schrank?
..."All inclusiv": Lt. Katalog " alle Snacks" ( ohne zeitliche Einschränkung), während bei anderen Hotels des Veranstalters (ITS) grundsätzlich eine zeitliche Einschränkung angegeben war. Vor Ort: Nur in der Zeit von 12 bis 16 Uhr...
--> dies stellt, streng genommen einen Reisemangel dar. Dieser hätte vor Ort bei der Reiseleitung gerügt werden müssen und Abhilfe verlangt werden. Sollte dann keine Abhilfe erfolgt sein, muss die Reiseleitung diesen Mangel bestätigen und man kann nach Rückkehr binnen einem Monat seine Forderungen an den Veranstalter stellen.
... daraufhin erhielt ich sinngemäss folgende Antwort zum letzten Punkt: ...und wenn wir es gemeldet hätten, hätte das Hotel auch nicht die Essenszeiten umgestellt...
worauf ich sinngemäss wie folgt antwortete: ... durchaus denkbar, aber trotzdem kann nur eine Mängelrüge die Grundlage für eine Rückforderung stellen. Denn theoretisch könnte jetzt der Veranstalter antworten, dass das Hotel es sofort geändert hätte...
Gruß
Peter