Anke, lies bitte meinen letzten Beitrag nochmal durch.
Ich spreche nicht von Schadensersatz oder von einer Schadensminderungspflicht, die bulgarienfan immer ins Spiel gebracht hat.
Es geht eben nicht um einen Schaden, sondern um einen Vertragsbruch. Die RV nennen das im Fall auf Seiten des Urlaubers eben Stornokosten, und bewerten sie pauschal. Das wird in dieser Form von den Gerichten auch in der genannten Höhe akzeptiert.
Aber wir als Bucher haben leider unsere "Stornokosten" nicht im Reisevertrag benannt. Und sind deswegen angewiesen, im Falle des Falles sie in einem persönlichem Verfahren einzufordern.
Das wird leider viel zu wenig gemacht, weil sich die meisten -aus verständlichen Gründen- auf alternative Lösungen durch den RV einlassen. Und damit ist der RV aussen vor.
Gruss Gabriela