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  • Recht auf kostenloses Storno?
    bienchen0813B bienchen0813

    So , hab den Blocker mal rausgenommen und auch ne Buchung simuliert.
    Nichts neues, kein Vermerk.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht auf kostenloses Storno?
    bienchen0813B bienchen0813

    Na wahrscheinlich habt ihr ja alle Recht. 😉
    Sollte mich da wirklich nicht aufregen.

    Aber Kompliment an euch alle. Ihr seid auf Zack 😄

    Viele lieben Dank euch 😘

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht auf kostenloses Storno?
    bienchen0813B bienchen0813

    Also ich hab das hier gebucht
    xxxx
    Da ist auch ohn pop up nichts zu finden .

    Sorry, aber den Link zum Reisebüro mußte ich gem. unserer Verhaltensregeln entfernen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht auf kostenloses Storno?
    bienchen0813B bienchen0813

    Ja , ich habe einen Blocker aktiviert.
    Oh , Gott. Sollte das tatsächlich mal ein wichtiges gewesen sein.
    Ist das denn ein rechtskräftiges Mittel wichtige Information zu verbreiten ?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht auf kostenloses Storno?
    bienchen0813B bienchen0813

    Palm Beach Resort. Der Veranstalter ist ECCO Reisen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht auf kostenloses Storno?
    bienchen0813B bienchen0813

    Nein . Habe alles gelesen. Auch jetzt steht nichte drinn.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht auf kostenloses Storno?
    bienchen0813B bienchen0813

    Ich habe das nicht gewußt.
    Denn ich habe die Reise online gebucht am Sonntag Abend.
    Ich hätte wohl Reiseveranstalter, statt Reisebüro sagen sollen.

    LG,

    Biene

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht auf kostenloses Storno?
    bienchen0813B bienchen0813

    Hallo,

    ich habe vor kurzem eine Combireise , Nilkreuzfahrt +anschließendem
    Hotelaufenthalt bei Hurgada online gebucht.

    In der Bestätigung habe ich dann 2 Tage später einen Vermerk lesen müssen , wovon in der Hotelbeschreibung keine Rede war.
    Zitat : "Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, mit optischen und arkustischen Beeinträchtigungen ist zu rechnen"

    Ich habe daraufhin im Reisebüro angerufen und bekam die Mitteilung, daß sich lediglich Baumaschienen auf dem Nachbargrundstück befänden,
    mit den Arbeiten jedoch noch nicht begonnen wurde.
    Ich jedoch auf der abgewandten Seite untergebracht werde und so keine Beeinträchtigung haben werde.

    Von nächtlichen Baulärm ist wohl eher nicht zu rechnen, und da ich meinen Urlaub doch lieber am Strand oder am Pool verbringen würde,
    nützt mir eine entsprechende Unterbringung wenig.
    Darf ich einschlägigen Hotelbewertungen glauben schenken,
    so stehen die Maschienen da (arbeitend oder nicht?) wohl schon mindestens seit April .. also schon lange bekannt und die optische Beeinträchtigung ist ja schon vorhanden.

    Hätte ich das gewußt hätt ich auch nicht dort gebucht.
    Meine Bitte auf Verlegung in ein anderes Hotel oder kostenlosen Storno wurde nicht entsprochen.

    Also wenn nicht gebaut wird, würd ich mich auch nicht beschweren.
    Aber wer weiß das denn?
    Wenn ich nun bezahle , nicke ich doch praktisch ab, von dem Mangel gewußt zu haben und habe womöglich nicht mal Reklamationsrecht?

    Was kann ich noch machen?

    Liebe Grüße,

    Biene

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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