Also ich habe das gleiche Problem wie hier beschrieben
Da ich aber Rechtschutz habe habe ich direkt einen Anwalt eingeschaltet und habe da leider keine guten NACHRICHTEN.
Ich kopiere hier mal die letzte Mail die ich von meinem Anwalt in Spanien bekommen habe.
in vorbezeichneter Angelegenheit dürfen wir Ihnen den gegenwärtigen Sachstand wie folgt erläutern.
In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir bereits die Grundbuchinformationen erhalten haben. Abgesehen von der seitens der Verwaltung verhängten Registersperre haben wir festgestellt, dass seitens der Firma Turventa die obligatorischen Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2009 bis 2014 nicht beim Handelsregister eingereicht worden sind, was die Haftbarmachung des Geschäftsführers Herrn Krause unterstützen könnte. Ebenso haben wir feststellen können, dass es auf den Namen von Turventa und dessen alleinigen Geschäftsführer Herrn Siegfried Krause keine Liegenschaften gibt, weshalb wir seine Zahlungsfähigkeit und die etwaige Zweckmäβigkeit einer Haftbarmachung ebenfalls in Frage stellen. Des Weiteren haben wir feststellen können, dass die Sozialversicherung diverse Ansprüche gegenüber dieser Firma iHv. von mehr als 20.000 € hat, wobei diese Forderung für uneinbringlich erklärt wurde.
Des Weiteren dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir in unserer Kanzlei einige weitere Anspruchserhebungen gegen Turventa führen. In zwei Fällen, in denen seitens der Mandanten in Übereinstimmung mit den jeweils unterzeichneten Verträgen noch Zahlungen zu leisten waren, hat jeder dieser beiden Mandanten ein Schreiben von Turventa erhalten, mit der Bitte die ausstehende Zahlung auf ein Konto eines Dritten (die Fa. Trendema, S.L.) vorzunehmen. Wir haben Nachforschungen angestellt und in Erfahrung gebracht, dass es sich um ein relativ neues Unternehmen handelt. Die Gesellschaftsgründung der besagten Firma erfolgte mit notarieller Urkunde am 17.07.2014, wobei Herr Siegfried Krause sowohl der alleinige Geschäftsführer als auch der alleinige Gesellschafter ist. Diese Tatsache bestätigt unsere Befürchtungen in Bezug auf den etwaigen Zusammenbruch und die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Turventa, S.L. Dieses Verhalten von Herrn Krause könnte sogar eine strafbare Handlung hervorheben, wenn festgestellt würde, dass -wie es scheint- Geldmittel beiseite geschafft werden, um zu versuchen den Gläubigern zu entgehen.
Selbstverständlich sind wir derzeit damit befasst sämtliche Mandanten über diese Umstände zu informieren, damit jeder Mandant eine geeignete Entscheidung für seine Interessen treffen kann.
Das Problem liegt darin, dass ein obsiegendes Urteil für Sie keinen groβen Nutzen hätte, wenn dieses in der Praxis danach nicht vollstreckt werden kann. Alles deutet darauf hin, dass die Situation in einem Konkursverfahren enden wird und wahrscheinlich sogar ein fahrlässiger Konkurs eröffnet würde. Die Nichteinreichung der Jahresabschlüsse beim Handelsregister und die nicht erfolgten Zahlungen (mehr als drei Monate) bei der Sozialversicherung wären im Prinzip hierfür ausreichend. Dem wäre noch die mutmaβliche missbräuchliche Verwendung von Geldern hinzuzufügen, um die Gläubiger zu umgehen. Das Problem ist dahingehend, dass das Konkursverfahren ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde, wobei sich dieses noch weiter hinauszögern würde, wenn auf Grund dieses Sachverhalts ein Strafverfahren gegen Herrn Krause geführt wird (Aussetzung auf Grund strafrechtlicher Vorfrage). Zudem ist es recht wahrscheinlich, dass Sie das Geld nicht zurückerlangen werden oder zumindest nicht den gesamten Betrag. Dem hinzuzufügen wären die Kosten für die Vollmacht zzgl. der Haager Apostille sowie auch die Unannehmlichkeiten, die sich anlässlich des Gerichtsverfahrens ergeben (etwaige Aussagen, usw.). Ja mehr noch, beinahe wäre ein etwaiges Strafverfahren die beste Möglichkeit das Geld zurückzuerlangen, was jedoch wahrscheinlich mit einigen Unannehmlichkeiten -mehr als in einem Zivil- oder Konkursverfahren- verbunden wäre (Aussage in der Ermittlungsphase und Ladung für das spätere Gerichtsverfahren). Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen umfassen aber derartige Tätigkeiten im strafrechtlichen Bereich normalerweise nicht und im Hinblick auf den Ihrerseits erlittenen Vermögensschaden würde es sich für Sie nicht lohnen die Kosten für diese Tätigkeiten zu übernehmen, insbesondere wenn es keine eindeutigeren Erfolgschancen für eine Eintreibung des Geldes gibt. Wie bereits erläutert, ist es möglich, dass es sich nicht lohnen wird weiter fortzuschreiten. Ihr Vermögensschaden würde sich auf 1.890 € und ggf. auf den Betrag für die Flugtickets und die Reservierung des Mietwagens belaufen. Sollten Sie letztendlich die Flugtickets verwendet und den Mietwagen gemietet haben, würde es sich schwierig gestalten, dass diese Kosten als Schadenersatz anerkannt würden. Und obschon es sich um einen erheblichen Betrag handelt, wissen wir nicht, ob Ihnen dies ausreichend erscheint, damit es sich für Sie lohnt weiter fortzuschreiten. Diesbezüglich dürfen wir Sie bitten uns Ihre Entscheidung mitzuteilen.
Andererseits dürfen Ihnen mitteilen, dass unseren Nachforschungen zufolge DVDTRV mit dem Unternehmen Dividi Travel, S.L. übereinstimmen sollte, deren Geschäftsführer zwei Herren namens Franz Schindl und Youcef Zahzah wären. Uns ist nicht bekannt, ob Herr Krause mit diesem Unternehmen anderweitig verbunden ist.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften dienlich gewesen zu sein. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Für tipps oder fragen stehe ich gerne zur Verfügung.