Das sind ja WIRKLICH gute Nachrichten!
Danke von schmeling!
blaubild
Beiträge
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen) -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Es ist zwar sehr gut dass. Chargeback bei Mastercard bereits durchgeführt wurde, aber ich freue mich noch nicht, da laut Aussage meiner Bank, jetzt hat der Insolvenzverwalter 8 Wochen Zeit dieser Belastung zu widersprechen. Das heißt erst dann ist das Geld endgültig erstattet. Wie weit der Insovenzverwalter dies tatsächlich zurückfordern kann ist eher eine Frage an von Schmeling (Leistung. nicht erhalten). Haftet in diesem Fall die Bank des RV, die dieser Kreditkartentransaktion durchgeführt und das Chargebackrisiko hat????
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Man kann noch keinen Betrag beim Insolvenzverwalter melden, wenn man den endgültigen Forderungsbetrag noch nicht weiß!
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Danke vonschmeling

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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@Bienekind
alles klar
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Hier schreiben einige unsachgemäße Kommentare und Infos(betrifft nicht Dich).
Danke an die Administratoren für die vielen sachlichen Darstellungen und Erklärungen.
Meine Frage ist, hat schon jemand das Geld durch die Kreditkartengesellschaft tatsächlich erstattet bekommen bei Pauschalreise? -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@eldko
was heißt provisorisch? Musst Du das Geld wieder zurücküberweisen, falls Kaera Dir „ 3,50Euro“ erstatten sollte? Man kann doch den Schaden nicht zweimal zurückfordern. -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@Bienekind
Wo steht das ich das Geld bereits erhalten habe??????
Chargeback ist die Reklamation bei der Kreditkartengesellschaft und dann wird (nach genannten Fristen) entschieden ob das Geld dem Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben wird!!!
Deswegen meine Aussage , dass die Kreditkartengesellschaften evtl. auf die Nennung der Quote warten. -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@eldko
ich habe natürlich Chargeback NICHT bei Kaera gemeldet sondern bei der Kreditkarte!!!
Die Kreditkartengesellschaften warten m.E. nach auf die Quote von Kaera, damit nur „ der Rest“ zurück erstattet wird. Aufgrund der 60-Tagefristregelung müssen die KK jetzt handeln. Werde selbstverständlich (falls Erstattung durch Chargeback erfolgt) es der Kaera melden.
Es hat jemand hier geschrieben, dass Gutschrift nach Reklamation bei der KK bereits erfolgt ist, war es eine Pauschalreise...?. -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@ender999
hier meine Erfahrungen zur Chargeback:
gebucht Pauschalreise bei Öger,
25.9.19 Schadensmeldung bei Kaera,
17.10.19 Chargeback eingeleitet,
2.11.19 Brief von VR Payment (Master Card) Bestätigung der Reklamation (keine Bestätigung der Gutschrift)
19.11.19 erneut Brief von VR Payment dass Chargeback vorerst zurückgenommen wurde
- weil Info von der Kreditkartenorganisation : Forderungsanmeldung bei Kaera bindend ist und
- die Einhaltung der 60-Tage-Frist ab Forderungsanmeldung abgewartet werden muss ( wir sollen nachweisen wann wir die Forderung angemeldet haben).Habe ich sofort gemacht und in unserem Fall läuft die Frist (60 Tage) heute ab.
Also bin ich mal gespannt was weiter passiert?. -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@biggi&chris
Was ich nicht verstehe, warum man jetzt schon eine Schadensmeldung bei Kaera vermerkt für eine Reise die noch gar nicht storniert wurde??? -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)An Gitti125: wg. Chargeback
Ich verfolge diesen Chat auch von Anfang an.
Wir gehören zu den Geschädigten mit voller Reisepreiszahlung: Anzahlung 11/18, Restzahlung am 28.9.19 per Kreditkarte und das für 4 Personen in den Herbstferien (Flug am 29.9.19 mit Sun Express). Hotel wurde seitens TC storniert und Flüge auch ( habe telefonisch geklärt).
Schadensmeldung an Kaera am 25.9.19.
Habe am 17.10.19 die Schadensmeldung an Mastercard ausgefüllt und das Schreiben von Kaera angehängt.
Da zuständiger Sachbearbeiter in der Bank sagte mir, dass es sinnlos wäre und ich sowieso eine Ablehnung erhalte. Ich habe es selber trotzdem gemacht, da ich Mitarbeiter der Bank bin und damit „die sinnlose Arbeit“ selbst erledigt habe. Ich wollte die Fristen für Chargeback einhalten und eine Ablehnung der Erstattung schriftlich haben für alle Fälle, da ich nicht von einer schnellen Antwort der Kaera ausgehe.
Im Notfall werde ich mich der Klage bei myright anschließen.
Möchte nichts unversucht lassen!
Wir sind in den Herbstferien Zuhause geblieben, da das Urlaubsgeld bereits ausgegeben wurde.
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Ich denke, dass es sehr lange dauert wird bis da eine Klärung statt findet. Ich freue mich für alle die ihre Flüge nutzen konnten, bin aber der Meinung, von vonschmeling, dass sie nicht rechtmäßig angetreten wurden, aber ob das im Einzelfall überprüft wird bei der Masse an Geschädigten???