@Kourion
"....ich bezweifle, dass der RV dir in einer Buchungsbestätigung eine Zimmerkategorie bestätigt, die du nicht bebucht hast."
Nochmals. Im Feb. 2014 habe ich gebucht, SUX2, Suite mit separatem Wohn-Schlafraum.
Dafür bekam ich auch eine Buchungsbestätigung von TUI.
Das Problem -> nach der Renovierung, also bei meinem Reiseantritt, wird es SUX2 in der Form nicht mehr geben. Aus SUX2 wird ein Doppelzimmer Typ 4.
Und mit SICHERHEIT war diese Info grundsätzlich im Februar bereits bekannt. Ob hier TUI oder das Hotel die Info nicht abgeholt bzw. weiter gegeben hat, ist für mich an sich nicht relevant.
Jetzt hat mir TUI, nachdem ich das ganze ins Rollen gebracht hatte (von alleine hätten sie es nicht getan), eine Änderung der Buchungsbestätigung gesendet. Sie schreiben jetzt explizit, dass SUX2 nach der Renovierung einen kombinierten Wohn-Schlafraum haben wird. Dass es zum Doppelzimmer Typ 4 wird, haben sie mal weggelassen.
Dies ist die Buchungsbestätigung die mir jetzt vorliegt. Im Anhang steht die Info, dass das Hotel zugesagt habe.......
@de la Diva
Leider wäre dies für TUI so leicht. Was zählt ist deren Leistungsbeschreibung der Buchungsbestätigung. Was nicht zählt ist der Anhang, dass das Hotel zugesagt habe.........dies hätte rechtlich wohl keinerlei Relevanz.
Ich habe nun auch das Hotel angeschrieben, mit allen Infos die mir vorliegen und um Bestätigung dessen gebeten, was TUI geschrieben hat. Aktuell habe ich nur eine autom. generierte Abwesenheitsnotiz vom Hotel erhalten in der steht, dass sie bis zum 28.08.2014 wegen Renovierung geschlossen haben.....hoffe da kommt trotzdem noch zeitnah eine Reaktion.
Mich ärgert halt, wie TUI damit umgeht.
Was ich in Richtung TUI nun machen werde -> sie werden schriftlich informiert, dass ich mit der Änderung meiner Buchung nicht einverstanden bin und ich werde TUI mitteilen, mir eine alternative Lösung in diesem Hotel anzubieten.
Ich bin echt ein wenig verwundert, wie blauäugig hier manche argumentieren und meinen, man solle alles auf eigene Faust mit dem Hotel vereinbaren. Dies ist solange ok, solange es halt funktioniert bzw. funktioniert hat. Nur wenn es nicht funktioniert, zählt dass, was man mit seinem Vertragspartner schriftlich vereinbart hat. Und dies ist der RV.
Der RV und der Kunde vereinbaren eine fixe Leistung zu einem fixen Preis. Nur darauf kann man sich berufen, wenn mal was nicht so klappt, wie es einem "ausserhalb" dieses Vertrages zugesagt wurde.