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  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @ahotep sagte:

    Du meinst von der Versicherung?

    Über den Vermittler.

    Hotel und Flug sind schon bezahlt. Fliegen morgen zurück.

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Habe soeben eine Kostenübernahmeerklärung von diesem Fond bekommen. Nicht schlecht. Aber in deutsch! Englisch wäre fürs Ausland besser.

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Hier mal unser Stand.
    letzte Woche in der Nacht in Dubai angekommen. Beim Checkin war das Hotel noch nicht bezahlt. Wir mussten eine Kreditkartenreservierung in Höhe der Hotelkosten hinterlegen. Am nächsten Tag den Mitarbeiter von Meeting Point angesprochen. Er war uninteressiert und abwesend. Hat aber gleich den Sachverhalt weitergeleitet. Geldeingang wurde gestern bestätig. Die Reservierung auf der Kreditkarte verfällt.
    Der Rückglug ist bestätigt (=bezahlt).
    Puh! Glück gehabt.
    zum ChargeBack möchte ich auf folgendes hinweisen:
    Haben Sie eine Pauschalreise (Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, also z.B. Buchung von Flug und Hotel beim Reiseveranstalter oder Reisevermittler) und ist der Reiseveranstalter insolvent, gelten Besonderheiten. Sie können die Kreditkartenzahlung zunächst nicht über das Chargeback-Verfahren zurückfordern. Betroffene müssen sich zunächst an die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters wenden. Welcher Versicherer zuständig ist, können Sie im Reisesicherungsschein sehen, welchen Sie nach der Buchung erhalten haben. Nur wenn die versicherte Summe zur Begleichung der Ansprüche aller Reisenden nicht ausreicht, kommt das Chargeback-Verfahren zur Anwendung.

    Haben Sie über den insolventen Reiseveranstalter eine Individualreise, also separat nur ein Hotel oder separat nur einen Flug gebucht, steht Ihnen das Chargeback-Verfahren sofort offen.

    Quelle:https://www.rae-sh.com/rechtsgebiete/fachanwalt-bankrecht/chargeback-verfahren-anwalt

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Termin für den Neustart von JT steht fest 22.03.2018.
    http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/reiseveranstalter/news/datum/2018/03/16/jt-touristik-setzt-auf-expertise-der-reisebueros/

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Heute in Dubai mit anderem Reiseveranstalter angekommen und habe am Ausgang ein Schild mit JT gesehen. Komisch. Meine kostenlose Stornierung haben Sie angenommen. Dann hat das wohl doch nichts mit dem Reiseziel zu tun.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @haberling sagte:

    So wie ich das sehe meint JT den Betrag den du zurück gebucht hast, der in die Insolvenzmasse einfließen soll und einen Anspruch darauf anmelden sollst.

    Könnte ich mir auchvorstellen. Hoffe aber das es nicht so ist.

    In meinen Kopfkino läuft folgendes ab. Zahle die Rücklastschrift zurück und bekomme dann 5-10 Prozent wieder. Hilfe!

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Ich möchte daran erinnern, dass die Akten noch nicht geschlossen sein müssen. Ich möchte, dass alle nicht blauäugig sein sollen und das Kapitel für Sie abgeschlossen sein muss, weil die nichts mehr gehört haben. Weiter glaube ich eher, dass nicht wenige einen Fehler im korrekten Ablauf gemacht haben. Ich hoffe jedoch, dass ich unrecht habe.

    Nur noch mal zu meinen Fall. Kein Air Berlin oder Nikki Flug. Sondern die Airline, wo das Staatsoberhaupt ein paar mal im Jahr selber fliegt, um seinen Pilotenschein nicht zu verlieren.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @vonschmeling
    was meintest du noch mit unnütz?
    kannst du das mal erklären?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @vonschmeling sagte:

    Welchen Fachs hoffst du?
    Aha, und du bevollmächtigst sicherlich den, der dir unumwunden sagt, dass die Causa Brakerjunge etliche Schwachstellen ausweist?
    Besser wär´s - allein fehlt mir der Glaube!
    Abwarten würde ich empfehlen.
    Alle sehr verschieden motivierten Beiträge hier sind unnütz im Hinblick auf die Strategie des Markenkäufers.

    Ganz einfach. Jeder Jurist lernt in jeden Bereich ein Grundwissen wie zum Beispiel Ärzte. Danach folgt oft die Fachausbildung. Hier wird das Wissen vertieft und spezialisiert. Nur der Unterschied ist, dass wir einen Ärztemangel und einen Überschuss an Rechtsanwälte haben. Die ums wirtschaftliche Überleben kämpfen. Die nehmen jeden Fall an. Die Versprechen das schaffen wir schon. Du schreibst es ja selber. Ich lasse mich beraten und wenn der Fachanwalt sagt: Das wird nichts lasse ich es auch sein.
    Natürlich heißt es jetzt abwarten und Tee trinken. Das haben wir auch gemacht. Wir haben auf den fehlenden Sicherungsschein hingewiesen. Es kam dann die Standartantwort. Bezahlen nach der Reise. Nach einiger Zeit haben wir den Rücktritt von der Reise wegen fehlenden Sicherungsscheins an JT geschrieben. Von JT kam prompt die Stornierungsbestätigung. Alles was ohne Anzahlung. So läuft es korrekt. Alles andere kann, muss aber nicht, Ärger geben. Wie einfach das Geld zurückbuchen. Mehr will ich nicht sagen.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @dumpfbacke17 sagte:

    Da gibt es - zumindest bei mir - nichts neues zu posten. Mein Anwalt hat Ende Oktober das Inkassobüro angeschrieben und die Forderung als unbegründet abgewehrt (habe ich bereits gepostet) - seit dem ist Ruhe im Schacht ...

    Ich hoffe, dass es ein Fachanwalt war. Habe schon genug Anwälte erlebt, die den Himmel versprechen (weil bezahlt werden sie ja - so oder so) aber ihr Versprechen ("Das gewinnen wir!") nicht halten können.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @vonschmeling
    Genau das meine ich.
    Besonders muss man jeden "Fall" für sich alleine betrachten. Sind alle Schritte korrekt durchgeführt worden. Kein Problem, aber werden Schritte nicht durchgeführt, kann man nur abwarten.
    Zitat von einer Webseite: "Veranstalter, die ohne Sicherungsschein arbeiten, sehen meist trotzdem nicht davon ab, den Reisepreis vor Abfahrt zu verlangen. In diesen Fällen kann man nur dazu raten, die Herausgabe des Sicherungsscheins vom Veranstalter schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zu verlangen. Nach Ablauf der Frist können Sie vom Reisevertrag zurück treten."
    Hier wurde eine Frist gesetzt oder nicht? Fast gleicher Fall aber eine kleiner Unterschied: Frist gesetzt und verstrichen... Schon ist man rein rechtlich aus dem Vertrag gekommen, aber wenn nicht keine Frist gesetzt wurde...
    Vorher steht noch in einem Satz: "Der Reisevertrag selbst ist aber trotzdem wirksam. Die Reise ist durchzuführen. Es trifft sie nur keine Pflicht, den Reisepreis vor Beendigung der Reise zu zahlen." Ist auch hier das Prozedere eingehalten worden?
    D

    Auch wenn ich jetzt wieder eine auf die ****** bekomme! Die Rückbuchungen waren laut Insolvenzgesetz §55 Abs. 1 (3) nicht in Ordnung. Hier steht Masseverbindlichkeiten sind weiter die Verbindlichkeiten... (3) aus einer ungerechtfertigten Bereicherung der Masse. (Für Anzahlungen für Reisen 2018) Auch für zurück gebuchte Zahlungen für 2017 kann es noch kommen. Glück könnten die haben, wo es ein anderes Hotel oder Abflughafen usw. gab. Da ist es wieder eine Änderung des geschlossenen Vertrags.

    Deshalb ist es noch nicht ausgestanden und man muss abwarten und hoffen, dass es vom neuen Besitzer nicht angegangen wird.

    Kleiner Hinweis: Die Zitate und deren Rechte an den Texten liegen bei den Jeweiligen Inhabern der Internetseite! Sie stellen deren Meinung da.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Nein, das stimmt nicht ganz mit dem sofortzahlen.
    Viele Rechnungen werden und wurden immer kurz vor Fristablauf oder nach Androhung von Mehrkosten bzw. Gerichtsverfahren. Ein guter Freund hat eine eigene und sehr gut laufende Tischlerei. Der Zahlungseingang war schon vor 15 Jahren mehr als bescheiden.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @ admin
    Das waren Ratgeberseiten ohne das Kosten beim besuchen verursacht werden.
    Für alle anderen guckt euch den Originalparagrafen InsO 103 mal an.

    @ vonschmeling ich hätte auch jeder Zweite schreiben können. Aber egal.
    Natürlich können auch mehr Panik haben und zahlen einfach. Wer geht gerne den steinigen Weg durch das gesamte Mahnverfahren mit angedrohten steigenden Kosten und evtl. Gerichtsverfahren. Habe das schon dreimal durchgezogen und gewonnen. Zweimal wg. angeblichen Downloads kurz vor dem ersten Gerichtstermin. (Wurde damals wegen gewerblicher Massenabmahnungen zurückgezogen). Einmal wegen Reisemängel. Hier habe ich gewonnen. Lüsten auf soetwas habe ich nicht, aber ich kämpfe und zahle bzw. verzichte freiwillig nicht auf Geld.

    @jlechtenboehmer
    Genau das ist damit gemeint. Es besteht ein großer Unterschied zwischen Forderungen an JT (Verbindlichkeiten genannt) und Forderungen von JT (an die Reisenden).

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Es gibt da ja den 103 InsO
    Bitte hier keine kostenpflichtigen Werbeseiten verlinken

    Und wir kennen es ja: zwei Anwälte drei Meinungen.
    Und wenn 3 von 6 freiwillig bezahlen ist in solchen Fällen schon genug verdient.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @jlechtenboehmer sagte:

    @ Brakerjunge
    Um Schuldner geht es in einem Insolvenzverfahren nie. Die haben ihre Außenstände zu bezahlen wie immer , und fertich is ..... Voraussichtlich hat der (vorläufige) Insovenzverwalter die aber bereits beigetrieben und zur Berechnung der Insolvenzmasse in das Unternehmensvermögen eingerechnet.
    vermutlich hast du da die Begriffe Gläubiger und Schuldner verwechselt ?

    Nein, definitiv nicht.
    du schreibst es ja selbst ...eingerechnet... aber noch nicht eingetrieben!!!

    es kommt jetzt auch darauf an, wie JT übergeben wird? Komplett oder filetiert? Werden Forderungen und Verbindlichkeiten übernommen? Oder nur bestimmte Positionen aus der Bilanz übertragen?

    ob berechtigt oder nicht, die Forderungen an die Kunden stehen in der Bilanz. Ob die vom neuen Eigentümer diese dann eingefordert werden oder nicht können wir jetzt noch nicht sagen. Auch ob der neue Eigentümer (hoffentlich für die Betroffenen) nicht durchsetzen kann müssen wir abwarten.

    Es ist schon merkwürdig, dass die Personen nicht mehr posten, was nach dem Schreiben des inkassobüros passiert ist. Die Fristen sind alle doch wohl verstrichen.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Hier gibst was neues:
    http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/reiseveranstalter/news/datum/2018/01/04/-0a25f3fa70/
    hier geht es um die Gläubiger. Mal sehen wann und ob es um die Schuldner geht

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @vonschmeling
    Ich wünschte, dass ich unrecht hätte. Aber es beginnen (etwas) über drei Jahre Ungewissheit, ob es abgeschlossen ist oder nicht. Ich kenne das aus der Zeit des Filesharings.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    @vonschmeling
    Das wir keine Freunde werden ist mir klar und damit kann ich leben.
    Nur ich muss dich enttäuschen. Ich bin Betriebswirt mit Schwerpunkt Rechnungswesen.
    Aber warum Verteilungen ich mich jetzt.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Tja, ich bin überzeugt davon, dass das keine Laien sind die das dann übernehmen. Lidl ist da gut aufgestellt.
    Das Ganze wird erst nach der Verjährung von 3 Jahren zum Jahresende - wenn keine entsprechenden Rechtsmittel eingelegt werden - sicher sein, wie es Endet.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    BrakerJungeB BrakerJunge

    Woher ich das her hab? Ganz einfach zwischen den Zeilen. Es war nur ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Es wurde bzw. wird nach dem Verkauf und der beschriebenen kartellrechtlichen Genehmigung eingestellt. Somit ist - außer einem ruinierten Ruf von JT - keine Änderung an vorhandenen Forderungen oder auch Verbindlichkeiten geben. Es war eine Übernahme mit allem und keine Filetierung wie bei Air Berlin.

    Reiseveranstalter
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