Und schau mal in diesen Therad.
Es müsste 600 Euro geben, vorausgesetzt, es liegt kein Entschuldigungsgrund vor (Wetterunbilden usw.).
Und schau mal in diesen Therad.
Es müsste 600 Euro geben, vorausgesetzt, es liegt kein Entschuldigungsgrund vor (Wetterunbilden usw.).
Ergänzung zu Gabriela:
Die 50 Prozent Schadensersatzt erhält man nur, wenn der Veranstalter kein gleichwertigesErsatzhotel am selben Ortanbietet.
Dieser Schadensersatz soll für unnütz aufgewendeten Urlaub entschädigen. Ein solcher liegt vor, wenn die Mängel mindestens 50 Prozent betragen. Dabei hat es das Landgericht Frankfurt mit 15 Prozent Schaden gewertet, dass der Urlauber erst an Ort und Stelle erfahren hat, dass er sein gebuchtes Hotel nicht beziehen kann.
Im konkreten Fall würde ich schauen, ob das angebotene Ersatzhotel dem gebuchten gleichwertig ist (Ausstattung, Lage usw.) und es sich am selben Ort befindet. Wenn dem so ist und man es trotzdem nicht haben möchte, bleibt nur die kostenlose Stornierung. Einen Schadensersatz wird man dann höchstwahrscheinlich nicht erhalten.
Gruß
Manfred
##Lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke von 9.30 bis 2.00 Uhr an verschiedenen Barsund am Strand in der Snackbar „Izgrev".##
So steht es bei Neckermann. Bei anderen Veranstaltern kann das anders sein.
"An verschiedenen Bars" kann übrigens bedeuten, dass nicht alle Bars zum AI-Angebot gehören, sondern nur einige. An einigen anderen Bars muss man vielleicht bezahlen; das könnte auch die Poolbar sein.
Gruß
Manfred
Es ist vermutlich müßig hier zu schreiben, da die Fronten sehr verhärtet sind, aber ich habe gerade fünf Minuten Langeweile.
Es wurde ein Reisevertrag abgeschlosen, den der Veranstalter wegen Irrtums für ungültig erklärt. Der Reiseveranstalter zahlt vermutlich die Anzahlung zurück und macht sonst gar nichts.
Will der Reisebucher aber den Veranstalter verpflichten, ihm (dem Bucher) die Reise zu dem ursprünglich festgesetzten Preis zu verkaufen, bleibt ihm (dem Bucher) nichts anderes übrig als den Veranstalter zu verklagen. Er, der Bucher, muss also vor Gericht gehen, wenn er etwas erreichen will. Denn der Veranstalter wird den ****** tun.
So, und vor Gericht gelten die allgemeinen Beweisgrundsätze im Zivilgerichtsverfahren. Da muss dann der Veranstalter den Irrtum beweisen oder zumindest glaubhaft machen.
Und jetzt sind die fünf Minuten rum. 
Gruß
Manfred
Hallo Steffi,
zunächst etwas Grundsätzliches zu Bulgarien: An diesem Land scheiden sich die Geister. Entweder man ist hellauf begeistert und fährt immer wieder hin. Oder man ist enttäuscht und sagt "Nie wieder!". Ein Mittelding gibt es eher selten. Zu welcher Kategorie ich gehöre, verrät dir mein Nick.
Die Urlaubsmöglichkeiten in Bulgarien sind vielfältig: Wanderurlaub in den Gebirgen, Skiurlaub im Winter oder kulturelle Rundreisen zu den Sehenswürdigkeiten des Landes. Aber am verbreitetsten sind natürlich die Badeurlaube an den herrlichen Sandstränden der Schwarzmeerküste sowie in jüngster Zeit Partyurlaube am Sonnen- oder Goldstrand.
Worüber sich viele Touristen beschweren, ist die angebliche Unfreundlichkeit des Personals. Das liegt daran - ich übertreibe jetzt -, dass die Bulgaren einen nicht ständig angrinsen. Sie sind etwas verschlossen, was aber nicht unfreundlich gemeint ist. Und ganz allgemein gilt wie überall, "wie man es hineinruft in den Wald, so es einem daraus entgegenschallt". Wer nicht vergisst, dass es im Deutschen die Wörter "bitte" und "danke" gibt, wer weiß, dass er ein Zimmer auf Zeit gemietet und nicht das Hotel gekauft hat, wer das Personal wie Menschen und nicht wie Sklaven behandelt, der wird keine Probleme haben.
Und was für euch vielleicht wichtig ist, die Bulgaren sind sehr kinderfreundlich.
Das von dir ins Auge gefasste Hotel kenne ich nicht, für meinen Geschmack liegt es "zu weit vom Schuss". Aber das hängt natürlich davon ab, welche Art Urlaub man bevorzugt. In vielen Hotels in Bulgarien gibt es relativ wenig Steckdosen in den Zimmern. Du solltest daher zur Sicherheit einen Dreifachstecker mitzunehmen, um die Akkus vom Handy, Fotoapparat usw. aufladen zu können. Aber du benötigst keinen Adapter, "unsere" Stecker passen.
Und lies bitte den oben festgetackerten Thread über die Wechselbudentricks.
Viele Grüße
Manfred
Ich würde mich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes informieren. Diese geringe Mühe kann einen davor bewahren, am Flughafen zurückgewiesen zu werden.
Gruß
Manfred
Na, bei 400 Euro Entschädigung?
Auch dann, wenn der Abflug von einem EU-Land aus erfolgt; also beim Hinflug.
Hallo ladi69,
irgendwie verstehe ich deine Datumsangaben nicht. Buchung am 17.2.; Reisebestätitgung und Rechnung am 17.11.? Stimmt das so wirklich?
Gruß
Manfred
Einmal muss der Thread noch hoch, damit wir alle auskunftsfähig sind, wenn demnächst Fragen nach Regressansprüchen wegen Flugverspätungen gestellt werden. 
Auch von mir herzlichen Glückwunsch!
Alles Gute und macht weiter so!
Manfred
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ab drei Stunden Flugverspätung gibt es eine Entschädigung. Voraussetzung: Der Flug wird auf einem Flughafen innerhalb der EU angetreten, oder es handelt sich um eine Airline eines Migliedlandes der EU.
Und die Begründung ist auch ganz einfach:
Reiseveranstalter sind Geschäftspartner von HC, andere Reisebüros Konkurrenten.
Gruß
Manfred
Ich habe diesen Thread erst heute gefunden, weil ich so gut wie nie bis "ans Ende des Forums" gehe.
Ich bin geschockt. Ich kenne Wolfgang "nur" aus diesem Forum; sehr häufig waren wir vor allem auch in allgemein politischen Dingen sehr unterschiedlicher Meinung. Aber mit ihm konnte man diskutieren, mit ihm kam man "auf den Punkt".
Mein Mitgefühl gilt seinen Angehörigen und Freunden.
Manfred
Ich möchte uffels Frage erweitern: Wenn es für die RV ungünstiger ist, über ihren eigenen Online-Vertrieb zu verkaufen als über ein RB, wieso bieten sie dann ihre Produkte überhaupt online an? Und wieso zu einem Zeitpunkt, zu dem z.B. die Kataloge noch gar nicht raus sind und ich z.B. bei HC noch gar nicht buchen kann?
Gruß
Manfred
Interessanter Beitrag! Du hast ein Grundproblem angesprochen: Will der Kunde für den Service bezahlen oder ist er mit weniger Service zufrieden, wenn er einen günstigeren Preis erhält? Wenn ich hier die Hotelbewertungen lese, habe ich oft den Eindruck, viele erwarten goldene Wasserhähne zum Nulltarif.
Gruß
Manfred
@gastwirt und rock roland
Euch fehlt der nötige Ernst! 
Es geht darum, dass man fairerweise die Preise im SeebadSonnenstrand nicht mit den Preisen im Heimatdorf vergleichen sollte, sondern mit denen in entsprechenden Urlaubsgebieten.
Gruß
Manfred
Ich habe noch nie Winterurlaub in Bulgarien gemacht, weiß aber von zwei Usern hier, die sich da auskennen. Die werden sich bestimmt noch melden.
Bekannte Wintersportorte in Bulgarien sind Borovetz, Pamporovo und Bansko sowie zunehmend auch Samokov.
Gruß
Manfred
Ronny,
Bulgarien ist in der EU. Und die Übergangsregelung für Tabakwaren gilt nur noch bis zum 31.12.2009. Ab 1.1.2010 gelten die allgemeinen EU-Regelungen. Lies mal hier!
Also 800 Sargnägel verbrauchsteuerfrei!
Wasserkocher ist ja noch ok, wenn du aber einen Bierwärmer anschließt, falle ich vom Glauben ab!
Gruß
Manfred