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  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
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    @fuchsteufel sagte:

    das ist auch korrekt. die rahmenbedingungen sind sehr klar und voreilig charge back ohne alle erforderlichen unterlagen führt dann erstmal zur ablehnung. für chargeback bei mastercard und visa braucht es eine bestätigung / nachweis, dass die leistung nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht wird. entweder durch bestätigung des anbieters oder durch eine stornobestätigung.

    Ich habe die Buchung (Mietwagen) online storniert (theoretisch kostenlos bis 24 Std vir Abholung bei voller Erstattung). Insofern sollte es für ein Chargeback ausreichen, den Storno nachzuweisen und auf die nicht erfolgte (und auch nicht zu erwartende) Erstattung hinzuweisen?
    Ob die Leistung erbracht werden könnte oder nicht ist dann doch irrelevant… hätte ich mir so zusammen gereimt 😊

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