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  • TUI & XTUI Teil II
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    @daggy1

    Dieser weiteren Mails bedarf es ja gar nicht. Wenn Die am 25.03.2020 meinen Flug annulieren, weisen die die Rückerstattung an, fertig. Flug in der Datenbank annulliert, Geld zurück, fertig. Kein großer Aufwand. Kreditkartendaten liegen vor. Punkt!

    So stand es übrigens auch auf der Webseite. Betonung liegt auf stand.

    Ich möchte auch keinen Treuebonus, Extra-Guthaben, oder Ähnliches. Einfach nur mein Geld zurück, wie es angekündigt war, und wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht mehr, und nicht weniger, ohne großen Aufwand.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    bzipsB bzips

    Da im Moment niemand abschätzen kann, wann Tourismus, und wenn ja, wie, stattfinden wird, ist es natürlich das Prinzip Hoffnung, was da verbreitet wird.

    Soll der gute Mann doch mal seine momentanen Buchungszahlen veröffentlichen, um Seine Aussage zu belegen.

    Wenn die Leute buchen wie verrückt, braucht es ja keinen Staatskredit über 1,8Mrd.

    Ich kenne aus meinem Verwandten- und Bekanntenkreis niemanden, der aktuell Reisen bucht. Aber das kann ja natürlich bei allen Anderen hier komplett anders sein.

    Allgemeine Fragen

  • Eurowings
    bzipsB bzips

    Hinweis für annulierte EW-Flüge, gebucht mit Miles&More Prämienmeilen.

    Um die Meilen zurück zu bekommen, ist es norwendig, bei der Hotline anzurufen, und sich während des Gesprächs mit Buchungscode und Namen auf der Webseite einzuloggen, und einen Voucher für den annulierten Flug anzufordern. Nachdem man vom System aus der Anforderungsmaske abgemeldet wird, einen Hinweis an die Mitarbeiterin geben, die dann mit der jeweiligen Servicekartennummer eine Mail an den Vorgesetzten schreibt, der dann die Gutschrift veranlasst.

    Ob das dann auch so klappt, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.

    Airlines

  • TUI & XTUI Teil II
    bzipsB bzips

    @vonschmeling
    xxx überflüssiges Zitat entfernt! xxx

    Ich tausche mich hier ganz sachlich, zumindest sehe ich u.A. Verweise auf die Rechtslage so, mit anderen Betroffenen aus. Mehr nicht!

    Sonst müßte ich ja auch Vermutungen darüber anstellen, ob Deine gebetsmühlenartigen Verweise auf diese Schlichtungsstelle für Dich eine entscheidende Wirkung entfalten (was auch immer das bedeuten soll?). Mache ich aber nicht!

    Soll jeder Diskussionsteilnehmer für sich entscheiden, welche Erkenntnisse Er/Sie aus dieser Diskussion zieht.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    bzipsB bzips

    @vonschmeling sagte:

    Ich schon, sofern es diverse kostenneutrale Alternativen gibt.
    Dazu bedarf es noch nicht einmal einer "rechtlichen Kenne" ...

    Es würden gar keine Kosten verursacht, wenn sich das jeweilige Unternehmen an geltendes Recht hält. Innerhalb der gesetzlichen Fristen den Reise- bzw. Flugpreis erstatten, fertig. Ganz einfach! Dafür sind Gesetze gemacht!

    Warum ich dann möglichst kostenneutral agieren soll, erschließt sich mir nicht. Die Kosten trägt letztendlich der Verursacher der ganzen Misere. So wie gewünscht.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    bzipsB bzips

    Ich kann kein "Kostenverbrennungsszenario" erkennen, wenn ich nach frustlos verstrichener Frist gegen ein Unternehmen klage, welches Vorsätzlich gegen geltends Recht verstößt.

    Wenn das nicht mehr von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein soll, wofür braucht es dann solche Versicherungen?

    Ich hoffe ich werde jetzt nicht wieder verwarnt.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @sanni740 sagte:

    @bzips

    Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!

    Völlig richtig! Deshalb habe ich ja an anderer Stelle bereits darauf hingewiesen, erst schriftlich eine Frist zu setzen und wenn die fruchtlos verstreicht, Klage über einen Anwalt einzureichen. Der das aber natürlich vorher auch mit der Versicherung abspricht.

    Allgemeine Fragen

  • TUI & XTUI Teil II
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    @vonschmeling sagte:

    Imho hat es keinen Sinn, hier gebetsmühlenhaft die geltende Rechtslage zu wiederholen, zumal das nicht das Geringste am Ist Zustand ändert.
    Tu was du für richtig hältst aber unterlasse das Missionieren.

    Nur die Rechtslage ist entscheidend und auf Diese immer wieder zu verweisen, hat nichts mit "Missionieren" zu tun.

    Diese unzähligen Hinhaltemails der Veranstalter sind lächerlich. Überlastung, ja nee, is klar. Geld rückerstatten ist in den Buchungssystemen ein Klacks. In der Zeit, in der ich Mails verschicke, kann ich auch Rückerstattungen anweisen. Man muß es nur wollen und auch finanziell können.

    Und jetzt bitte keine Hinweise mehr, was ich hier Deiner Meinung nach zu schreiben habe. Danke!

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @Weiste1

    Du hast aber doch einen vertraglich vereinbarten Anreisetag und die entsprechende Mietdauer, oder nicht?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @Schlangenfänger

    Da werden momentan viele unsinnige Mails verschickt. Ich habe wochenlang nichts von Tuifly gehört, habe denen eine Frist zur Rückerstattung gesetzt und am Tag des Ablaufs der Frist kommt eine Mail, dass mein Anliegen der Fachabteilung zugeführt werde.

    Ob die sich davon versprechen, dass ich nun wieder weitere Wochen warten werde? Lächerlich!

    Allgemeine Fragen

  • TUI & XTUI Teil II
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    Es macht keinen Sinn, Fristen des Veranstalters einzuhalten, um dann Anträge stellen zu können. Die Gesetzeslage ist eindeutig! Rückerstattungsfrist für vom Veranstalter stornierte Pauschalreisen 14 Tage, Flugtickets 7 Tage. Da muß auch nichts beantragt werden. Das hat vom Veranstalter unaufgefordert zu erfolgen.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    bzipsB bzips

    In Sachen Mahnverfahren.

    So wie sich z.B. der TUI-Konzern momentan verhält, ist davon auszugehen, dass die fristgerecht Widerspruch gegen das Mahnverfahren einlegen, und das war es dann erstmal. Gebühren müssen ebenfalls gezahlt werden. Bis 1000€ sind es wohl 32€ Gebühren.

    Daher kann ich nur jedem mit Rechtsschutzversicherung raten, schriftlich Frist setzen, und wenn die fruchtlos verstreicht, Anwalt beauftragen. Das geht online und ist schnell erledigt.

    Allgemeine Fragen

  • TUI & XTUI Teil II
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    @Bajans

    An das Gute glaube ich schon sehr lange nicht mehr, aber wenigstens hatte ich gehofft, dass sich bis dahin seriöse Reiseunternehmen an Recht und Gesetz halten.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil II
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    @magiccat

    Wenn Dir momentan keine weiteren Abbuchungen drohen, ist es ja erstmal egal. Die Reise wird mit ziemlicher Sicherheit sowieso von denen storniert. Dann geht es in die nächste Runde.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil II
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    @Bajans

    Das sofort über den Anwalt machen zu lassen ist nicht ratsam, da Du eventuell auf den Kosten sitzen bleibst, wenn TUI das eventuelle Urteil akzeptiert.

    Es gibt im Internet kostenlose "Mahnschreibengeneratoren", bei denen Du nur Deine Daten einträgst, ausdruckst und Abschickst. Allerdings habe ich das bisher nur für Flüge benutzt.

    Da ich nicht weiss, ob ich hier so eine Webseite einer Kanzlei nennen darf, kannst Du mich bei Interesse gerne persönlich anschreiben.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @ Pit Schnass

    Problem, wenn die Widerspruch einlegen, mit welcher Begründung auch immer, womit bei derzeitigem Verhalten auch zu rechnen ist, stehst Du wieder da, wo Du jetzt bist.

    Allgemeine Fragen

  • TUI & XTUI Teil II
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    @Bajans

    Das ist im Moment leider die traurige Realität. Die verstoßen wissentlich gegen geltendes Recht.

    Setze denen per Einschreiben mit Rückschein eine Frist zur Rückerstattung. Auf die 5,50€ kommt es dann auch nicht mehr an. Aber Du hast dann einen festen Zeitpunkt, um eventuelle weitere Schritte einzuleiten.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil II
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    @magiccat
    Die ziehen momentan natürlich alle Register. Und die zögerlichen Reisewarnungen der Bundesregierung unterstützen das natürlich.

    Wenn Du selber stornierst, zahlst Du die Stornogebühren. Wenn aber nicht die Abbuchung der Restsumme droht, kann Dir ja momentan kein weiterer finanzieller Schaden entstehen.

    Bei uns war das letzte Woche noch nicht klar, und wir wären bei ITS in die nächste Stornierungsstufe gefallen und es drohte die Restabbuchung des Reisepreises. Deswegen haben wir das kleinere Übel gewählt und unser Appartment kostenpflichtig storniert.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    bzipsB bzips

    @exxon1 sagte:

    Danke ! Gerade telefoniert, die hatten wohl Probleme mit dem Server. Es wird in den nächsten Tagen verschickt .

    Wenn Du hier aufmerksam liest, wird, wenn überhaupt, derart geantwortet, dass es einen Fehler im System gegeben hat. Ein User schrieb, die weitere Bearbeitung soll laut Nachricht 28 Tage dauern.

    Allgemeine Fragen
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