Kourion wrote:
Fazit: Ines ist Spanierin
und hat bei Neckermann gebucht 
Kourion wrote:
Fazit: Ines ist Spanierin
und hat bei Neckermann gebucht 
Carmen1979 wrote:
Auch Hotelbewertungen mit unübersichtlichen Schreib und Grammatikfehlern, halte ich für suspekt und schenke ihr nur wenig Beachtung.
Aber die sind wahrscheinlich nicht gefälscht
Über Trebujena fahren wir dann auf dem Rückweg
und besichtigen das Castillo de los Guzmanes.
Schöne Pfingsten
Ja ja, aber da fährt man doch nicht! Viel schöner ist es doch "aussenrum" über die kleinen Städtchen wie Utrera, Montellano und Villamartin zu fahren. Eine Besichtigung von Arcos de la Frontera und Medina-Sidonia ist auch hübsch, zuletzt noch ein Bummel durch San Fernando und schon geht es hinüber nach Cadiz.
Ist vielleicht nicht ganz so schnell wie auf der AP-4 (auch wenn du dort vorschriftsmäßig mit 110 fährst) doch ein wunderschöner Urlaubstag.
Nicht ganz ernst gemeint und viele Grüße
chepri
Ich fand es auch nicht schlimm, kann mir aber schon vorstellen, dass es ein Unterschied ist ob man Urlaub macht oder "Alltagsfahrer" ist
Was zeigt uns dieser Vorfall:
Nicht jedes Reisebüro ist in der Lage qualifizierte Auskünfte zu geben und die Reiseveranstalter versuchen unverdrossen, ihre Kunden auszutricksen (oder sie haben auch unqualifiziertes Personal)
@teufelssteffi
Die Auskunft, bei einem Abflug am Montag müsse man den Nichtantritt bis Freitag 18:00Uhr melden ist definitiv falsch.
So spekulativ ist es nicht glaube ich. Zugrunde liegt doch ein ganz spezieller Sachverhalt, nämlich die Kombination Busrundreise mit anschließender Kreuzfahrt. Gut möglich, dass dieses Urteil Denkanstösse gibt, aber solange keine höheren Instanzen sich dieser Problematik angenommen haben, bleibt es doch ziemliche Spekulation, was bei einer möglichen Klage herauskommt.
Knapp gesagt: Je weniger Schlaf man bekommt, desto größer die Chancen auf anerkannten Reisemangel. 100%ig sicher ist das aber auch nicht.
Mein allerherzlichster Dank gilt an dieser Stelle auch dem Forenputzdienst, der wieder mal eifrig am Werke war.
Hinweis: Weder in diesem Beitrag noch in dem vom 10.06.2011 um 20:13 habe ich links gesetzt. Aus unerklärlichen Gründen meint die Forensoftware man sollte dort Urlaub machen
Mausebaer wrote:
Schreibt allerdings jemand ohneHC-Account eine Bewertung, muss er bei jeder Hotelbewertung erneut das Formular am Ende der Abgabe ausfüllen, seine Adresse angeben usw.usw.
Na ja, aus den Angaben die man da machen muss, lassen sich aber keine Rückschlüsse ziehen, bzw. sind diese vollkommen willkürlich:
Vorname, Alter Wohnland und -ort sowie mail-adresse sind frei wählbar und in der heutigen Zeit ist auch eine mail-adresse jederzeit und im handumdrehen neu geschaffen.
Ein Hinderungsgrund, Beiträge zu fälschen, sind diese Angaben also nicht, auch der unregistrierte user ist anonym.
====
Edit, Anm. d. Admins:
Lieber Chepri,
Und genau das ist auch bei den registrierten Nutzern möglich, also ist wohl das schreien nach " nur noch registrierte Nutzer sollen eine Bewertung abgeben " absolut unsinnig ... denn auch die Registrierung ist dann wohl kein Hinderungsgrund 
@vonSchmeling
Das von dir verlinkte Urteil wiederholt im Prinzip das, was drei Jahre vorher ebenfalls in Duisburg als Recht erkannt wurde. Warum sollen sich auch Richter immer wieder etwas neues einfallen lassen.
Fakt ist und bleiben nach dieser Erörterung doch die Tatsachen
a) dass auch die SZ reißerische headlines benutzt
b) diese gerne weiterverwendet werden
c) das veröffentlichte Urteil interessant ist, aber keine großen Auswirkungen haben wird
@checker-pit
Ich will nicht darübher diskutieren, ob der Umkehrschluss von g_m zutreffend ist oder nicht, nur du hast leider auch nicht ganz richtig gelesen. Es wurde festgestellt, wenn die Nachtruhe durch die Flugverschiebung nicht gestört wird, liegt eine bloße Unannehmlichkeit vor und kein Reisemangel. Daruas zog g_m den Umkehrschluß, den man jetzt gut und gerne hinnehmen kann, denn wie oben schon geschrieben wurde, muss als nächstes definiert werden, was unter "Nachtruhe" zu verstehen ist. Und auch da wird jedes Amtsgericht seine eigenen Auslegungen haben.
@Holginho
Ich glaube auch du liegst falsch, denn die Reisedauer wird durch die Vorverlegung nicht beeinträchtigt. Dass der erste und letzte Tag in erser Linie Reisetage sind, ist weitgehend anerkannt. Deshalb erstaunt mich das Urteil aus Hannover eigentlich mehr, als das jüngste aus München.
Nun, da gibt es noch das Urteil des Amtsgerichts Hannover Az: 519 C 7511/08, das 50 Prozent des anteiligen Reisepreises für den letzten Urlaubstag sowie 50 Euro Schadensersatz für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zusprach, weil der Rückflug bei einer siebentägigen Kanarienreise von 17.35 auf 07.30Uhr vorgezogen wurde. In der Begründung heißt es, dass mit der Angabe der Flugzeiten zum Buchungszeitpunkt "Erwartungen hinsichtlich des Ablaufs des letzten Reisetages geweckt" wurden, die "nicht beliebig unterschritten werden" durften.
Das Amtsgericht Düsseldorf Az.: 232 C 8790/08 sprach bei einer Vorverlegung von 17.30 auf 05.10Uhr 40 Prozent des anteiligen Tages-Reisepreises zu - aber nur, weil durch den frühen Aufbruch am letzten Urlaubstag die Nachtruhe gestört war.
RP online
Man sieht, es ist absolut unmöglich, in jedem Fall eine zutreffende Einschätzung abzugeben. Frei nach dem Motto "Alles ist möglich"
Was ist der beste deutsche Wein?
Was das beste Bier, die beste Wurst, die leckerste Schokolade?
Frag 5 Leute und du bekommst unter Umständen sechs verschiedene Antworten.
Und das Beste daran: Alle können richtig sein.
Im übrigen ging es mareva ja nicht um diese Frage, denn ich glaube, die Antwort darauf kennt er/sie für sich persönlich schon.
Das ist halt ein besonders wichtiger thread, der nicht oft genug von Anfang an gelesen werden kann. Vielleicht ist das der prototyp einer neuen thread-art, damit manche Fragen nicht zum hundertvierundachtzigsten Male gestellt werden. Hilft aber garantiert nichts und ist nur lästig.
Aber pass auf: Bestimmt wird uns gleich erklärt werden, wir hätten entweder den falschen browser oder das falsche Betriebssystem oder irgendeine Einweiterung nicht installiert und im übrigen sowieso keine Ahnung vom PC.
gastwirt wrote:
...Finca HiBiDuRi, ,,,fällt es bis jetzt LEIDER NUR MIRbesonders auf.
Nein, nein, du bist nicht allein, aber das verstehen wir nicht, warum sowas veröffentlicht wird. Und die beabsichtigte "Brandmarkung" schwarzer Schafe ist auch nur ein frommer Wunsch (oder dient die Ankündigung vielleicht nur dem Glätten der Empörungswogen) wie die "Ohnmacht" gegenüber den häufig kritisierten nicht aktuellen Reisepreisen.
Deine letzte Frage war, nachdem du auf die Antwort von curiosus zutreffend bemerkt hast, dass es wohl in der ägypt. Bank am Besten für dich sei:
Pole-Position wrote:
Und wenn ja, wie ist der Wechselkurs dort - ungefähr?
Ich bin sicher, du wirst anderweitig in Ägypten viel mehr Lehrgeld zahlen, als evtl. durch einen geringfügigen Nachteil beim Tausch deiner paar Euros in LE
melkuh wrote:
Und man sollte sich nicht als Tourist erkenntlich zeigen.
Das dürfte aber den weitaus überwiegenden Teil der Barcelona-Besucher kaum gelingen und glaube mir, die:
melkuh wrote:
Man bedenke, dass sind nicht irgendwelche Typen, die mal was klauen wollen, sondern professionelle Banden.
haben ganz bestimmt eine hohe Trefferquote was die Unterscheidung betrifft.
Meine Meinung: Barcelona ist nicht gefährlicher als andere Orte, wo sich viele Touristen aufhalten.
Wobei es natürlich immer auf die Basis ankommt und nicht den reinen Betrag. Was würdest du denn sagen, wenn ein Artikel statt 1€ plötzlich 2,82€ kosten würde?
Im Beispiel von Sokrates beträgt der Unterschied 6% und nun kann man höchstens noch ausrechnen, welchen Zinsvorteil man in Abzug bringen muß durch die spätere Abbuchung der KK um die reale Preissteigerung zu berechnen.
Dann könnte man nochmals darüber nachdenken, ob die Aufregung berechtigt oder nicht ist.
HINWEIS:
Der link am Ende meines Beitrags von 21:20:58 wurde nicht von mir gesetzt, sondern von HC. Er führt auch nicht zum angesprochenem Urteil, sondern bietet Hotels in Duisburg an, falls jemand einen persönlichen Termin beim AG Duisburg hat.
Wie man sieht, also doch ein durchaus gelungener service von HC. Und da sag noch mal einer es wären für das forum keine IT-Ressourcen frei!
Erwarte dir nicht zuviel von diesem Urteil. es sei denn g_m kennt ein anderes.
Eigentlich ist das Duisburger Urteil auch sehr "verbraucherfeindlich", kommt es doch zu dem Ergebnis, dass Pauschaltouristen Flugverschiebungen von vielen Stunden hinnehmen müssen, sogar über acht Stunden sind problemlos möglich. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass ein Reisemangel (und damit, die Möglichkeit einer Preisminderung) nur dann vorliegt, wenn die Nachtruhe verloren geht oder wesentlich verkürzt wird. Wann und unter welchen Umständen dies der Fall ist wird nicht ausgeführt, denn in der fraglichen Sache ging es überhaupt nicht darum. Also meiner Meinung nach hilft das auch nicht viel weiter.
Ach ja, such mal nach AG Duisburg, Urteil vom 20.11.2002, Az.: 3 C 4908/02.
Lugansk wrote:
Ich habe verstanden was Du meinst..
Das freut mich. Nun vergiss ganz schnell, was du schon wieder mit ABER fortgestzt hast, denn es ist falsch. Mach dich mal schlau, wielange man non-stopp von Düsseldorf und wielange von München aus unterwegs ist, und dann kommt auch bei dir vielleicht endlich der groiße AHA-Schnaufer
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Mausebaer etwas völlig anderes gemeint hat.
Im übrigen ist die entgangene Nachtruhe kein kleiner Teilbereich, sondern der springende Punkt, auf den die ganze Geschichte aufbaut.
Das Urteil hinsichtlich zum Schadenersatz wäre vermutlich ganz anders ausgefallen, hätte die Frau Richterin im Sinne der Duisburger Kollegen die fehlende Nachtruhe beurteilt. Die (fehlende) Nachtruhe wird quasi zur "conditio sine qua non" und in diesem Fall alles andere als Nebensache abzutun sein.