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  • Reiserecht - Fehlende Information vom Reisebüro wegen Hund
    chepriC chepri

    Gabriela es hat keinen Sinn mit dir zu diskutieren.
    Erkläre mir doch bitte, welchen Inhalt der Reisevertrag haben soll, der zwischen TO und RB geschlossen worden sein soll und seit wann macht man Reiseverträge zwischen Kunde und Reisebüro? Es dürfte dir vermutlich entgangen sein, dass es sich um den simplen Kauf eines Flugtickets handelt, denn das Reisebüro für den TO tätigen sollte. Und was nun das Schriftstück angeht, dass der TO vom RB erhalten hat so wird das vermutlich die Mitteilung sein, dass der Kauf erfogt ist. Wo du da einen Reisevertrag finden willst, wird wohl dein Geheimnis bleiben.
    Und weil es absolut zwecklos ist auf deine "Argumente" einzugehen spare ich mir das in Zukunft.

    Deine persönlichen Bemerkungen entlocken mir kein müdes Lächeln und wenn ich schriebe was ich denke bekäme ich vermutlich eine Karte.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserecht - Fehlende Information vom Reisebüro wegen Hund
    chepriC chepri

    Ach Gabriela,

    lass doch bitte die Verwendung von Ausdrücken wenn du, wie anderswo geschrieben, keine Ahnung hast.

    Welcher Reisevetrag wurde denn geschlossen?

    Kam zwischen dem TO und dem RB nicht viel eher ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande (§§ 675, 631ff BGB)?

    Du stellst immer wieder Behauptungen auf, ohne etwas zu wissen.

    Ich bin unverändert der Meinung, dass die "Bestätigung" des RB nicht allzuviel wert ist. Räume aber ein, dass bei vollständiger Kenntnis aller Unterlagen möglicherweise sich das Bild ändern könnte. Nur mit dem jetzigen Wissen komme ich zu keinem anderem Schluß, als dass der TO an das falsche RB geraten ist.
    Zur Vervollständigung noch der Hinweis, dass ich von der deutschen Rechtslage ausgehe. Wenn ich mich recht erinnere hatten wir schon mal eine ähnliche Diskussion und mosaik hat damals darauf hingegewiesen, dass sich das ABGB vom BGB in einigen wesentlichen Punkten deutlich unterscheidet.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug - Umweg München - Enfidha über Düsseldorf
    chepriC chepri

    Regt euch nicht auf Leute, sondern macht es wie Kourion. Dieser Beitrag ist ja in weiten Teilen wenigstens nicht falsch wie vieles andere in letzter Zeit von Gabriela, mal abgesehen davon, dass

    ich denke, du wirst den Eindruck haben, das du durch die ersten Antworten hier möglicherweise interessengesteuerte Interpretationen bekommen hast. Falls das so sein sollte: ich kann und will dir da nicht widersprechen.

    eine Frechheit ist, weil die GVute ganz genau weiss, dass dies nicht der Fall ist. Mit Aussagen dieser Art (in jüngster Zeit gefällt sich g_m zunehmend darin, persönlich zu werden und scheut vor hinterhältigen Schlägen unter die Gürtellinie nichtg zurück) disqualifiziert man sich selbst und kann nicht erwarten, auch nur im geringsten ernst genommen zu werden.

    Interessieren würde mich allenfalls, wie man zu dieser Aussage kommt: "kostenlosen Storno verlangen"

    Nachdem uns g_m aber schon häufig darauf hinwies, dass ihre Rechtskenntnisse aus der Tätigkeit als Schöffin herrühren (die es allerdings im Zivilrecht zum Glück nicht gibt) fürchte ich fast, dass diese Antwort ausbleiben wird. Als Schöffe muss man kein Gesetz lesen können, sondern darf nach seinem Gefühl urteilen. Glücklicherweise gibt es bei den OLG und am BGH keine Schöffen, sonst wäre mir wirklich Angst und Bang um unser Rechtssystem. Und auch dieses tröstet mich:

    "...Von Berufsrichtern ist immer wieder zu hören, dass Laienrichter keine sinnvolle Bereicherung für das Rechtssystem sind. Diejenigen, die mit Laienrichtern zusammenarbeiten, weisen darauf hin, dass die Laienrichter die rechtliche Beratung der Berufsrichter meist voll und ganz akzeptieren und sich in keiner Weise trauen, die Berufsrichter beim Urteil zu überstimmen, selbst wenn sie im Richtergremium in der Mehrzahl sind.
    Sie beteiligen sich damit kaum aktiv an der Urteilsbildung. Selbst wenn ein Diskurs zwischen Laien- und Berufsrichter stattfindet, bleibt es offen, wieweit dies den Endentscheid beeinflusst. Der Laienrichter übernimmt in der Praxis die juristische Stimme. Der «unverbildete» «gesunde Menschenverstand» ist damit in der Rechtsprechung in keiner Weise spürbar. Damit besteht die Gefahr, dass die Laienrichter zu einem dekorativen Element im Rechtssystem werden oder es
    bereits sind...."

    Quelle: Sind Laienrichter noch zeitgemäß?

    Liebe Gabriela, anstatt beleidigend zu Rundumschlägen auszuholen solltest du besser vor  dem Verfassen eines Beitrags nachdenken, was du eigentlich sagen willst. In füheren Zeiten habe ich dir oftmals zustimmen können, weil du immer versucht hast, die zum Teil unverständlichen Gängeleien und die den Kunden benachteiligende Vorgehensweise der Reiseveranstalter anzuprangern. In letzter Zeit sind aber deine Beiträge nur noch geprägt von dem Gefühl, "Hauptsache was anderes schreiben, als die meisten hier".
    Das fatale an der Sache ist allerdings auch, dass es hier auch einige Claqueure gibt, die deine Beiträge für bare Münze nehmen.

    Noch einen schönen Feiertag

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Engelreisen
    chepriC chepri

    Kourion wrote:
    Wenn ich in meinem letzten Posting geschrieben habe , ich werfe das Handtuch, liegt das allein daran, dass immer noch Unklarheiten gibt bzw. teilweise aneinander vorbeigeredet wird.

    Ja und deswegen habe ich erst garnicht angefangen. Da ist soviel Durcheinander und Unklares, sowohl im Zeitablauf, als auch an den Fakten.
    Aber zumindest ein wenig Nachhilfe wollte ich dann doch geben, vielleicht hilft es ja weiter, wenn jemand anderem der Sachverhalt geschildert werden soll.

    Reiseveranstalter

  • Engelreisen
    chepriC chepri

    Ich will dir nur ein wenig weiterhelfen: Das was du so vehement als "Direktflug" bezeichnest, ist ein non stopp Flug. Hurghada - Kairo - Berlin kann ein Direktflug sein. Allerdings verstehe ich was du muitteilen möchtest und auch deinen Ärger und kann nachvollziehen, was in euch vorgegangen ist.

    Und noch etwas: Eine Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung. Nix mit gegenseitigem Einverständnis. Im Reiserecht z.B. 651 e BGB (Kündigung wegen Mangels) oder 651 j BGB  Kündigung wegen höherer Gewalt.

    Reiseveranstalter

  • Reiserecht - Fehlende Information vom Reisebüro wegen Hund
    chepriC chepri

    Welche Behauptung? Und auf welcher Rechtsgrundlage soll die Haftung basieren? Welcher Vertarg wurde zwischen Kunde und Reisebüro geschlossen und woraus ergibt sich eine Erstattungspflicht? Dazu meinte ich, sind Rechtsnormen fällig, nur leider bringst du dazu keine, sondern entwickelst einen völlig neuen Sachverhalt.

    Kurz gesagt: Ich will nicht wissen WIE etwas zu beweisen wäre sondern WAS bewiesen werden soll. Und zwar bitte mit den entsprechenden Rechtsnormen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass der TO auch nichts dazu geschrieben hat, was er mit seinem Tier gemacht hätte, wenn man ihn über die anfallenden Kosten informiert hätte.

    Und wenn ich wirklich etwas wissen will, frage ich nicht irgendeinen Zwischenhändler oder sonstwas, sondern direkt den Leistungserbringer.

    Nachtrag:
    Wäre ich geschrieben habe, hast du noch eins draufgesetzt. Was mein Steckenpferd ist und worauf ich schlafe, kannst du schwerlich beurteilen.
    Allerdings kann ich beurteilen, dass deine Konstrukte immer abenteuerlicher werden und immer weiter von der Realität abdriften.
    Peinlich (um keinen anderen Ausdruck zu gebrauchen)  geradezu die Äußerung "eigentlich ganz einfach".
    Genaugenommen hast du sogar recht: Es ist ganz einfach, denn wie heißt es doch so schön: "Ein Blick in´s Gestzt fördert die Rechtssicherheit" Allerdings wenn man nicht in der Lage ist, das im Gesetz geschriebene zu subsumieren und zu verstehen, ist es wieder nicht so einfach. Das hat auch nichts mit Orakeln zu tun oder ähnlichem Unsinn, den du vermehrt von dir gibst.

    Soviel zum Schluss von mir dazu.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zahlender Kunde oder Gast? Seht ihr da Landesunterschiede?
    chepriC chepri

    Bernd / Papa X wrote:
    @chepri
    Das ist gottseidank Geschmacksache. Ich fühle mich in einem "familiären" Haus wohler, egal ob in Griechenland, Spanien ,Italien oder sonst wo

    Das will ich dir auch nicht nehmen, und ich hab ja auch nur von mir gesprochen. Mich interessiert nicht, ob die Oma vom Küchenchef wieder das Zipperlein plagt, sondern mir ist wichtig, dass das Essen das hält, was der Preis auf der Speisenkarte suggeriert.
    Das heißt natürlich nicht, dass man in familiären Häusern nicht gut essen kann. Ganz bestimmt auch.
    Und zum Glück ist es so, dass die Wünsche und Vorstellungen unterschiedlich sind, und solange jeder das bekommt, was er möchte, ist alles in Ordnung finde ich..
    Wogegen ich mich wehre, sind diese Verallgemeinerungen, die auch schon sehr viel Unsinn produziert haben.

    Allgemeine Fragen

  • Reiserecht - Fehlende Information vom Reisebüro wegen Hund
    chepriC chepri

    Gabriele, Gabriela leider iirrst du dich ganz gewaltig. Bevor ich aber wieder mal vergeblich Rechtsgrundlagen zitiere fordere ich dich auf, dies zu tun und zu beweisen, dass das RB tatsächlich die entstandenen Kosten zu tragen hat. 
    (Hinweis: Unter den §§ 651a ff BGB -Reisevertragsrecht- wirst du nicht fündig.)
    Wenn du dazu nicht in der Lage bist, solltest du besser beim TO keine falschen Hoffnungen wecken. Wenn doch, werde ich der Erste sein, der einen Irrtum eingesteht.

    gabriela_maier wrote:
    Ob das auch als quasi mitreisender Passagier so einfach möglich ist kann ich nicht beantworten.

    Warum schreibst du dann zu diesem Thema?

    gabriela_maier wrote:
    Hier hat aber wohl niemand behauptet, das der Hund in den Flugtickets explizit genannt werden muss.

    Na ja, vielleicht nicht mit Namen und Vornamen, aber in den AGB von TAP steht:

    "Wenn Sie ein Haustier mitnehmen wollen, müssen Sie uns dies bei der Buchung, spätestens aber 24 Stunden vor dem Abflugtermin mitteilen."

    Dies und mehr zum Tiertransport und den Gebühren findet man bei TAP

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserecht - Fehlende Information vom Reisebüro wegen Hund
    chepriC chepri

    Welchen Vertrag vom Reisebüro meinst du denn? Die Bestätigung der Flugbuchung? Zumindest da müßte der Hund drauf sein.
    Einen "Vertrag" zwischen RB und dem TO gibt es möglicherweise dergestalr, dass man ihm die tickets besorgt. Was die weitere Information angeht, ist das Sache der airline. Und genau das tut sie wunderschön auf ihrer homepage. Bei jedem Kauf oder anderen Rechtsgeschäften informieren sich die Leute bis in´s letzte Detail, bei Reisen beschränkt sich das wohl darauf, wo man das ultimative Schnäppchen macht und evtl. noch einen Euro einsparen kann. Wenn dann mal was schiefläuft, heißt es sofort. "Schadensersatz muss her".

    Und was Babys, Golf- und Tauchgepäck angeht, so werden es immer weniger airlines, wo das vollkommen umsonst befördert wird.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseunterlagen
    chepriC chepri

    Herzlichen Glückwunsch!

    Reiseveranstalter

  • 2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?
    chepriC chepri

    @mattes82
    Um alle Antworten auf deinen letzten Beitrag lesen zu können musst du auch auf die Seite vorher gehen. Aufgrund einer interplanetaren Zeitverschiebung bei HC wird man in die Lage versetzt, auf Beiträge zu antworten, die überhaupt noch nicht geschrieben wurden.

    Wenn Einstein noch lebte, was könnte der für eine grandiose Theorie bei HC ableiten.

    @von Schmeling
    Ich fürchte, die server sind zwischenzeitlich abgesoffen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise gebucht bei Neckermann, Umbuchung möglich?
    chepriC chepri

    Aus den AGB einer führenden RRV:

    "§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt ...die Leistungen?

    1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:·... Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolgedessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist"

    Und das entscheidet, wie Lugansk schon schrieb, der Arzt.

    Wer hat denn gesagt, dass die RRV nicht einspringt oder steht dies ausdrücklich so in deren AGB? Schlecht vorstellbar, aber unmöglich ist ja überhaupt nichts.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?
    chepriC chepri

    @gutenmorgen

    Es lag mir fern, dir Vorwürfe zu machen. Sollte es so rübergekommen sein, ein aufrichtiges "Sorry".
    Ich hoffe für mattes82, dass sie auch mal an jemanden gerät, der bereit ist, die selbst gestellten Fußangeln zu beseitigen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?
    chepriC chepri

    Dies ist eine Antwort auf den beitrag unten von mattes, der nach HC-Zeitrechnung nach meinem Beitrag geschrieben wurde. Bin richtig gespannt, wie lange die server noch umziehen. Ich fürchte fast, die haben sich verlaufen 😆

    Trotzdem fliegen und abwarten. Sollte das Hotel vor Ort Schwierigkeiten machen, sich auf nichts einlassen, die sind nicht dein Vertragspartner. Alles nur über Vertreter des Veranstalters und nichts unterschreiben

    @gutenmorgen
    Und warum um alles in der Welt soll jemand rausgenommen werden?
    Mal angenommen ein Paar streitet sich bei der Ankunft am Zielflughafen dermaßen, dass ein Partner beschließt, den Urlaub ohne den anderen zu verbringen und sich irgendwo ein Hotel zu nehmen. Wird dann der andere Gast zwangsweise in den Flieger gesetzt und wieder heim geschickt?

    Oder z.B. bei getrennter Anreise kommt einer nicht zum Flughafen. Darf dann der andere nicht fliegen, wenn er derjenige ist, der die Papiere hat?

    Das sind alles Ausreden einer schwerfälligen, nicht kundenorientieren Branche, die es nicht nötig hat, sich zu bemühen. Warum auch? Der Markt boomt und da wird gefälligst so gereist, wie der Veranstalter es vorschreibt.

    Wenn ich solche Sachen lese, werde ich wieder mal bestätigt, dass die Entscheidung, sich nicht in die Fänge dieser Organisationen zu begeben schon die Richtige ist. Mag sein, dass der Urlaub nicht immer der Billigste ist, und dass ich u.U. manchmal Probleme habe, wo Pauschalurlauber sagen können "nun mach mal" (auch wenn da evtl. auch nichts gemacht wird). Aber ich bin frei und bestimme, wo es lang geht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zahlender Kunde oder Gast? Seht ihr da Landesunterschiede?
    chepriC chepri

    Bernd / Papa X wrote:
    Die Mentalität zB. der sehr zurückhaltenden Portugiesen ist nicht mit der der temperamentvolleren Italiener

    Temperamentvolle Italiener im Val Gardena? Also ich weiss nicht so recht.

    Das sind alles so Verallgemeinerungen, die nichts aussagen und immer wird es Gegenbeispiele geben.

    Und eines muss ich auch noch loswerden: Ich bin lieber zahlender Kunde in einem professionell geführten Haus als Gast in einer Unterkunft, wo man mit zur Familie gehört und alles von der Tagesform abhängt.

    Allgemeine Fragen

  • 2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?
    chepriC chepri

    Ich versteh immer noch nicht, was hier im Bu-System zu tun ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • HC-Zeitrechnung
    chepriC chepri

    auch BlueAbel79 ist "vorzeitig"
    Eftalia Aqua Resort 01.06.2011 12:37:41

    Archiv

  • Reiserecht - Fehlende Information vom Reisebüro wegen Hund
    chepriC chepri

    king72 wrote:
    ...Meine Antwort war nun, das wir einen Vertrag hätten und man uns über Änderungen informieren müsste. Darum buchen wir ja via Reisebüro und nicht direkt via Airline. Und was Sie denken uns zu entschädigen....

    Wie sieht das nun rechtlich aus?

    Abgesehen davon, dass es hier wohl weniger um Reiserecht stellt, ist die erste Frage doch immer:

    Liegt ein Vertrag vor und ganz wichtig, was ist Inhalt des Vetrags.
    Und wenn man das prüft, wird man ganz schnell feststellen, dass du keinerlei Rechtsansprpüche an das Reisebüro hast.

    Was lernen wir daraus?
    Selber machen und sich informieren, dann muss man im Ernstfall sich nur über sich selbst ärgern.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?
    chepriC chepri

    Wenn du auf das Urteil Bezug nimmst und ausdrücklich erklärst, nicht von der Reise zurücktreten zu wollen und mit Ausnahme des Hinflugs die weiteren Leistungen wie gebucht in Anspruch zu nehmen, ist das wasserdicht genug. Lass dir jedenfalls bestätigen, dass der Reisevertrag weiterbesteht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?
    chepriC chepri

    @gutenmorgen
    Nett vielleicht nicht, aber mein Eindruck. Zudem muss ja überhaupt nichts geändert werden, wobei meine Äußerung nicht auf diesen Fall bezogen war, sondern ganz allgemein für dieses Gewerbe gilt.
    Ausserdem habe ich nicht ausnahmslos alle verteufelt, sondern "ganz wenige Ausnahmefälle" zugelassen und bin doch von deinen "einen oder anderen Mitarbeiter" gar nicht so weit entfernt 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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