@vonschmeling sagte:
@Chrissie_Muc
Nur eine Vermutung:
Beim Check-Out wird alles sorted out vorhanden sein und du brauchst dir hoffentlich keinen der hier vorgetragenen Gedanken mehr zu machen.
Man könnte jetzt hergehen und die Innenverhältnisse rechtlich auseinander klamüsern - nützt aber nix.
Pragmatisch betrachtet:
Die Vollstreckung ist selbstverständlich auch "interkontinental" möglich. Es gibt etliche ausgezeichnet vernetzte Inkassounternehmen für international agierende Klienten.
Allerdings lässt der Sachstand wie geschildert ja gar keinen Anspruch erkennen und wird daher auch keine Beitreibung erfolgen.
Falls doch einfach widersprechen.
Mit "günstig gebucht" hat das tatsächlich nicht die Bohne zu tun!?
Guten Morgen, also das denke ich mir theoretisch auch. Die Frage ist nur ob ich wie gesagt die ganzen Gebühren nicht doch selbst zahlen muss. Ich sehe es so dass es ja nicht meine Schuld war, daher muss das das Hotel zahlen.
Anyway, aber wie gesagt was soll das mit "günstig gebucht" zu tun haben??? Es war erstens nicht sooo mega günstig. Es war halt ein guter Deal. Aber was kann vio dafür wenn das Hotel zu blöd ist Geld zurückzuerstatten? Es geht ja nicht um das was ich bei vio gezahlt habe, sondern um das was ich im Hotel gezahlt habe (weil die meine Reservierung von vio nicht gefunden haben, obwohl die ja da war!!).