Hallo,
wir gehören auch zu den Urlaubern, die, zwangsweise, nach Haus mußten.Warten noch auf Post vom RV.
Da hier immer von höherer Gewalt die Rede ist, möchte ich mal einen Ausschnitt einstellen:
Unterinstanzliche Gerichte hatten sich in einer Vielzahl von Fällen mit der Frage zu befassen, ob bestimmte Ereignisse bereits die reiserechtliche Schwelle der höheren Gewalt erreicht hatten. Danach sind einzelne, gezielte Terroranschläge keine höhere Gewalt, sondern müssen zu flächendeckenden, unkontrollierbaren inneren Unruhen mit bürgerkriegsähnlichem Charakter eskalieren. Auch allgemein bekannte Unruhen, die bereits einen längeren Zeitraum vor Reisebeginn andauern, sind demnach keine höhere Gewalt; sie fallen wegen ihrer Vorhersehbarkeit unter das allgemeine Lebensrisiko.
Da es seid Jahren zu diesen Unruhen kommt, dürfte das für Ägypten zutreffen.
Auch auf die Gefahr, dass ich auch angegriffen werde, wie@ Milchtüte, erwarte ich einen angemessenen Betrag, da ja auch, immer noch, keine Reisewarnung vorliegt.
Desweiteren steht uns auch (lt. Reisebüro) ein Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden zu.
Wir werden auch, sobald die RV wieder fliegen, wieder Urlaub in diesem "gefährlichen Krisengebiet" machen.
Jetzt viel Spaß beim Zerreißen.
LG
Christiane