@wuelfi71 sagte:
thetorist hat doch gesagt, dass FTI ihm schon schriftlich bestätigt hat, dass sie das Hotel storniert haben. Mit diesem Schreiben sind die Voraussetzungen für ein Chargeback bei VISA und Mastercard (Buchung Einzelleistung ohne DRSF und Bestätigung, dass die Leistung nicht mehr erbracht wird) erfüllt. Es darf halt kein Chargeback geben für Leistungen, die vielleicht doch noch erbracht werden (wie unwahrscheinlich das auch ist), daher wird eine Bestätigung über die Nichterbringung der Leistung benötigt. Wer zu ungeduldig ist, um auf die Stornobestätigung von FTI zu warten, der kann natürlich auch -sofern das kostenfrei möglich ist- selbst stornieren, FTI unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern und bei der zu erwartenden Nichtzahlung das Chargeback beantragen. Ich würde vorher aber genau schauen, ob ich wirklich kostenfrei stornieren kann. Ich vermute doch sehr, dass die meisten günstige, nicht stornierbare und nicht erstattungsfähige Prepaidraten gebucht haben, wenn man die storniert, macht man sich u.E. zahlungspflichtig und die Forderung kann sogar der Insoverwalter durchsetzen, daher wäre ich da vorsichtig und würde lieber auf das offizielle Storno von FTI warten.
Mir hat FTI auch bereits storniert. Mir ging es rein um die Frage ob eine Fristsetzung an FTI noch nötig ist. Offensichtlich ja, zumindest für Visa Kunden. Wenn da jemand ein Muster hat bzw. verlinken könnte, gerne her damit!
Und da erwarten wir vom IV natürlich kein Geld mehr, sondern einfach pro forma, damit wir es getan haben und anschließend das Charge Back verfahren einläuten können!
Sie haben zwar ein gutes Gegenangebot gemacht, welches allerdings immer noch 1.200€ teurer ist als von und damals gebucht.