@ypoosn sagte:
Das Reisebüro hat mir gesagt, dass ich auch Teilleistungen in Anspruch nehmen kann. Die würden natürlich dann nicht erstattet.
Wat denn nu? Kann man qualifizierte Aussagen vom Fonds über das Callcenter bekommen?
Weiss jemand, wo man die Bedingungen schwarz auf weiss nachlesen kann?
Wenn man die Bedingungen (besser gesagt die geplante Vorgehensweise) für die Regulierung von kundenseitig panikstornierten oder teilweise in Anspruch genommene Pauschalreisen eruieren will, dann kommt als Quelle nur der DRSF selbst in Frage. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser momentan eine verbindliche Auskunft (Telefonate mit dem Callcenter fallen nicht darunter) erteilt, liegt bei nahe null. Sobald der Erstattungsprozess gestartet ist wird mehr Klarheit in diesen Punkten herrschen. Wobei durchaus die Möglichkeit besteht, dass die Vorgehensweise im Lauf des Erstattungsprozesses geändert wird, z.B. wenn die Interessen der Betroffenen nicht ausreichend gewürdigt werden. Dem DRSF ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Aufsichtsbehörde übergeordnet, dieses kann ggf. entsprechende Anweisungen erteilen. Es heißt also wieder einmal: Abwarten!
Soviel als - hoffentlich - allgemeinverständliche Erklärung.
Wer sich tiefgehender damit beschäftigen will, sollte sich das Gesetz auf dem der DRSF basiert durchlesen: Link
Ist durchaus interessant, da man z.B. erkennt, welche/wessen Interessen der DRSF gleichermaßen berücksichtigen muss.