@dani-g sagte:
... Aufgrund eines Ausschreibungsfehlers steht das gebuchte Zimmer nicht zur Verfügung.
Das ist der springende Punkt der Argumentation.
Anders formuliert war die Angabe des Preises für ein renoviertes Zimmer ein Irrtum, auf den sich der Veranstalter jetzt - reichlich verspätet!? - beruft.
So ganz bei "alles in bester Ordung" bin ich demnach nicht - zur präziseren Einschätzung fehlen hier jedoch wesentliche Angaben, z.B. jene zur Abweichung der Ausstattung "unrenoviert" und Preis.
Anscheinend beruft sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum, für dessen Wahrnehmung er jedoch von Anfang November bis gestern, Anfang Juli des Folgejahres brauchte ...?!
Entgegen Sokrates´geschätzter Ansicht würde ich dem erst einmal vehement widersprechen und auf Erfüllung des Vertrages zu den vereinbarten Konditionen bestehen.
Wichtig wäre dafür der Nachweis, dass in der damaligen Ausschreibung tatsächlich ein renoviertes Zimmer explizit beworben wurde.
Zwar lässt sich dies aus der Darlegung des Veranstalters schließen, dieses Angebot nun jedoch schlicht durchzuwinken erscheint mir zu einfach.
Sorry!
Zumindest eine schlüssigere Darlegung sollte sich der Veranstalter schon einfallen lassen - soweit hier übermittelt ist mir das zu fadenscheinig.
Mein Rat daher: Entschieden insistieren!