Bulgarienfan wrote:
@kleinshorty 4711
Wenn der Flieger erst nach 24.00 Uhr startet, hast du meines Erachtens Anspruch auf Schadenesersatz. Weil nämlich der Reiseveranstalter seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dich am vereinbarten Abreisetag loszuschicken.
ehm... lieber Manfred,... welcher Schaden ist denn eingetreten? Der Reisende hat u.a. Anspruch auf Entschädigung aus dem Titel Gewährleistung. Aber ohne ein konkretes Beispiel zu haben, lässt sich auch dies nicht mit Gewißheit sagen.
Anders, wenn die Landung nach 24 Uhr des letzten vereinbarten Reisetages endete. Dann Schadenersatz sehr wohl --> der muss aber nachgewiesen werden!