Es gibt kein derartiges "Gewohnheitsrecht".
Dasselbe ist die Einrichtung einer Bezahlpflicht für die Spezialitätenrestaurants, auch wenn es bei Traveltainment noch anders kommuniziert wird. Es ist eine Unannehmlichkeit, kein Rechtsbruch. Etwas anderes ist die Umstellung der gesamten Verpflegung von Menü auf Buffet. In einem solchen Fall kann der Reisepreis gemindert werden.