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Die EnttäuschtenD

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  • Mein Schiff Anreise TUI Cruises
    Die EnttäuschtenD Die Enttäuschten

    @vonschmeling sagte:

    Nachtrag:
    Zum Thema "subjektives Sicherheitsempfinden" empfehle ich dir mal dieses Ranking (hauptsächlich um dir den Unsinn von Rankings mal so richtig bewusst zu machen!)

    Last not least geht es hier um reiserechtliche Belange, in diesem Fall um deine Aussichten auf eine erfolgreiche Beschwerde zum Thema "Verschleierung des durchführenden LVU mit der Flugnummer LH2592).
    Diese sind gelinde gesagt trübe, was ich hoffentlich einigermaßen erklären konnte.
    Für spezifische Fragen kannst du mich gerne auch via PN kontaktieren, in der Breite ist das Thema hier nämlich bereits ziemlich erschöpfend behandelt.

    Bitte kürze TUI Cruises nicht mit "T.C" ab - das führt sonst in der Suchfunktion hier zu Irritationen für Thomas Cook Patienten - und die haben vermutlich ein paar Schmerzen mehr als du!

    Vielen Dank für deine Einschätzungen.
    Viele Grüße
    Die Enttäuschten (G. Wolf)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mein Schiff Anreise TUI Cruises
    Die EnttäuschtenD Die Enttäuschten

    @vonschmeling sagte:

    Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.

    Nein, der Vertrag wurde offenbar von dir nicht verständig gelesen.

    Dem Reisebüro wurde definitiv eine neue Reisebestätigung zugesandt. Jetzt ist aufgeführt, wer durchführendes LVU ist.
    Da gibt es nichts falsch zu lesen.
    Wie gesagt, TC kann sich diesen Fehler (nach deren Aussage) in der ersten Vertragsausführung auch nicht erklären.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mein Schiff Anreise TUI Cruises
    Die EnttäuschtenD Die Enttäuschten

    @vonschmeling sagte:

    @die-enttaeuschten sagte
    Eben. Daher entbehrt sich meiner unmaßgeblichen Ansicht nach auch dein kompletter weiterer Vortrag.
    Das ausführende Unternehmen ist die Lufthansa, jedoch nicht das durchführende.

    Ich nehme nochmal detailliert Stellung.

    Tatsächlich gibt es hier einen Unterschied.
    Trotzdem ist bei passagierrechte.org folgendes zu lesen:
    "Im Erwägungsgrund 7 wird ausdrücklich der Unterschied zwischen der Durchführung des Fluges nach außen gegenüber dem Kunden und die Durchführungsabwicklung nach innen dargestellt. Es ist maßgeblich, wie die Airline gegenüber dem Kunden auftritt und was der Kunde erkennen kann."

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mein Schiff Anreise TUI Cruises
    Die EnttäuschtenD Die Enttäuschten

    Wir fliegen nach La Romana „Karibik1“
    Deine Aussage zur AGB ist im ersten Teil ist einfach falsch. Ich kenne die AGB mittlerweile auswendig.
    TC kann sich selber nicht erklären, warum die Pflichtinformation (Ausführende Fluggesellschaft) nicht in unserer Reisebestätigung erwähnt ist.
    Die „Leistungsänderung“ AGB Punkt 5, bei defekter Maschine ist richtig. Ich habe in einer eigen Antwort noch einmal die Fakten zusammengefasst.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mein Schiff Anreise TUI Cruises
    Die EnttäuschtenD Die Enttäuschten

    Ich habe in einer eigenen Antwort noch einmal ausführlich die Fakten dargestellt. Aber vorab, hier wurde eindeutig gegen die Informationspflicht nach AGB und EU-Recht verstoßen. Das hat TC indirekt eingeräumt, da sie sich nicht erklären können, warum die Info nicht in der Reisebestätigung zu finden ist.
    Viele Grüße
    Wolf

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mein Schiff Anreise TUI Cruises
    Die EnttäuschtenD Die Enttäuschten

    Vielen Dank für die vielen Einschätzungen.
    Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:

    1. Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.
    2. In den AGBs ist zu lesen, dass der Kunde über die ausführende Fluggesellschaft informiert wird. Das ist nachweislich nicht geschehen!! Warum dies hier nicht geschehen ist, kann TUI Cruises sich leider nicht erklären. Dies ist ebenso in der EU- Verordnung Nr. 2111/2005 in Artikel 11 „Information über die Identität des ausführenden Luftfshrtunternehmens“ eindeutig vorgeschrieben.
    3. Die AGBs von TC sehen es nicht vor, die Fluggesellschaft zu ändern, ohne den Kunden zu informieren.
    4. Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
    5. Wieso muss ich wissen, dass Lufthansa keine Flüge in die Karibik durchführt? Sogar das TUI Reisebüro ist nach Erhalt der Reisebestätigung davon ausgegangen, dass es sich um einen Lufthansa Flug handelt. Im Übrigen haben wir letztes Jahr ebenfalls mit TC und Lufthansa eine Kreuzfahrt unternommen, ohne Probleme. Also konnten wir wohl davon ausgehen, dass es diesmal wider so ist, dass wenn Lufthansa genannt ist auch Lufthansa fliegt.
    6. Die Aussage, dass TC lediglich den Transport schuldet (wie öfters gehört), halte ich für absoluten Unsinn, wo steht das? Auf jeden Fall nicht in den AGBs. Es ist das geschuldet, was vertraglich vereinbart wurde! Sollte die Maschine z. B. defekt sein, ist eine „Leistungsänderung“ in einem bestimmten Umfang selbstverständlich möglich. Eine notwendige Leistungsänderung nach Punkt 5 AGB liegt in unserem Fall nicht vor. Man kann es auch einfach sagen: TUI Cruises hat hier einfach Mist gebaut. Auch wenn es bei großen Reiseveranstaltern selten vorkommt, hier wurde ein Fehler gemacht.
    7. Bei einer Internetbuchung wird gefragt, wie die Anreise erfolgen soll. In diesem Zusammenhang taucht die Information auf, dass TC nur mit renommierten Fluggesellschaften fliegt. Auch wenn Sicherheitsstandarts in der EU hoch sind, Sunexpress mit Lufthansa gleichzusetzen, ist Apfel und Birne. Dem einen oder anderen ist es vielleicht egal, mir nicht.
    8. Zu guter letzt: Insgesamt ist die Informationen von TC während der Buchung z. B. im Internet über die ausführende Fluggesellschaft absolut intransparent. Obwohl die ausführende Fluggesellschaft fest steht, wird die ausführende Fluggesellschaft oft erst mit der Buchungsbestätigung genannt, besonders wenn es um eine „Low Cost Airline“ geht. Nochmals zur Info, dass war bei uns nicht der Fall.
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mein Schiff Anreise TUI Cruises
    Die EnttäuschtenD Die Enttäuschten

    Wir haben über ein Reisebüro eine Kreuzfahrt inkl. Flug bei TUI Cruises gebucht. In der unterschriebenen Reisebestätigung ist Lufthansa als durchführende Fluggesellschaft genannt, Flug-Nr.: LH 2592(Flugz. ca. 11h). Es gab keinen Hinweis, dass es sich um einen "Code Sharing" Flug handelt. Jetzt haben wir erfahren, dass Sunexpress den Flug durchführt. Nach meiner Anfrage/Beschwerde bei TUI Cruises wurde dem Reisebüro eine neue Reisebestätigung übermittelt. Nun mit dem Hinweis,
    dass Sunexpress den Flug im Auftrag von Eurowings durchführt. Eine Abstufung um 2 Klassen. AGB TUI Cruises: "TC wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft … informieren. … spätestens mit dem Versand der Detailinformationen“. Dies ist nicht geschehen! Meine Lebensgefährtin hat eine ausgeprägte Flugangst und war nur bereit mit Lufthansa bzw. mit einer gleichwertig renommierten Fluggesellschaft zu fliegen, aber auf keinen Fall mit Sunexpress. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine erhebliche Qualitätsverschlechterung bzw. Vertragsverletzung. Dass eine evtl. Änderung im Flugplan hingenommen werden muss, ist uns bekannt. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine Änderung, sondern um eine nicht erfolgte "Pflichtinformation" laut AGB. TUI Cruises wirbt damit „Gehobene Klasse“ zu sein. Über die durchführenden Fluggesellschaften wird man z. B. bei Internetbuchungen im Unklaren gelassen, bis die Reise verbindlich gebucht ist. Ich vermute, dass dies Strategie ist. Denn ein „Premiumanbieter“ der mit 3. klassigen Fluggesellschaften zusammenarbeitet wird nicht so gut gebucht. Der Gipfel war, als mir telefonisch gesagt wurde, es handelt sich um Lufthansa Maschinen jedoch mit Sunexpress Personal. Das war glatt „prämiummäßig“ gelogen. Ist es erlaubt einen Vertrag im Nachhinein einseitig zu ändern bzw. zu ergänzen?

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